Fiskalstrafrecht. Udo Wackernagel. Читать онлайн. Newlib. NEWLIB.NET

Автор: Udo Wackernagel
Издательство: Bookwire
Серия:
Жанр произведения: Языкознание
Год издания: 0
isbn: 9783811406629
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jedem Verdächtigten oder Beschuldigten in einem Strafverfahren der EUStA mindestens die im Unionsrecht, einschließlich der in nationales Recht umgesetzten Richtlinien über die Rechte von Verdächtigten und Beschuldigten im Strafverfahren vorgesehenen Verfahrensrechte zustehen. Als Beispiele werden hier das Recht auf einen Dolmetscher oder Übersetzer, auf Belehrungen oder Unterrichtungen, auf Einsicht in die Verfahrensakte, Zugang zu einem Rechtsbeistand, das Recht auf Aussageverweigerung und die Unschuldsvermutung sowie das Recht auf Prozesskostenhilfe genannt. Zudem stellt Art. 41 Abs. 3 EUStA-VO klar, dass Verdächtigte und Beschuldigte, sowie andere an Verfahren der EUStA Beteiligte, alle Verfahrensrechte haben, die ihnen das geltende nationale Recht zuerkennt, einschließlich der Möglichkeit, Beweismittel beizubringen, zu beantragen, dass Sachverständige bestellt bzw. vernommen und Zeugen gehört werden, und die EUStA aufzufordern derartige Maßnahmen im Namen der Verteidigung zu erwirken. Art. 42 EUStA-VO regelt insofern die gerichtliche Kontrolle, der alle Maßnahmen der EUStA unterliegen, einschließlich der Vorlage an den EuGH nach Art. 267 AEUV.

      Inhaltsverzeichnis

       I. Wirtschaftsstrafverfahren

       II. Betroffene von Wirtschaftsstrafverfahren

       III. Beteiligte öffentliche Institutionen

       IV. Besonderheiten in Wirtschaftsstrafverfahren

      Literatur:

      Dahs Handbuch des Strafverteidigers, 8. Aufl. 2015; Götz Der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im Zivilverfahren, 2014; Huff Notwendige Öffentlichkeitsarbeit der Justiz, NJW 2004, 403; Feigen Untreue durch Kreditvergabe, FS Rudolphi, 2004, S. 445; Matt/Renzikowski StGB, 2013; Müller/Schlothauer (Hrsg.) Münchener Anwaltshandbuch Strafverteidigung, 2. Aufl. 2014; Rettenmaier/Palm Das Ordnungswidrigkeitenrecht und die Aufsichtspflicht von Unternehmensverantwortlichen, NJOZ 2010, 1414; Schmidt-Salzer Strafrechtliche Produktverantwortung – Das Lederspray-Urteil des BGH, NJW 1990, 2966.

      3. Kapitel Verfahren bei Wirtschaftsdelikten › I. Wirtschaftsstrafverfahren

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      Bereits hieraus wird deutlich, dass Wirtschaftsstrafverfahren tatsächlich und rechtlich komplex sind. Dies hat einerseits zur Folge, dass Ermittlungs-, Zwischen-, und Hauptsacheverfahren zumeist überdurchschnittlich lange andauern und – aufgrund der materiell-rechtlichen Verzahnung mehrerer Rechtsgebiete – über die Staatsanwaltschaft als originäre Ermittlungsbehörde in Strafsachen hinaus häufig weitere Behörden in das Verfahren eingebunden sind.

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      Anmerkungen

       [1]

      Vgl. § 74c GVG (Zuständigkeit der Wirtschaftsstrafkammer).

       [2]

      Nr. 23 RiStBV (Zusammenarbeit mit Presse und Rundfunk); eingehend MAH Strafverteidigung/Lehr 2. Aufl. 2014, § 21.

       [3]

      Bspw. AO, InsO, WpHG, UWG, GWG etc.

       [4]

      Zu nennen sind hier u.a. § 370 Abs. 1 AO („Steuerhinterziehung“), § 399 AktG („Falsche Angaben“).

       [5]

      Bspw. § 331 Abs. 1 StGB („Vorteil“), § 324 Abs. 1 („unbefugt“), § 5 Abs. 1 BImSchG („erhebliche Belästigung“).

       [6]

      BGHSt 41, 206 ff. – Holzschutzmittel-Entscheidung.

       [7]

      BGHSt 46, 107 ff.

       [8]

      BGHSt 37, 106 ff. – Lederspray-Entscheidung.

       [9]

      BGH StV 2004, 425 – Bremer Vulkan, BGH NJW 2006, 453 ff. – Kinowelt.