Ius Publicum Europaeum. Robert Thomas. Читать онлайн. Newlib. NEWLIB.NET

Автор: Robert Thomas
Издательство: Bookwire
Серия:
Жанр произведения: Языкознание
Год издания: 0
isbn: 9783811447523
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prüft ausschließlich deren formelle (Formvorschriften, Verfahren, Zuständigkeit) und materielle Rechtmäßigkeit.[354] Im Rahmen der Würdigung der materiellen Rechtmäßigkeit einer Verwaltungsmaßnahme überprüft er allerdings auch das Vorliegen eines offensichtlichen Beurteilungsirrtums. Liegt ein solcher Irrtum vor, ist die Maßnahme wegen Verstoßes gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz rechtswidrig. Nach diesem muss die Behörde nämlich die beschwerende Maßnahme und den ihr zugrunde liegenden Sachverhalt bzw. das mit der Maßnahme verfolgte Ziel auf angemessene Weise miteinander in Einklang bringen. Mit Urteil vom 19. Februar 1980 hob der Staatsrat erstmals eine Verwaltungsstrafe auf, die er in Anbetracht des dem Kläger zur Last gelegten Sachverhalts als unverhältnismäßig erachtete.[355] Die fehlerhafte sachliche Beurteilung des der angegriffenen Verwaltungsmaßnahme zugrunde liegenden Sachverhalts führte zu deren Nichtigkeitserklärung, da sie auf der Grundlage „einer offensichtlich unangemessenen, irrtümlichen und in Bezug auf den Sachverhalt unverhältnismäßigen Einschätzung“[356] erlassen worden war. Die Figur des offensichtlichen Beurteilungsirrtums ist somit ein Fall der Unverhältnismäßigkeit bzw. der Nichtvertretbarkeit und liegt erst, aber auch nur vor, wenn die Verwaltung eine Maßnahme jenseits jeder Angemessenheit erlässt.[357] Nach Ansicht von Marc Uyttendaele hat das Gesetz vom 29. Juli 1991 über die förmliche Begründung der Verwaltungsmaßnahmen dem Staatsrat die Möglichkeit eröffnet, die Handlungen der Verwaltung intensiver zu prüfen, da dieser fortan in gründlicher – und übertriebener – Weise die Begründung überprüft.[358] Der allgemeine Verhältnismäßigkeitsgrundsatz – ein Grundsatz an der Schnittstelle zwischen Rechtmäßigkeits- und Zweckmäßigkeitskontrolle – wird vom Staatsrat insgesamt jedoch mit Zurückhaltung gehandhabt.

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      Der Staatsrat überprüft die angegriffene Verwaltungsmaßnahme auf seine Rechtmäßigkeit. Dabei kann die formelle von der materiellen Rechtsmäßigkeitsprüfung unterschieden werden

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b) Das Urteil

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