Fiskalstrafrecht. Udo Wackernagel. Читать онлайн. Newlib. NEWLIB.NET

Автор: Udo Wackernagel
Издательство: Bookwire
Серия:
Жанр произведения: Языкознание
Год издания: 0
isbn: 9783811406629
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Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStAEU), ABlEU Nr. L 283/1 v. 31.7.2017.

       [15]

      Eine Pressemitteilung der Landesregierung NRW vom 6.5.2013 nennt einen Betrag von 160 Mrd. €, der den staatlichen Haushalten in Deutschland jährlich durch Steuervermeidung und Steuerhinterziehung verloren gehe; Brigitte Unger von der Hans Böckler Stiftung spricht von 100 Mrd. im Jahr (www.boeckler.de/41281_41291.htm; Stand 14.8.2018).

       [16]

      The Cost of Tax Abuse; abrufbar unter www.taxjustice.net/wp-content/uploads/2014/04/Cost-of-Tax-Abuse-TJN-2011.pdf.

       [17]

      Dannecker FS Kirchhof, S. 1809.

       [18]

      Rühl „Die Macht der Warlords“, Radiofeature, WDR v. 27.3.2011.

       [19]

      Vgl. zum Hintergrund und der Strafbarkeit in diesem Zusammenhang Adick DB 2016, 1214; Schuhr NZWiSt 2017, 265 ff.

       [20]

      Vgl. auch Beckschäfer ZRP 2017, 41 ff.

       [21]

      So Daubenberger/Rohrbeck/Salewski/Schröm Zeit v. 14.6.2017, Wirtschaft S. 25.

      1. Kapitel Einleitung: Vom Nutzen einer einheitlichen Darstellung des „Fiskalstrafrechts“ › B. Die Verschärfung des Steuerstrafrechts durch Gesetzgeber, BGH und Steuerverwaltung

      11

      Schünemann hat in einem Gutachten (2011) die Entwicklung der Verfolgung der Steuerstraftaten in den letzten 30 Jahren betrachtet und dabei festgestellt, dass in der Zeit zwischen 1995 und 2011 die Steuerhinterziehung deutlich strenger verfolgt worden ist. Es lohnt sich diesen „historischen Teil“ des Gutachtens (S. 7 ff.) hier kurz zu paraphrasieren, weil Schünemann die einzelnen Säulen aufzeigt, auf denen die Gesamtverschärfung des Steuerstrafrechts ruht.

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      Anmerkungen

       [1]

      Allerdings war das Risiko wegen Steuerhinterziehung strafrechtlich verfolgt zu werden gering und die Gewinnchancen sehr hoch; vgl. Dannecker FS Kirchhof, S. 1809, 1819 f.

       [2]

      Art. 9 Nr. 10 des Steuerjahresgesetz 2010, vom 8.12.2010, BGBl I 2010, 1768, 1793.

       [3]

      BGBl I 2011, 676.