Umwandlungsgesetz. Oliver Schmidt. Читать онлайн. Newlib. NEWLIB.NET

Автор: Oliver Schmidt
Издательство: Bookwire
Серия: Heidelberger Kommentar
Жанр произведения:
Год издания: 0
isbn: 9783811456150
Скачать книгу

       b)Mitglieder des Aufsichtsorgans4

       c)Zeitpunkt der Organmitgliedschaft5

       d)Gesamtschuldnerische Haftung6

       e)Übertragender Rechtsträger7, 8

       2.Anspruchsvoraussetzungen9 – 18

       a)Pflichtverletzung10 – 12

       aa)Prüfung der Vermögenslage11

       bb)Abschluss des Verschmelzungsvertrags12

       b)Verschmelzungsschaden13

       c)Kausalität14

       d)Verschulden/Exkulpation (Abs 1 S 2)15, 16

       e)Haftungsausschluss17

       f)Verjährung (Abs 3)18

       3.Anspruchsinhaber19 – 22

       a)Übertragender Rechtsträger20

       b)Anteilsinhaber21

       c)Gläubiger22

       4.Konkurrenz mit anderen Vorschriften23

      III.Fortbestehensfiktion (§ 25 Abs 2)24 – 26

      Ausgewählte Entscheidungen:

      BGHZ 171, 293 = NJW-RR 2007, 1487; BAG NZA 2009, 790; OLG Frankfurt AG 2007, 559; OLG Stuttgart Beschluss v 14.10.2010 – 20 W 16/06; OLG Schleswig Urteil v 6.6.2012 – 9 U 2/11.

      Literatur:

      Austmann/Frost Vorwirkungen von Verschmelzungen, ZHR 169 (2005), 431; Blasche/Söntgerath Verschmelzung: Möglichkeiten des übertragenden Rechtsträgers zur Einflussnahme auf die Geschäftspolitik des übernehmenden Rechtsträgers, BB 2009, 1432; Clemm/Dürrschmidt Überlegungen zu den Sorgfaltspflichten für Vertretungs- und Aufsichtsorgane bei der Verschmelzung von Unternehmen gem § 25 und § 27 UmwG, FS Widmann, 2001, S 3; Kiem Die Ermittlung der Verschmelzungswertrelation bei der grenzüberschreitenden Verschmelzung, ZGR 2007, 542; Klein/Stephanblome Der Downstream Merger – aktuelle umwandlungs- und gesellschaftsrechtliche Fragestellungen, ZGR 2007, 351; Pöllath/Philipp Unternehmenskauf und Verschmelzung: Pflichten und Haftung von Vorstand und Geschäftsführer, DB 2005, 1503; Schnorbus Grundlagen der persönlichen Haftung von Organmitgliedern nach § 25 Abs 1 UmwG, ZHR 167 (2003), 666; von der Linden Umtauchverhältnis bei der Fusion Daimler Benz/DaimlerChrysler war angemessen (Anm zu OLG Stuttgart Beschl v 14.10.2010 – 20 W 16/06), GWR 2010, 553; Wälzholz Aktuelle Probleme der Unterbilanz- und Differenzhaftung bei Umwandlungsvorgängen, AG 2006, 469.

      1

      § 25 Abs 1 ist eine Anspruchsgrundlage für den übertragenden Rechtsträger, seine Anteilsinhaber und seine Gläubiger gegen die Mitglieder des Vertretungsorgans und – falls vorhanden – des Aufsichtsorgans des übertragenden Rechtsträgers. Nach § 25 Abs 1 wird der den Anspruchsinhabern (Rn 19 ff) durch die Verschmelzung entstandene Schaden ersetzt („Verschmelzungsschaden“; Ersatz des finanziellen Schadens, keine Naturalrestitution durch Rückgängigmachung der Verschmelzung, § 20 Abs 2, vgl Kübler in Semler/Stengel, § 25 Rn 17; Schmitt/Hörtnagl/Stratz § 25 Rn 2). § 25 Abs 2 ordnet für diese Ansprüche die Fiktion des Fortbestehens des übertragenden Rechtsträgers an. Da der übertragende Rechtsträger mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers erlischt (§ 20 Abs 1 Nr 2) und der übernehmende Rechtsträger Gesamtrechtsnachfolger (§ 20 Abs 1 Nr 1) wird, müsste der Schaden des übertragenden Rechtsträgers ohne die Fiktion dem übernehmenden Rechtsträger ersetzt werden und würde somit auch dessen Anteilsinhaber und Gläubiger begünstigen. § 25 Abs 3 regelt die Verjährung der Ansprüche nach Abs 1 (zur Verjährung der Schadensersatzansprüche gegen Organe des übernehmenden Rechtsträgers s § 27). § 26 schreibt ein bes Verfahren für die Geltendmachung der Ansprüche nach § 25 Abs 1 und 2 vor (§ 26 Rn 1).

II. Schadensersatzpflicht (Abs 1 S 1)