3. Unabhängigkeit der Verwaltung
4. Rechtsstaatliche Grundsätze
III. Verfahrensrechtliche Grundsätze im indirekten Verwaltungsvollzug
1. Vollzug unmittelbar anwendbaren EU-Rechts
2. Vollzug von mittelbar geltendem EU-Recht
IV. Die Haftung der Mitgliedstaaten für Verletzungen des EU-Rechts
a) Vorschrift, die dem Einzelnen Rechte verleiht
b) Hinreichend qualifizierter Verstoß
c) Kausalzusammenhang und Schaden
a) Berücksichtigung des entgangenen Gewinns
5. Durchsetzung des Entschädigungsanspruchs
6. Rückwirkende Anwendung der Haftungsgrundsätze
1. Vertragsverletzungsverfahren (Art. 258–260 AEGV)
a) Funktion und Bedeutung
d) Sanktionen bei Nichtbeachtung des Urteils des EuGH (Art. 260 AEUV)
e) Vertragsverletzungsklage durch einen Mitgliedstaat (Art. 259 AEUV)
2. Nichtigkeitsklage (Art. 263 AEUV)
a) Funktion der Nichtigkeitsklage
b) Zulässigkeit der Nichtigkeitsklage
c) Begründetheit der Nichtigkeitsklage
3. Untätigkeitsklage (Art. 265 AEUV)
4. Schadensersatzklage (Art. 268 i.V.m. Art. 340 AEUV)
a) Vertragliche Haftung
c) Haftung für rechtmäßiges Handeln
II. Rechtsmittelverfahren (Art. 256 Abs. 1 AEUV)
[S. 17]
1. Rechtsmittel gegenüber Entscheidungen des EuG
a) Beschränkung auf Rechtsfragen
b) Keine Veränderung des Streitgegenstandes
2. Rechtsmittel gegenüber Entscheidungen der Fachgerichte
3. Rechtsmittel in Rechtssachen, die bereits Gegenstand einer zweifachen Prüfung waren
III. Das Vorabentscheidungsverfahren (Art. 267 AEUV)
1. Gegenstand des Vorabentscheidungsersuchens
c) Unzulässigkeit der Überprüfung nationalen Rechts