5. Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU
6. Zuständigkeiten, die nicht von den Kompetenzkategorien erfasst werden
a) Vertragsabrundungskompetenz
d) Die offene Methode der Koordinierung
IV. Horizontale Kompetenzabgrenzung
3. Subsidiaritätskontrolle durch die nationalen Parlamente
4. Gerichtliche Überprüfbarkeit; fehlende unmittelbare Anwendbarkeit
C. Die Rechtsakte und Rechtshandlungsformen
I. Klassifizierung der Rechtsakte und Handlungsformen
II. Der Katalog der zulässigen Handlungsformen für Rechtsakte
c) Haltung der nationalen Gerichte
d) Schadensersatzpflicht der Mitgliedstaaten bei Nichtumsetzung der Richtlinien
[S. 15]
a) Beschlüsse, die an bestimmte Adressaten gerichtet sind
b) Allgemeine Beschlüsse, die keinen bestimmten Adressaten haben
4. Empfehlungen und Stellungnahmen
III. Sonstige Rechtshandlungen, die keine Rechtsakte sind
3. Mitteilungen der Kommission, Aktionsprogramme, Grünbücher, Weißbücher
A. Rechtsetzung
I. Verfahren zum Erlass der Gesetzgebungsakte
1. Ordentliches Gesetzgebungsverfahren
2. Besondere Gesetzgebungsverfahren
III. Verfahren zum Erlass von Rechtsakten ohne Gesetzescharakter
IV. Verfahren zum Erlass von delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten
1. Bedeutung und Abgrenzungsfragen
2. Der Erlass delegierter Rechtsakte (Art. 290 AEUV)
3. Erlass von Durchführungsrechtsakten (Art. 291 AEUV)
c) Auswahl des „richtigen“ Verfahrens
V. Atypische Rechtsetzungsverfahren
1. Rechtsetzung im Bereich des Sozialen Dialogs
2. Rechtsetzung im Bereich der technischen Normen
I. Kompetenzaufteilung zwischen EU und Mitgliedstaaten
1. Direkter Verwaltungsvollzug
2. Indirekter Verwaltungsvollzug
[S. 16]