Vermutlich drang die Kunde von diesem Zukunftsprogramm Bismarcks auch nach Wien und an andere Höfe, nicht aber, soviel ich weiß, in das Abgeordnetenhaus.
Dänemark beantwortete das preußisch-österreichische Ultimatum wegen Aufhebung der Gesamtstaatsverfassung am 2. Januar, wie vorausgesehen war, mit einer entschiedenen Ablehnung. Als es sich nun darum handelte, die Erfüllung der nach der Zusage von 1852 vollberechtigten, seit zwölf Jahren vergeblich gestellten Forderungen militärisch zu erzwingen, war eine spezielle Uebereinkunft mit Oesterreich erforderlich. Graf Rechberg schlug vor, darin zu erwähnen, daß man sich von dem Prinzip der Integrität der dänischen Monarchie nur unter beiderseitigem Einverständnis lossagen würde. Also Personalunion der Herzogtümer mit Dänemark, nach Erfüllung der vertragsmäßigen dänischen Verpflichtungen, schwebte ihm vor als der höchste im Kriege zu erringende Siegespreis.
Bismarck aber lehnte auf Befehl des Königs entschieden ab, in Bezug auf die zukünftigen Verhältnisse der Herzogtümer eine andere Verpflichtung zu übernehmen, als die, daß darüber nur in gemeinsamem Einverständnisse Preußens und Oesterreichs verfügt werden sollte.
Rechberg gab nach; der erste Schritt auf einem für Oesterreich verhängnisvollen Wege. Am 16. Januar wurde das preußisch-österreichische Bündnis abgeschlossen.
Inzwischen waren sächsische und hannövrische Truppen im Auftrage des Deutschen Bundes am 24. Dezember in Holstein eingerückt, ohne Widerstand von dänischer Seite zu finden. Zwei Kommissare des Bundes übernahmen in Kiel die oberste Civilverwaltung. Unmittelbar nach dem Abzuge der dänischen Truppen bildeten sich im Lande zahlreiche Vereine, welche den Erbprinzen von Augustenburg als Herzog proklamierten.
Derselbe ließ sich bewegen, am Jahresschlusse von Koburg nach Kiel zu reisen. In seiner Begleitung befanden sich die von ihm für Ministerposten in Aussicht genommenen Männer. Diese traten mit den Bundeskommissaren in vertrauliche Beziehungen und ihre Ratschläge fanden gewöhnlich günstige Aufnahme.
Eine „Landesregierung“ wurde für Holstein gebildet und in ihren sechs Mitgliedern wie auch in den ihr untergebenen Behörden fast ausschließlich augustenburgisch gesinnte Beamte angestellt. Die beiden Bundeskommissare beschränkten sich auf eine milde Oberaufsicht.
Diese thatsächliche Befestigung des augustenburgischen Einflusses machte die Bundesverwaltung populär in ganz Mittel- und Süddeutschland.
Der Bund lehnte jedoch den preußisch-österreichischen Antrag ab, die Bundesexekution auf Schleswig auszudehnen. Dadurch kamen Preußen und Oesterreich in die Lage, den Schutz der Deutschen in Schleswig als europäische Großmächte selbständig zu erzwingen.
Als dieser Beschluß der beiden Mächte bekannt wurde, wäre wohl bei unbefangenen Landsleuten freudige Dankbarkeit natürlich gewesen; aber dieumgekehrte Wirkung trat ein. Stürme der Entrüstung tobten durch die Bevölkerungen der Mittelstaaten mit solchem Getöse, daß man in Wien geraten fand, die kaiserlichen Truppen nicht durch Bayern oder Sachsen, sondern durch Schlesien nach dem Norden zu dirigieren.
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Auch die große Mehrheit des preußischen Abgeordnetenhauses war von tiefem Mißtrauen gegen die preußisch-österreichische Politik erfüllt und überdies natürlich durch den Verfassungskonflikt erbittert. Im Dezember und im Januar wurden die für den preußischen Anteil an den Kosten der Bundesexekution sowie die für den Krieg gegen Dänemark geforderten Anleihebewilligungen abgelehnt.
Der Berichterstatter der Kommission (Aßmann) sagte (am 21. Januar) u. a., es sei rühmlicher für Preußen, nichts zu thun, als ein Verbrechen zu begehen … Ohnmacht sei dem Selbstmorde vorzuziehen.
Virchow meinte, Bismarck habe vielleicht, als er das Ministerium übernahm, beabsichtigt, eine von der Kreuzzeitungspartei unabhängige Politik zu machen, dann aber sich von Tag zu Tage mehr jener Richtung genähert. Jetzt sei er „dem Bösen verfallen und werde nicht mehr von ihm loskommen“.
… Die Mittel des Landes dürften „nicht nutzlos vergeudet werden im Interesse der Tyrannei“.
Bismarck hielt in den beiden Tagen dieser Verhandlungen vier bedeutsame Reden, von denen ich zwei kurze Bruchstücke hier anführen möchte. Auf einen Angriff des Grafen Schwerin entgegnete er:
„Der Herr Vorredner hat als Motiv unserer Handlungsweise die Furcht vor der Demokratie und Furcht vor dem Auslande der Regierung untergeschoben. Ich glaube, der Herr Redner kennt mich lange genug, um zu wissen, daß ich Furcht vor der Demokratie nicht kenne. Hätte ich diese, so stände ich nicht an diesem Platze oder würde das Spiel verloren geben … Ich fürchte diesen Gegner nicht, ich hoffe sicher, ihn zu besiegen; ich glaube, das Gefühl, daß es so kommen werde, ist Ihnen nicht mehr ganz fern.
Was dagegen die Furcht vor dem Auslande betrifft, so bestreite ich die Richtigkeit des Ausdrucks. Man kann Vorsicht Furcht, man kann Mut Leichtfertigkeit nennen. Der Mut nimmt meines Erachtens diesen Charakter an, wenn man einer Regierung, die für das Schicksal eines großen Landes verantwortlich ist, zumutet, wie mir das in der Kommission vonseiten des Herren Referenten geschehen ist, auch gegen die erdrückendste Uebermacht, die sich von Hause aus herausstellt, Preußen zu den Waffen greifen zu lassen. Meine Herren! Das kann eine Regierung nicht; das kann der Einzelne, der entschlossen ist, seine Person daran zu setzen. Eine Regierung hat nicht das Recht, das Land, dessen Schicksal ihr anvertraut ist, gegen eine von Hause aus erdrückende Uebermacht ohne Not ins Feld zu führen.“
In Bezug auf den Kommissionsbericht bemerkte er u. a. Folgendes:
„Das Hauptmotiv, weshalb Sie ablehnen werden, ist der Mangel an Vertrauen zu dem jetzigen Ministerium; darin konzentriert sich alles, das ist der Brennpunkt Ihrer ganzen Argumentation. Ich habe mich deshalb gefragt: Was müßten wir – was müßte ein preußisches Ministerium thun, um Ihr Vertrauen zu erwerben? … Es müßte sich von der Verfassung lossagen, indem es die Hand dazu böte, die Alleinherrschaft dieses Hauses in Preußen herzustellen, indem es die Hand dazu böte, der Fortdauer der Auflehnung der Krone gegen die Herrschaft dieses Hauses den Boden zu entziehen durch Verweigerung seiner Kontrasignatur.“
„Sie haben sich in dem vorliegenden Bericht, meine Herren, mit einer Deutlichkeit darüber ausgesprochen, daß ich glaube, Sie werden heute nicht mehr in der Lage sein, einer Aeußerung gegenüber, die ich etwa vor einem Jahre an dieser Stelle gethan habe, nämlich, daß es sich hier um einen Kampf handelt über die Herrschaft in Preußen zwischen dem Hause der Hohenzollern und dem Hause der Abgeordneten – eine Aeußerung, die damals mit einem Rufe des Staunens, der mißbilligenden Kritik, empfangen wurde –, ich glaube, Sie werden heute diese Mißbilligung nicht mehr aussprechen können, sondern sich offen zu Ihren Thaten bekennen.“
„Ich gehe, um meine Behauptungen zu belegen, einige Stellen Ihres Berichtes durch, da ich wohl annehmen darf, daß Sie mit der Annahme des Antrages auch den Bericht Ihrer Kommission sich aneignen werden.“
„Nach der Verfassung steht Seiner Majestät dem Könige das Recht über Krieg und Frieden zu, steht Seiner Majestät dem Könige das Recht zu, seine Minister zu wählen, sowie die ganze Exekutivgewalt zu. Wie fassen Sie diese Bestimmungen nun auf? Sie sagen auf Seite 5, es liege Ihnen die Besorgnis nahe, daß die Richtung der Regierung den in der Resolution vom 2. Dezember ausgesprochenen Intentionen des Abgeordnetenhauses zuwiderlaufen könne. Das darf also nach Ihrer Meinung nicht sein, das darf sich die Krone nicht erlauben, daß sie eigene Intentionen hat in Bezug auf auswärtige Politik, die den Ihrigen zuwiderlaufen.“
„Seite 6 verlangen Sie, daß die Regierung des Königs nicht bloß den Willen habe, das Recht und die Ehre des Landes zu schützen, sondern auch die Maßregeln, welche im gegebenen Falle zur Lösung dieser Aufgabe erforderlich sind, der Erwägung des Abgeordnetenhauses entsprechend auswähle. Hier trifft also der Eingriff in die Exekutive nicht nur ihre Gesamtrichtung, sondern auch die Details in den einzelnen Maßregeln. Sie setzen sich ein, meine Herren, als den diplomatischen Hofkriegsrat, von dessen Zustimmung die Aktion der Krone abhängt, dessen Genehmigung die Regierung selbst für die einzelnen