IV. Rechtsschutz gegenüber Untätigkeit
1. Untätigkeit der Kommission
2. Untätigkeit des Mitgliedstaates
§ 16 Das Verbot der Begünstigung öffentlicher Unternehmen
A. Respektierung der nationalen Eigentumsordnungen (Art. 345 AEUV)
D. Durchführungsbefugnisse der Kommission (Art. 106 Abs. 3 AEUV)
Der Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
§ 17 Aufbau des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
A. Rechtsgrundlage und Ziele
C. Beschlussverfahren und Subsidiaritätskontrolle
§ 18 Aufbau der Kontrollen an den Binnengrenzen und Grenzschutz an den Außengrenzen
[S. 27]
A. Abbau der Kontrollen an den Binnengrenzen
B. Grenzschutz an den Außengrenzen
§ 19 Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen
§ 20 Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen
A. Grundsätze der Zusammenarbeit
I. Gegenseitige Anerkennung
1. Gegenseitige Anerkennung von Urteilen und gerichtlichen Entscheidungen
b) Gegenseitige Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen
c) Berücksichtigung der in anderen Mitgliedstaaten ergangenen Verurteilungen
d) Überwachung von Bewährungsmaßnahmen
e) Europäische Ermittlungsanordnung
f) Nichtanerkennung von Entscheidungen bei Abwesenheitsurteilen
g) Alternative zur Untersuchungshaft
h) Europäische Schutzanordnung
2. Verhinderung von Kompetenzkonflikten
3. Zusammenarbeit von Verwaltungs- und Justizbehörden
a) Europäisches Justizielles Netz in Strafsachen
d) Austausch von Informationen aus dem Strafregister
I. Inhalt
I. Angleichung in Bereichen besonders schwerer grenzüberschreitender Kriminalität
2. Bekämpfung des Menschenhandels
3. Bekämpfung des Drogenhandels
4. Angriffe auf Informationssysteme
5. Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit
II. Angleichung im Rahmen der sonstigen EU-Politiken und Grundfreiheiten
[S. 28]