Umwandlungsgesetz. Oliver Schmidt. Читать онлайн. Newlib. NEWLIB.NET

Автор: Oliver Schmidt
Издательство: Bookwire
Серия: Heidelberger Kommentar
Жанр произведения:
Год издания: 0
isbn: 9783811456150
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2 S 1 geltend gemacht werden können, gilt der übertragende Rechtsträger in diesem Umfang als Anspruchsinhaber und -gegner und hat insofern die aktive und passive Prozessfähigkeit. Dies gilt auch für mögliche Ansprüche gegen den übernehmenden Rechtsträger, zB aus dem Verschmelzungsvertrag oder auf Anfechtung des Verschmelzungsvertrages (Grunewald in Lutter, § 25 Rn 23; Marsch-Barner in Kallmeyer, § 25 Rn 12).

      26

      Der übertragende Rechtsträger ist handlungsfähig durch einen besonderen Vertreter (§ 26 Abs 1). Die Organstellung der bisherigen Organmitglieder des übertragenden Rechtsträgers lebt nicht wieder auf (Schmitt/Hörtnagl/Stratz § 25 Rn 28; Henssler/Strohn/Müller UmwG § 25 Rn 19; Kübler in Semler/Stengel, § 25 Rn 30; Marsch-Barner in Kallmeyer, § 25 Rn 14).

      Kommentierung

      I.Überblick1

      II.Besonderer Vertreter2 – 20

       1.Zuständigkeit2 – 4

       a)Ansprüche gem § 25 Abs 13

       b)Ansprüche gem § 25 Abs 24

       2.Bestellung5

       3.Antragsrecht6 – 10

       a)Anteilsinhaber7

       b)Gläubiger8

       c)Übernehmender Rechtsträger9

       d)Sonstige10

       4.Aufgaben11 – 16

       a)Aufforderung zur Anmeldung11 – 13

       b)Verfolgung der Ansprüche14

       c)Erlösverteilung15, 16

       5.Rechtsstellung17

       6.Vergütung18, 19

       7.Haftung20

      Ausgewählte Entscheidungen:

      OLG Frankfurt AG 2007, 559; OLG Schleswig Urteil v 6.6.2012 – 9 U 2/11.

      1

      § 26 schreibt vor, dass Ansprüche gem § 25 Abs 1 und 2 nur durch einen bes Vertreter geltend gemacht werden können. § 26 regelt die Zuständigkeit, die Aufgaben und die Bestellung des bes Vertreters sowie Verfahrensfragen. Die Einsetzung