Fiskalstrafrecht. Udo Wackernagel. Читать онлайн. Newlib. NEWLIB.NET

Автор: Udo Wackernagel
Издательство: Bookwire
Серия:
Жанр произведения: Языкознание
Год издания: 0
isbn: 9783811406629
Скачать книгу

      Anmerkungen

       [1]

      Müller-Gugenberger/Bieneck/Muhler § 15 Rn. 8.

       [2]

      Müller-Gugenberger/Bieneck/Muhler § 15 Rn. 9.

       [3]

      Müller-Gugenberger/Bieneck/Niemeyer § 15 Rn. 16.

       [4]

      Wabnitz/Janovsky/Möhrenschlager 31. Kap. Rn. 38.

       [5]

      § 400 AO; vgl. Müller-Gugenberger/Bieneck/Niemeyer § 11 Rn. 5.

       [6]

      Wabnitz/Janovsky/Möhrenschlager 31. Kap. Rn. 44.

      3. Kapitel Verfahren bei WirtschaftsdeliktenIII. Beteiligte öffentliche Institutionen › 3. Zollbehörden

3. Zollbehörden

      24

      Das ZKA ist die Zentralstelle des Zollfahndungsdienstes. Darüber hinaus ist es gem. § 2 Zollfahndungsdienstgesetz (ZFdG) für das Auskunfts- und Nachrichtenwesen der gesamten Zollverwaltung zuständig. In Fällen von besonderer Bedeutung nimmt es außerdem die Aufgaben der Zollfahndungsämter auf dem Gebiet der Strafverfolgung wahr, § 4 Abs. 1 ZFdG.

      25

      26

      Anmerkungen

       [1]

      Wabnitz/Janovsky/Möhrenschlager 31. Kap. Rn. 48.

       [2]

      Müller-Gugenberger/Bieneck/Bender § 15 Rn. 74.

      3. Kapitel Verfahren bei WirtschaftsdeliktenIII. Beteiligte öffentliche Institutionen › 4. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

      27

      28

      

      Umgekehrt hat die Staatsanwaltschaft gem. § 60a KWG, Nr. 25 MiStra ihrerseits festgelegte Mitteilungspflichten gegenüber der BaFin. Im Rahmen der Wertpapieraufsicht erstreckt sich die Kompetenz der BaFin unter anderem auf die präventive Bekämpfung und die Verfolgung von Insidergeschäften sowie die Überwachung von Unternehmensübernahmen. Auch hier besteht wiederum seitens der Staatsanwaltschaft eine Mitteilungspflicht bei der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen Straftaten nach § 119 WpHG, § 122 Abs. 1, 6 WpHG, Nr. 25a MiStra.

      Anmerkungen

       [1]

      Wabnitz/Janovsky/Möhrenschlager 31. Kap. Rn. 20.

      3. Kapitel Verfahren bei WirtschaftsdeliktenIII. Beteiligte öffentliche Institutionen › 5. Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

      29

      Anmerkungen

       [1]

      Wabnitz/Janovsky/Dannecker 31. Kap. Rn. 12, 14.

      3. Kapitel Verfahren bei WirtschaftsdeliktenIII. Beteiligte öffentliche Institutionen › 6. Kartellbehörden

6. Kartellbehörden

      30