Fiskalstrafrecht. Udo Wackernagel. Читать онлайн. Newlib. NEWLIB.NET

Автор: Udo Wackernagel
Издательство: Bookwire
Серия:
Жанр произведения: Языкознание
Год издания: 0
isbn: 9783811406629
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Unternehmensberatung: Dahs Rn. 1145 ff.

      3. Kapitel Verfahren bei Wirtschaftsdelikten › III. Beteiligte öffentliche Institutionen

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      Gem. § 161 StPO verfügt die Staatanwaltschaft über das Recht, von sämtlichen öffentlichen Behörden Auskünfte zu verlangen und durch sie Ermittlungen jeder Art vornehmen zu lassen. Diese sog. Rechts- und Amtshilfe spielt in Wirtschaftsstrafverfahren infolge der Vielzahl von Schnittstellen mit öffentlichen Behörden regelmäßig eine erhebliche Rolle. Darüber hinaus ist eine Vielzahl von öffentlichen Behörden eigenständig zu Ermittlungen und der Ahndung von Delinquenzen befugt. Bei den nachfolgend aufgeführten Behörden handelt es sich um eine Auswahl häufig an Wirtschaftsstrafverfahren beteiligter Behörden.

      3. Kapitel Verfahren bei WirtschaftsdeliktenIII. Beteiligte öffentliche Institutionen › 1. (Schwerpunkt-)Staatsanwaltschaft und Wirtschaftsreferent

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      Anmerkungen

       [1]

      HK-StPO/Schmidt/Temming § 143 GVG Rn. 8 ff.

       [2]

      Müller-Gugenberger/Bieneck/Niemeyer § 11 Rn. 4.

       [3]

      Volk/Grunst § 1 Rn. 90.

       [4]

      Meyer-Goßner/Schmitt § 142 GVG, Rn. 7.

      3. Kapitel Verfahren bei WirtschaftsdeliktenIII. Beteiligte öffentliche Institutionen › 2. Steuerbehörden

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      Im Falle des Verdachts einer Steuerstraftat ermittelt gem. § 386 Abs. 1 S. 1 AO die Finanzbehörde. Hierzu gehören nach § 386 Abs. 1 S. 2 AO das Hauptzollamt, das Finanzamt, das Bundeszentralamt für Steuern und in den hier vernachlässigbaren Kindergeldsachen die Familienkasse.

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