I. Marktwirtschaftliches Ordnungssystem
II. Ausgestaltung der Wirtschaftspolitik
1. Allgemeine wirtschaftliche Koordinierung
2. Überwachung der staatlichen Haushaltspolitik
[S. 19]
a) Grundsätze
b) Stabilitäts- und Wachstumspakt
III. Ausgestaltung der Währungspolitik
1. Grundsätze der Währungspolitik
2. Einführung des „Euro“ als gemeinsame Währung
3. Wahrung der Stabilität des Euroraums
IV. Der institutionelle Rahmen
Die Grundfreiheiten
§ 9 Der freie Warenverkehr
A. Die Zollunion (Art. 30–32 AEUV)
1. Festlegung des Gemeinsamen Zolltarifs
II. Abschaffung der Binnenzölle
III. Verbot zollgleicher Abgaben
3. Abgrenzung zu den inländischen Abgaben
B. Das Verbot der mengenmäßigen Beschränkungen und Maßnahmen gleicher Wirkung (Art. 34–36 AEUV)
II. Mengenmäßige Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen
III. Maßnahmen gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen
1. Begriff der „Maßnahme gleicher Wirkung“ i.S.v. Art 34 AEUV
d) Die Erweiterung der Keck-Formel durch die 3-Stufen-Theorie
e) Synthese der Rechtsprechung zum Begriff der Maßnahme gleicher Wirkung
[S. 20]
a) Beschränkungen in Bezug auf die Ware selbst, ihre Verpackung oder Bezeichnung
b) Beschränkungen des Orts oder der Zeit des Verkaufs sowie der Vertriebswege
c) Regelungen über Preise und Preisbestandteile
d) Werbung und Absatzförderung
e) Beschränkungen zur Abwehr von Verwechselungen oder unlauterer Handlungspraktiken
f) Beschränkungen aufgrund gewerblicher Schutzrechte
3. Maßnahme gleicher Wirkung i.S.v. Art. 35 AEUV
IV. Schranken des Verbots – Rechtfertigung einer Beschränkung
1. Immanente Schranken
a) „Zwingende Erfordernisse“