Handbuch Deutsche Kreditmarkt-Standards. Группа авторов. Читать онлайн. Newlib. NEWLIB.NET

Автор: Группа авторов
Издательство: Bookwire
Серия: Recht Wirtschaft Steuern
Жанр произведения:
Год издания: 0
isbn: 9783800594856
Скачать книгу
–, WM 2020, S. 2082ff., 2083 Rn. 19ff. unter Abgrenzung seiner Rechtsprechung vom 9.3.1993, WM 1993, S. 683. 57 BGH v. 22.9.2020 – XI ZR 219/19 –, WM 2020, S. 2082ff., 2083 Rn. 18. 58 BT-Drs. 19/2939, 41.

       VII. Umsetzung der neuen Widerrufsbelehrung durch die Kreditinstitute

      49

      50

      Für die Widerrufsbelehrungen im Fernabsatz und außerhalb der Geschäftsräume besteht dagegen eine Umsetzungsfrist von ca. einem halben Jahr, da die neuen Widerrufsbelehrungen erst nach Ablauf einer Übergangsfrist bis zum 31.12.2021 als alleinige gesetzliche Muster-Widerrufsbelehrungen unter die Gesetzlichkeitsfiktion fallen. Bis zu diesem Zeitpunkt kann der Unternehmer noch die Anlage 3 zu Art. 246b § 2 EGBGB in alter Fassung verwenden, ohne auf die Schutzwirkung des Art. 247 § 1 Abs. 2 Satz 6 EGBGB verzichten zu müssen (vgl. Art. 247 § 1 Abs. 2 Satz 8 EGBGB). Allerdings werden die Anpassungen an das neue Gesetz nicht nur auf die Einfügung einer neuen Widerrufsbelehrung zu beschränken sein. Durch die Aufteilung der einschlägigen Widerrufsbelehrungen in Anlage 3, 3a und 3b zu Art. 246b § 2 Abs. 3 EGBGB ist es erforderlich, die Produktangebote, soweit sie gebündelt werden, ggf. neu zu ordnen, um dem Verbraucher eine, trotz der zahlreichen Informationen, klare und verständliche Widerrufsbelehrung zur Verfügung zu stellen. Da zwar einerseits der Gesetzgeber eine Vermischung der drei gesetzlichen Muster-Widerrufsbelehrungen für zulässig hält, dies aber andererseits ins Risiko des Rechtsanwenders und damit der Kreditinstitute stellt, bestehen Zweifel, dass die in Art. 246b § 2 Abs. 3 EGBGB enthaltene Gesetzlichkeitsfiktion besteht, wenn das Kreditinstitut nicht die Widerrufsbelehrungen, wie sie in Anlage 3, 3a und 3b vorgesehen sind, verwendet.

      59 BT-Drs. 19/26928, 30, 36.

       VIII. Rechtssicherheit für die Kreditinstitute im Rechtsverkehr mit Verbrauchern?

      51

      52

      2. War das Widerrufsrecht anfänglich tatsächlich nur ausgeübt worden, um der Reue über den übereilten Vertragsabschluss nachzugeben und den Abschluss rückgängig zu machen, stehen die jetzigen Rechtsstreitigkeiten unter dem Vorzeichen langjähriger Vertragsläufe und dem Anliegen, über das ewige Widerrufsrecht Ziele zu erreichen, die übergeordneter Natur sind. Bei Immobiliardarlehensverträgen steht nach wie vor die – jederzeitige – Rückzahlbarkeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung im Vordergrund. Bei den Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen liegt der Fokus auf Darlehensverträgen, die mit einem unliebsamen und finanzierten Kaufvertrag verbunden sind.

      53

      3. Angesichts der Vorabentscheidungsfragen, die beim EuGH anhängig sind, kann die weitere Entwicklung der Rechtslage nicht vorhergesehen werden. Fest steht jedenfalls, dass sich der Verbraucherschutz auf Europäischer Ebene und in Deutschland fortentwickelt hat und zu einem wichtigen Thema für die Kreditwirtschaft im Privatkundengeschäft geworden ist.

      54

      60 Freitag/Allstadt, BKR 2021, 1. 61 Allstadt, WM 2021, 268.

       IX. Weitere aktuelle Verbraucherschutzgesetze

       1. Gesetz für faire Verbraucherverträge

      55

       2. Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt (Legal-Tech-Gesetz)

      56

      62 BGBl. I 2021, 2123. 63 BGBl. I 2021, 3415.

       X. Ausblick

      57

      Auf europäischer Ebene ist der erste Entwurf einer überarbeiteten Verbraucherkreditrichtlinie der Europäischen Kommission zu erwähnen, der den Verbänden zur Stellungnahme vorgelegt wurde. Der Entwurf enthält eine starke Angleichung der Verbraucherkreditrichtlinie an die Wohnimmobilienkreditrichtlinie (2014/17/EU), sodass hinsichtlich der verbraucherschützenden Anforderungen an den Vertrieb und die Kreditvergabe