Fiskalstrafrecht. Udo Wackernagel. Читать онлайн. Newlib. NEWLIB.NET

Автор: Udo Wackernagel
Издательство: Bookwire
Серия:
Жанр произведения: Языкознание
Год издания: 0
isbn: 9783811406629
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strafrechtsdogmatischen und verfassungsrechtlichen Kritik im folgenden Zusammenhang zwei Aspekte zu bedenken, bevor der Stab über den Gesetzgeber gebrochen und sein zu scharfes Steuerstrafrecht gebrandmarkt oder eine ausufernde Strafbarkeit wegen Schädigungen des Haushalts angeprangert werden: Zum einen ist die deutsche Rechtsordnung einem erheblichen Druck aus der Europäischen Union ausgesetzt, der Umgehung[10] und Hinterziehung und dem Steuerbetrug mit verhältnismäßigen, aber wirksamen und abschreckenden Maßnahmen entgegenzutreten. Der Umfang, in dem die Europäische Union in die Steuerrechtssysteme ihrer Mitgliedstaaten einwirkt und damit mittelbar auch Druck auf das nationale Strafrecht ausübt, wird an Entscheidungen des EuGH wie Italmoda[11] unübersehbar deutlich. Entsteht der Eindruck von Nachlässigkeit bei der Bekämpfung von Steuerhinterziehung oder Missbrauch von Haushaltsmitteln, so könnte sich die Europäische Union veranlasst sehen, auf die – nach mittlerweile h.M.[12] – bestehende originäre strafrechtliche Gesetzgebungskompetenz gegen Steuerhinterziehung und Betrug zum Nachteil öffentlicher Haushalte nach Art. 325 AEUV zurückzugreifen. Ob das wünschenswert ist, soll hier offenbleiben.

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      Anmerkungen

       [1]

      Abrufbar unter www.steuerzahler.de/files/41470/Haushaltsuntreue_Internet.pdf (Stand 14.8.2018).

       [2]

      BVerfG 27.6.1991 – 2 BvR 1493/89, BVerfGE 84, 239 ff.

       [3]

      Vgl. Dannecker FS Kirchhof, S. 1809, 1816 m.w.N.; vgl. auch Singelnstein MschKrim 98 (2015) 48, 56 ff.

       [4]

      Vgl. Tipke Steuerrechtsordnung Band III, S. 1697 ff.; 1713 f.; Dannecker FS Kirchhof, S. 1809, 1816 f.

       [5]

      Vgl. Bülte Vorgesetztenverantwortlichkeit, S. 809 ff. m.w.N.; ders. GA 2018, 35 ff.; vgl. auch Singelnstein MschKrim 98 (2015) 48, 57.

       [6]

      Tipke Steuerrechtsordnung Band III, S. 1701.

       [7]

      Schünemann Gutachten, S. 90 ff.

       [8]

      Dannecker FS Kirchhof, S. 1809, 1817.

       [9]

      Leitner/Dannecker Finanzstrafrecht 2012, S. 61, 63.

       [10]

      Zur Umgehungshandlung Dannecker FS Kirchhof, S. 1809, 1817 f. m.w.N.

       [11]

      EuGH MwStR 2015, 87 ff. m. Anm. Grube; vgl. auch Wäger UR 2015, 81 ff.; vgl. aber auch EuGH MWStR 2018, 551.

       [12]

      Vgl. nur Wabnitz/Janovsky/Dannecker/Bülte Kap. 2 Rn. 133 ff.

       [13]

      ABlEU v. 28.7.2017, Nr. L 198/29.

       [14]

      VO