ALLES für NICHTS. Volker Bauch. Читать онлайн. Newlib. NEWLIB.NET

Автор: Volker Bauch
Издательство: Bookwire
Серия:
Жанр произведения: Документальная литература
Год издания: 0
isbn: 9783738014020
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Alle Anwesenden mussten aufstehen, was mir nur mit Mühe gelang. Mein Platz war so eng, dass ich kaum wusste, wie ich meine Beine unterbringen sollte.

      Ich musste meine Personalien angeben:

      „Mein Name ist Volker Bauch, geboren am 28.06.1956 in 34497 Korbach, wohnhaft Gabelsbergerstr. 3b, geschieden und von Be ruf Diplom Betriebswirt.“

      Der Staatsanwalt MITSCH verlass seine Anklageschrift. Der Rich ter fragte mich, ob ich aussagen wolle. Ich antwortete mit Ja.

      Ausführlich schilderte ich die Erpressungsvorgänge zu meinem Nachteil seit dem Jahr 1994 und dass ich zu den Taten, die mir hier vorgeworfen wurden, gezwungen worden sei.

      Der Richter LOHP zeigte keine Reaktion. Mitunter blätterte er während meines Vertrags in den Gerichtsakten. Der Staatsanwalt meldete sich zu Wort:

      „Das sind doch alles Schutzbehauptungen. Legen Sie besser ein Geständnis ab.“

      Als erster Zeuge wurde der Sicherheitsbeauftragte der PBank aufgerufen. Der berichtete über die Kontoeröffnung und dass sich alle Angaben als falsch herausgestellt hätten. Es seien 3.9 Millio nen DM an Lastschriften eingereicht worden, die man aber nicht ausgeführt habe. Das Konto sei von der PBank wieder gekündigt worden.

      Der Richter fragte, ob es denn grundsätzlich möglich gewesen wäre, Lastschriften einzulösen, wenn man die gefälschten Daten nicht bemerkt hätte.

      „Grundsätzlich ja, und es wäre ein großer Schaden für die P Bank entstanden. Die Firmen hätten ihr Geld wieder haben wol len, wenn der Angeklagte über die Summen verfügt hätte. Aber dazu ist es ja, Dank unserer Aufmerksamkeit, nicht gekommen.“ Ich erwiderte, dass es von Anfang an überhaupt nicht möglich gewesen sei, über etwaige Transfers zu verfügen, weil es dazu gar nicht kommen konnte. Ich erklärte die beiden Formen des Last schriftverfahrens und verwies auf deren gesetzlichen Bestimmun

      gen. Der Richter nahm es zur Kenntnis. Mehr aber auch nicht.

      Der nächste Zeuge war der Filialleiter der DBank. Auch er schil derte die Vorgänge der Kontoeröffnung und erklärte, dass ich der jenige sei, der sich bei ihm mit einer Personalausweiskopie als MICHAEL DILLER vorgestellt hätte. Kurz nach Aktivierung des Kontos hätte ich Lastschriften in Höhe von 2.3 Millionen DM zum Einzug eingereicht. Die hätte man auch ausgeführt, doch

      seien alle, bis auf eine, von den bezogenen Bank nicht eingelöst worden. Die eine Gutschrift auf dem Konto wäre jedoch umge hend zurückgebucht worden, nachdem die betroffene Firma sich bei der DBank gemeldet hätte.

      Auch hier fragte der Richter, ob ich die Möglichkeit gehabt hät te, über das Geld zu verfügen. Der Filialleiter bestätige dies und sagte:

      „Es sind Schecks vorgelegt worden. Aber da war das Konto schon wieder bereinigt.“

      „Warum haben Sie denn keine Anzeige erstattet?“ fragte der Rich ter.

      „Bis auf die Rückbuchungsgebühr von 576.00 DM ist der Bank ja kein Schaden entstanden“, antwortete der Filialleiter.

      Dahin sollte also die Reise gehen. Man wollte das an sich Un mögliche als durchaus möglich darstellen, um mir eine Bereiche rungsabsicht zu beweisen. Nur, die Fragen kamen vom Richter LOHP und nicht vom Staatsanwalt.

      In der Verhandlungspause sprach ich mit JOHL über meine Be denken. Der hatte sich bisher vornehm zurückgehalten. „Das ist eine Sache fürs Plädoyer“, meinte er. Auf dem Flur standen schon im gebührenden Abstand die nächsten Zeugen: Die Direktoren meiner beiden Hausbanken, der VBank und der WBank.

      Der Direktor der WBank wurde als nächster aufgerufen. Er er klärte, dass wir uns schon seit der Schulzeit kennen würden und beschrieb die Entwicklung der Geschäftsbeziehung zwischen der WBank und PRO MEDIA.

      Besonders stellte er heraus, dass es zwischen ‘94 und ‘95 ver mehrt zu BarAbhebungen per EC oder Kreditkarte gekommen sei und dass auf der anderen Seite die Eingänge auf das Konto immer weniger geworden wären. Man hätte letztendlich die Bürg schaft meines Vaters einlösen müssen und die Verbindlichkeiten fällig gestellt.

      Weitere Verfügungen über das Konto, insbesondere der hohe Bargeldbedarf, wären nicht mehr vertretbar gewesen. Ich hätte nicht den Eindruck gemacht, unter besonderem Druck zu ste hen.

      Der Richter fragte mich, wofür ich die vielen BarAbhebungen gebraucht hätte. Ich antwortete, „um die Forderungen der Er presser zu erfüllen“.

      Als Bestätigung meiner Aussage, legte ich dem Gericht die Kon toauszüge vor, um die Zahlungen zu belegen.

      Mein Verteidiger schwieg immer noch.

      Nun wurde der Direktor der VBank aufgerufen. Auch er be richtete über die Kontoentwicklung, über verstärkte BarVerfü gungen in dem genannten Zeitraum und dass ich ihm Belege von zu erwartenden Geldeingängen vorgelegt hätte, die allesamt ge fälscht gewesen seien. So hätte ihm das jedenfalls eine Kripobe amtin mitgeteilt. Auch er hätte nicht bemerkt, dass ich unter ir gendeinem besonderen Druck gestanden hätte. Mein Konto wäre zum Schluss 7000 DM über der vereinbarten Kreditlinie gewesen und das Finanzamt hätte eine Pfändung vorgelegt. Daraufhin hät te man die Beträge fällig gestellt. In ’96 habe man eine Vereinba rung zur Rückführung der Verbindlichkeiten mit mir getroffen.

      Der Richter fragte, ob er den Eindruck gehabt hätte, ich hätte auf großem Fuß gelebt.

      „Soviel ich mitbekommen habe, würde ich den Lebensstil von Herrn Bauch als normal bezeichnen. Allerdings waren die vielen BarAbhebungen schon auffällig. Auch seine Aktivitäten im Mu sikGeschäft waren für uns nicht so ganz nachzuvollziehen. Aber da er ja augenscheinlich damit zu tun hatte, habe ich ihm das geglaubt. Dass das nun alles eine Fälschung sein soll, darüber bin ich persönlich sehr enttäuscht. Vor allem, dass er mich so belogen hat.

      „Die vorgelegten Papiere sind absolut keine Fälschung und ich hatte auch nicht die Absicht zu täuschen. Wozu auch?“ stellte ich klar. „Dies ist eine unbewiesene Behauptung der Kripo, die dem Zeugen bei seiner Vernehmung die Worte in den Mund gelegt hat, so wie ich das sehe. Wir können gern meine Geschäftspartner aus Kanada einfliegen lassen, dann wird sich ganz schnell heraus stellen, wer hier lügt.“ Ich war außer mir, mit welchen Tricks hier gearbeitet wurde.

      Mein Verteidiger JOHL nahm immer noch nicht an der Ver handlung teil. Er meinte, einen Beweisantrag zu stellen, meine kanadischen Partner aussagen zu lassen, würde nichts bringen.

      Als letzter Zeuge an diesem Tag wurde mein Steuerberater ge hört. Er berichtete, dass die Geschäftsentwicklung von PRO ME DIA zunächst positiv gewesen sei. Aufgrund des Überschreitens der Umsatzgrenze, hätte man ein anderes Gewinnermittlungs Verfahren nach dem Einkommenssteuergesetz gewählt, das im Folgejahr ein negatives Kapitalkonto auswies.

      Dies sei aber zum größten Teil auf passive Abgrenzungsposten zurückzuführen, die die Erlöse wertmäßig nur im Rahmen ihrer Schnittpunkte erfasse. Im Bilanzjahr ‘93 sei eine Erhöhung der Forderungsausfälle zu verzeichnen gewesen. Die Privatentnahmen hätten einen Betrag von 130.000 DM ausgewiesen. Dem gegen über stünden Privateinlagen von 70.000 DM. Die Bilanz 1994 hätte er nicht mehr erstellt.

      Ich merkte, dass der Richter überhaupt nichts verstand. LOHP zog aus den Akten die Vorschau hervor, die ich erstellt hatte und die von der Kripo bei der Durchsuchung beschlagnahmt worden war.

      „Diese Zahlen sind nicht von mir erstellt worden“, erklärte mein Steuerberater.

      Ich hoffte nun auf den großen Auftritt meines Verteidigers. Schließlich war es offensichtlich, dass massiv versucht wurde, fi nanzielle Probleme als Motiv zu konstruieren. Die Fragen des Rich ters steuerten genau in diese Richtung. Doch nichts kam. Wieder erklärte JOHL, dies würde eine Sache für’ s Plädoyer sein.

      Der erste Verhandlungstag war zu Ende und ich hatte ein ver dammt mulmiges Gefühl. Von Anfang an wollte man meine Aus sage, erpresst worden zu sein, als unglaubwürdig darstellen. Selbst der Richter