Ius Publicum Europaeum. Andrzej Wasilewski. Читать онлайн. Newlib. NEWLIB.NET

Автор: Andrzej Wasilewski
Издательство: Bookwire
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Жанр произведения:
Год издания: 0
isbn: 9783811489042
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und -zeitschriften bedient wird, an denen auch Hochschullehrer mitwirken, meistens ausgehend von spezialisierten universitären Forschungsstellen.[198]

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      In der Zeitschriftenlandschaft stechen das 1885 begründete, sich allen Aspekten des öffentlichen Rechts widmende „Archiv des öffentlichen Rechts“ wie das seit 1892 erscheinende „Verwaltungsarchiv“ hervor, das sich im Untertitel als Fachzeitschrift für „Verwaltungslehre, Verwaltungsrecht und Verwaltungspolitik“ ausweist. Als drittes Archiv deckt „Die Verwaltung“ als „Zeitschrift für Verwaltungsrecht und Verwaltungswissenschaften“ seit 1968 das Fach in seiner ganzen Breite ab. Eher rechtsvergleichenden Themen des Verwaltungsrechts ist das 1907 ins Leben gerufene „Jahrbuch des öffentlichen Rechts“ gewidmet. Deutlicher als die Archivzeitschriften auf die Verwaltungspraxis ausgerichtet sind das „Deutsche Verwaltungsblatt“, „Die Öffentliche Verwaltung“ sowie die „Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht“, die sich nicht wie die beiden erstgenannten mit einem integrierten Rechtsprechungsteil begnügt, sondern seit 1988 einen separaten Rechtsprechungsreport („NVwZ-RR“) aufweist. Hinzu kommen die Verwaltungsblätter einzelner Bundesländer, ergänzt um die spezifisch ostdeutschen Ländern gewidmete „Landes- und Kommunalverwaltung“ sowie eine Legion von Fachzeitschriften zu den Teilgebieten des Besonderen Verwaltungsrechts, vom „Gewerbearchiv“ über das „Recht der Energiewirtschaft“ bis hin zu Periodika für Bau-, Beamten-, Berg-, Umwelt- und Wasserrecht. Auch hier spiegelt sich der enorme Bedeutungszuwachs des Europäischen Rechts wider, das nicht mehr nur als eigenständige Sachmaterie, sondern in seiner allgegenwärtigen Verzahnung mit der nationalen Verwaltungsrechtsordnung behandelt wird.

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      Erster Teil Landesspezifische Ausprägungen§ 58 Wissenschaft vom Verwaltungsrecht: Deutschland › III. Lehre des Verwaltungsrechts

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