Praxiswissen für Kommunalpolitiker. Franz Dirnberger. Читать онлайн. Newlib. NEWLIB.NET

Автор: Franz Dirnberger
Издательство: Bookwire
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Год издания: 0
isbn: 9783782506281
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soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Weitere Kriterien, die in § 34 Abs. 1 BauGB nicht genannt werden, etwa die Zahl der Wohnungen, können nicht herangezogen werden.

      Ein Einheimischenmodell dient insbesondere der Versorgung der ansässigen Bevölkerung mit Wohnraum. Zum Teil wird mit Einheimischenmodellen nach bestimmten Auswahlkriterien, z. B. Einkommen, Familienstand etc. Ortsansässigen beim Kauf von Bauland nicht nur Vorrang eingeräumt, sondern sogar ein wirtschaftlicher Vorteil. Einheimischenmodelle dienen insbesondere der Sicherung und Stabilisierung der Baulandpreissteigerung.

      Das Einheimischenmodell ist eine besondere Form des städtebaulichen Vertrags. Dabei werden Vereinbarungen zwischen dem Grundstückseigentümer und der Gemeinde geschlossen, die sicherstellen sollen, dass bei der Bebauung neuer Wohnbauflächen Ortsansässige bevorzugt zum Zug kommen. Man unterscheidet sog. Zwischenerwerbsmodelle, bei denen die Gemeinde Flächen ankauft, um sie nach Überplanung vergünstigt an Einheimische weiter zu veräußern, und sog. Vertragsmodelle, bei denen sich der ursprüngliche Grundstückseigentümer gegenüber der Gemeinde dazu verpflichtet. Im Einzelnen sind die konkreten Vertragsausgestaltungen sehr unterschiedlich.

      Im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens der EU wurde festgelegt, dass eine Veräußerung unter Verkehrswert nur an bedürftige Ortsansässige erfolgen darf, die bestimmte Einkommens- und Vermögenshöchstgrenzen nicht überschreiten.

      Die Einkommensteuer (einschl. Lohn- und Kapitalertragsteuer sowie Zinsabschlagsteuer) ist die wichtigste Einnahmequelle der öffentlichen Haushalte. Die Gemeinden sind am örtlichen Aufkommen mit 15 % beteiligt. 2018 betrug der Anteil der Gemeinden in Bayern 8.262 Mio. €.

      Geregelt in § 36 BauGB. Über alle genehmigungspflichtigen Bauvorhaben mit Ausnahme der plankonformen Vorhaben entscheidet die Bauaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde. Das Einvernehmen darf aber von der Gemeinde nur aus planungsrechtlichen Gründen verweigert werden. Ein rechtswidrig verweigertes Einvernehmen kann von der Bauaufsichtsbehörde nach Anhörung der Gemeinde ersetzt werden. Das Einvernehmen der Gemeinde gilt im Übrigen als erteilt, wenn es nicht innerhalb von zwei Monaten nach Eingang des vollständigen Antrags bei der Gemeinde verweigert worden ist (Einvernehmensfiktion).

      Der Freistaat Bayern hat ein komplexes Finanzausgleichssystem entwickelt. Durch diesen Finanzausgleich soll jeweils der Versuch unternommen werden, die unterschiedliche Wirtschafts-und Finanzkraft der Kommunalen Ebene auszugleichen. Dies geschieht durch finanzielle, staatliche Transferleistungen, die sogenannten Schlüsselzuweisungen. Schlüsselzuweisungen erhalten je nach Wirtschafts- und Finanzkraft die Gemeinden in unterschiedlicher Höhe. Das derzeitige Finanzausgleichssystem geht von der Grundannahme aus, dass zentrale Orte und Großstädte grundsätzlich andere und überregional bedeutsame Aufgaben wahrzunehmen haben.

      Dies führt im derzeitigen System des Finanzausgleichs dazu, dass bei der Berechnung der Schlüsselzuweisung die Einwohner der zentralen Orte „mehr“ wert sind als die Einwohner kleinerer Einheiten.

      Diese sogenannte Einwohnerveredelung oder Einwohnergewichtung führt zu erheblichen Mehraufwüchsen der staatlichen Zuweisungen in den zentralen Orten.

      Eine elektronische Akte ist eine logische Zusammenfassung sachlich zusammengehöriger oder verfahrensgleicher Vorgänge und/oder Dokumente, die insbesondere alle aktenrelevanten E-Mails, sonstige elektronisch erstellte Unterlagen sowie gescannte Papierdokumente umfasst und so eine vollständige Information über die Geschäftsvorfälle eines Sachverhalts ermöglicht.

      Elektronische Bekanntmachung von veröffentlichungspflichtigen Mitteilungen und amtliche Verkündungsblätter über das Internet.

      Elektronische Identifizierung ist der Prozess der Verwendung von Personenidentifizierungsdaten in elektronischer Form, die eine natürliche oder juristische Person oder eine natürliche Person, die eine juristische Person vertritt, eindeutig repräsentieren.

      Übermittlung elektronischer Dokumente, setzt Zugangseröffnung durch die Beteiligten voraus.

      Erbringung eines in einem Verwaltungsverfahren erforderlichen Nachweises durch Vorlage einer digitalen Kopie.

      Eine Rechnung ist elektronisch, wenn sie in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird, das ihre automatische und elektronische Verarbeitung ermöglicht.

      Der elektronische Rechtsverkehr betrifft die elektronische Kommunikation mit den Gerichten der Länder und des Bundes sowie die Bearbeitung der elektronischen Dokumente durch diese Gerichte.

      Daten in elektronischer Form, die anderen elektronischen Daten beigefügt oder logisch mit ihnen verbunden werden und die der Unterzeichner zum Unterzeichnen verwendet.

      Empfehlung und Stellungnahme sind im Gegensatz zur Verordnung, Richtlinie und Beschluss nicht verbindliche EU-Rechtsakte. Rechtliche Bedeutung kann diesen zukommen, wenn der EU-Vertrag deren Abgabe als Prozessvoraussetzung vorsieht.

      Durchgängige Verschlüsselung zwischen Sender und Empfänger.

      Beim Energienutzungsplan handelt es sich um ein zwar unverbindliches aber dennoch sinnvolles Planungsinstrument für die Kommunen. Der Energienutzungsplan wertet energetische Bedingungen aus und leitet Handlungsempfehlungen an. Es geht um Energieeffizienz, Energievermeidung und Energieerzeugung. Besonders versiert, wirtschaftlich hinterfüttert und mittlerweile auch in die digitale Dimension erweitert werden Studierende an der OTH Amberg Weiden mit der Thematik der ENPs vertraut gemacht

      Der Bund gewährt den Ländern Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in Gemeinden. Dafür stehen in Bayern 2013 276 Mio. € zur Verfügung. Gefördert wird der Bau verkehrswichtiger Straßen, besonderer Fahrspuren für Omnibusse, Straßen im Zusammenhang mit der Stilllegung von Eisenbahnstrecken und Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen.

      Geregelt in § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB. Ein Bebauungsplan ist nur dann rechtlich einwandfrei zustande gekommen, wenn er auf dem gültigen Flächennutzungsplan fußt und dessen Aussagen umsetzt und konkretisiert. Dabei ist aber zu beachten, dass der Flächennutzungsplan in seinen planerischen Aussagen von vornherein erheblich unschärfer ist als der spätere Bebauungsplan. Daraus folgt, dass der Bebauungsplan durchaus von dem notwendig groben Raster sachlich und räumlich abweichen darf, solange die Grundkonzeption des Flächennutzungsplans gewahrt bleibt.

      E-Payment betrifft