Fiskalstrafrecht. Udo Wackernagel. Читать онлайн. Newlib. NEWLIB.NET

Автор: Udo Wackernagel
Издательство: Bookwire
Серия:
Жанр произведения: Языкознание
Год издания: 0
isbn: 9783811406629
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bei Steuerstrafverfahren

       VIII. Ursprung und Anfangsverdacht eines Steuerdelikts

       IX. Die Einleitungsbefugnis beim Anfangsverdacht eines Steuerdeliktes

      Literatur:

      Hardtke/Westphal Die Bedeutung der strafrechtlichen Ermittlungskompetenz der Finanzbehörde für das Steuergeheimnis, wistra 1996, 91; Hellmann Die Befugnis der Landesfinanzverwaltung zum Erlass der Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren (Steuer), wistra 1994, 13; Kohlmann Steuerstrafrecht mit Ordnungswidrigkeitenrecht und Verfahrensrecht Kommentar zu den §§ 369-412 AO, Loseblatt; Liebsch/Reifelsberger Die Grenzen des Evokationsrechts, wistra 1993, 325; Madauß Das neue Recht der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung und Steuerstrafverfahren Fragen aus der Sicht der Praxis, NZWiSt 2018, 28; Reh Praxisprobleme im Umgang mit dem neuen Recht der Vermögensabschöpfung aus staatsanwaltschaftlicher Sicht, NZWiSt 2018, 20; Rettke Einziehung und Vermögensarrest im Steuerstrafverfahren, wistra 2017, 417; Sediqi Die Ermittlungskompetenz der Finanzbehörde bei Zusammentreffen von Steuerstraftat und Allgemeindelikt, wistra 2017, 259; Teske Das Verhältnis von Besteuerungs- und Steuerstrafverfahren unter besonderer Berücksichtigung des Zwangsmittelverbotes (§ 393 Abs. 1 S. 2 und S. 3 AO), wistra 1988, 207.

      4. Kapitel Verfahren bei Steuerdelikten › I. Die Organisation der Finanzbehörden im Bereich der Steuerdelikte

      1

      2

      3

      Anmerkungen

       [1]

      In NRW Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung (STRAFA-FA.).

       [2]

      Die Abkürzungen werden in den Bundesländern unterschiedlich verwendet. Im Folgenden wird sich der Abkürzung BuStra bedient.

       [3]

      Die Abkürzung des Steueramtmannes –StA- führt nicht selten zu der falschen Annahme, es handele sich um einen Staatsanwalt, wenngleich dies bei einem BuStra-Mitarbeiter im selbstständigen Ermittlungsverfahren in seiner Funktion gleichwohl der Fall ist.

       [4]

      Seit dem 1.1.2006 an die Stelle des bisherigen Bundesamtes für Finanzen getreten.

      4. Kapitel Verfahren bei Steuerdelikten › II. Aufgaben und Befugnisse der Steuerfahndung

      4

      Die Steufa ist eine gesonderte Dienststelle innerhalb der Landesfinanzbehörde. Sie hat durch den Gesetzgeber einen steuerrechtlichen und einen strafrechtlichen Auftrag erhalten. Zur Organisation der Steuerfahndungsstelle wird auf Rn. 1 f. verwiesen.