Fiskalstrafrecht. Udo Wackernagel. Читать онлайн. Newlib. NEWLIB.NET

Автор: Udo Wackernagel
Издательство: Bookwire
Серия:
Жанр произведения: Языкознание
Год издания: 0
isbn: 9783811406629
Скачать книгу
Kapitel Europarechtliche Verfahrensvorschriften › B. Europäische Institutionen zur Unterstützung der Strafverfolgung › IV. Eurojust

      52

      53

      Anmerkungen

       [1]

      Beschluss des Rates vom 28.2.2002 über die Errichtung von Eurojust zur Verstärkung der Bekämpfung der schweren Kriminalität (2002/187/JI), ABlEU Nr. L 63/1 v. 6.3.2002 (Eurojust-Beschluss), geändert durch Beschluss des Rates vom 16.12.2008 zur Stärkung von Eurojust und zur Änderung des Beschlusses 2002/187/JI über die Errichtung von Eurojust zur Verstärkung der Bekämpfung der schweren Kriminalität (2009/426/JI), ABlEU Nr. L 138/14 v. 4.6.2009 (Eurojust-Änderungsbeschluss).

       [2]

      Satzger § 10 Rn. 13.

      6. Kapitel Europarechtliche Verfahrensvorschriften › C. Verfahren der europäischen Zusammenarbeit in Strafsachen

      54

      Eine Reihe von Instrumenten regelt die allgemeine justizielle Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten. Dabei ist zwischen der horizontalen und der vertikalen Rechtshilfe zu differenzieren. Während die horizontale Rechtshilfe die klassischen Instrumente zwischenstaatlicher Kooperation betrifft, u.a. das Auslieferungsrecht, beschreibt der Begriff der vertikalen Rechtshilfe die Zusammenarbeit der nationalen Justizbehörden mit zwischen- und überstaatlichen Einrichtungen. Je nach Verfahrensstufe stehen unterschiedliche Mechanismen zur Verfügung.

      6. Kapitel Europarechtliche VerfahrensvorschriftenC. Verfahren der europäischen Zusammenarbeit in Strafsachen › I. Auslieferung von Personen

      55

      56

      57

      Da die Leistung von Rechtshilfe die Grundrechte des jeweils Betroffenen tangiert, erfordert nahezu jede derartige Maßnahme gegenüber dem ersuchenden Staat eine Ermächtigungsgrundlage. Gegen die einzelne Maßnahme muss dem Betroffenen aufgrund Art. 19 Abs. 4 GG die Möglichkeit gerichtlichen Rechtsschutzes zustehen. Das Auslieferungsverfahren gliedert sich in zwei Stufen, das sog. Zulässigkeits- und das Bewilligungsverfahren.

      58

      59