a) Anerkennung und Inhalt des Behinderungsverbots
b) Behinderung der Standortwahl von Gesellschaften
IV. Rechtfertigung von Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit
V. Maßnahmen zur Erleichterung der Wahrnehmung der Niederlassungsfreiheit
1. Die gegenseitige Anerkennung der Diplome und Befähigungsnachweise
a) Allgemeine Regelung für die Anerkennung von Ausbildungsnachweisen
[S. 22]
b) Anerkennung der Berufserfahrung
c) Regelung zur automatischen Anerkennung spezifischer Berufsqualifikationen
2. Gegenseitige Anerkennung außerhalb der Richtlinie 2005/36/EG
3. Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten
D. Der freie Dienstleistungsverkehr (Art. 56–62 AEUV)
I. Persönlicher Anwendungsbereich
II. Sachlicher Anwendungsbereich: Begriff der Dienstleistung
III. Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit
IV. Rechtfertigung von Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit
V. Maßnahmen zur Erleichterung der Wahrnehmung der Dienstleistungsfreiheit
VI. Öffentliches Auftragswesen
E. Gemeinsame Grundstruktur der Grundfreiheiten/Prüfungsschema
I. Gemeinsame Grundstruktur der Grundfreiheiten
3. Unmittelbare Anwendbarkeit der Grundfreiheiten
4. Grenzüberschreitender Bezug
II. Prüfungsschema für die Freizügigkeit, die Niederlassungsfreiheit und die Dienstleistungsfreiheit
F. Ein- und Ausreiserecht, Aufenthalts- und Verbleiberecht
1. Recht auf Aufenthalt von bis zu drei Monaten
2. Recht auf Aufenthalt während mehr als drei Monaten
4. Verlust des Aufenthaltsrechts
IV. Einschränkungen aus Gründen des „ordre public“
1. Bedrohung der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit
[S. 23]
§ 11 Die Freiheit des Kapital- und Zahlungsverkehrs
A. Bedeutung und rechtliche Regelungen
B. Persönlicher Anwendungsbereich
C. Sachlicher Anwendungsbereich
D. Beseitigung der Beschränkungen
E. Ausnahmen vom Beschränkungsverbot
I. Ausnahmen im Verhältnis