Fiskalstrafrecht. Udo Wackernagel. Читать онлайн. Newlib. NEWLIB.NET

Автор: Udo Wackernagel
Издательство: Bookwire
Серия:
Жанр произведения: Языкознание
Год издания: 0
isbn: 9783811406629
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Ermittlungsgruppen operativ arbeiten dürfen, unterliegen die Europol-Beamten auch hier dem grundsätzlichen Verbot, selbst Zwangsmaßnahmen anzuwenden.

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      Der Sekundärrechtsschutz hingegen erfolgt getrennt nach dem Haftungsgrund. Wird Schadensersatz für fehlerhafte Datenverarbeitung begehrt, hat der Betroffene ein Wahlrecht zwischen der Schadensersatzklage gem. Art. 268, 340 AEUV und einem Vorgehen nach den nationalen Vorschriften des Mitgliedstaats, in dem der Schadensfall eingetreten ist (Art. 50 Europol-VO). Für anderweitig verursachte Schäden haftet Europol nach den allgemeinen Rechtsgrundsätzen, die den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten gemeinsam sind (Art. 49 Europol-VO).

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      Anmerkungen

       [1]

      ABlEG Nr. C 316/1 vom 27.11.1995.

       [2]

      Kremer FS Meyer, S. 571, 575.

       [3]

      Ratsdok. 17024/09.

       [4]

      Beschluss 2009/371/JI des Rates vom 6.4.2009 zur Errichtung des Europäischen Polizeiamts (Europol), ABlEU Nr. L 121/37 v. 15.5.2009 (Europol-Beschluss).

       [5]

      Vgl. Satzger § 10 Rn. 3.

       [6]

      So noch gem. Art. 26 Abs. 1 der Europol-Konvention.

       [7]

      VO (EU) 2016/794 vom 11.5.2016 über die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und zur Ersetzung und Aufhebung der Beschlüsse 2009/371/JI,