S. dazu Austermann/Schmahl/Raue § 44a Rn. 22 ff.
So unter Berufung auf den Wortlaut auch Fischer § 108e Rn. 27 f. (wobei in seinem Beispiel – Vorsitzender der Mehrheitsfraktion im Gemeinderat „sorgt“ für Meinungsänderung des Oberbürgermeisters bei Genehmigungsverfahren – m.E. nach zu prüfen wäre, in welcher Eigenschaft das Gemeinderatsmitglied agiert, bevor die Wahrnehmung des Mandats bejaht werden kann).
Fischer § 108e Rn. 49; MK-StGB/Müller § 108e Rn. 46; S/S/W/Rosenau § 108e Rn. 13; NK-StGB/Kargl § 108e Rn. 24; BeckOK-StGB/Heintschel-Heinegg § 108e Rn. 23; Schönke/Schröder/Eser § 108e Rn. 23.
So das Verständnis der Rspr. dieser im Einzelnen umstrittenen Vorsatzart, vgl. Schönke/Schröder/Sternberg-Lieben/Schuster § 15 Rn. 85 ff. sowie Rn. 72 ff. zum Meinungsstand.
Vgl. MK-StGB/Müller § 108e Rn. 46; NK-StGB/Kargl § 108e Rn. 24; Schönke/Schröder/Eser § 108e Rn. 23.
Fischer § 108e Rn. 49; MK-StGB/Müller § 108e Rn. 46; Schönke/Schröder/Eser § 108e Rn. 23.
MK-StGB/Müller § 108e Rn. 46; BeckOK-StGB/Heintschel-Heinegg § 108e Rn. 24; SK-StGB/Sinn § 108e Rn. 15.
2. Teil Deutsches Recht › 3. Kapitel Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB)
3. Kapitel Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB)
Inhaltsverzeichnis
I. Einführung
II. Tatbestände des § 299 StGB
III. Rechtsfolgenseite
IV. Strafverfolgung und Prozessuales
Literatur:
Androulakis Korruption bei der Auftragsvergabe, Kriminalistik 2011 685; Ballo/Skoupil „Quick Savings“ – ein Problem des Korruptionsstrafrechts?, NJW 2019, 1174; Baur/Holle Entwurf eines Verbandssanktionengesetzes – Eine erste Einordnung, ZRP 2019, 186; Dann § 299 StGB und der Kampf um den privaten Endabnehmer, FS Wessing 2015, S. 283; ders. Und immer ein Stück weiter – Die Reform des deutschen Korruptionsstrafrechts, NJW 2016, 203; Dannecker/Schröder Neuregelung der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr – Entgrenzte Untreue oder wettbewerbskonforme Stärkung des Geschäftsherrnmodells?, ZRP 2015, 48; Eidam Auswirkung und Stellenwert strafrechtlicher Expertengutachten auf die Anwendbarkeit von § 17 StGB in wirtschaftsstrafrechtlichen Fallkonstellationen, ZStW 127 (2015), 120; Eisenberg/Kölbel Kriminologie, 7. Aufl. 2017; Erb Ungereimtheiten bei der Anwendung von § 299, FS Geppert, 2011, S. 97; Fischer Strafgesetzbuch mit Nebengesetzen, 67. Aufl. 2020; Gaede Die Zukunft der europäisierten Wirtschaftskorruption gemäß § 299 StGB. Eine Evaluation des Referentenentwurfs des BMJV vom 13.6.2014, NZWiSt 2014, 281; Grützner/Helms/Momsen § 299 StGB – Neue und ungelöste Probleme nach Schaffung des Geschäftsherrenmodells, ZIS 2018, 299; Grützner/Momsen Gesetzliche Regelung unternehmensinterner Untersuchungen – Gewinn an Rechtsstaatlichkeit oder unnötige Komplikation? CCZ 2017, 242; Grützner/Momsen Kopplungsgeschäfte und Korruption (§ 299 StGB) – Die Grenzen der Privatautonomie, CCZ 2017, 155; Grützner/Momsen/Behr § 299 StGB – Straflosigkeit des Betriebsinhabers und Strafbarkeit von Drittvorteilen?, NZWiSt 2013, 88; Haft/Schwoerer Bestechung im internationalen Geschäftsverkehr, FS Weber, 2004, S. 367; v. Heintschel-Heinegg Beck‘scher Online Kommentar Strafgesetzbuch, 45. Edition, Stand: 1.2.2020; Helmrich Zum Beginn der Verfolgungsverjährung bei Bestechungsdelikten (§§ 299, 331 ff. StGB), wistra 2009, 10; Hoven Aktuelle rechtspolitische Entwicklungen im Korruptionsstrafrecht – Bemerkungen zu den neuen Strafvorschriften über Mandatsträgerbestechung und Bestechung im geschäftlichen Verkehr, NStZ 2015, 553; Jansen Die Pflichtverletzung im Rahmen der „Geschäftsherrenvariante“ des § 299 StGB, NZWiSt 2019, 41; Joecks/Miebach Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch, 3. Aufl. 2019; Kieferle Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr und entschleierte Schmiergelder, NZWiSt 2017, 391; Kindhäuser Voraussetzungen strafbarer Korruption in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft, ZIS 2011, 461; Klug Angestelltenbestechung. Eine strafrechtlich empirische Untersuchung zu § 299 Strafgesetzbuch, 2011; Krack Entschleierte Schmiergelder nach der Reform des § 299 StGB, ZIS 2016, 83; Kubiciel Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr Zu einer wettbewerbsorientierten Umsetzung des sog. Geschäftsherrnmodells in § 299 StGB, ZIS 2014, 667; Leipold/Tsambikakis/Zöller AnwaltKommentar StGB, 3. Aufl. 2020; Nöckel Grundprobleme zu § 299 StGB Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen, ZJS 2013, 50; Pfaffendorf Zum Erfordernis der Unrechtsvereinbarung in § 299 StGB, NZWiSt 2016, 8; Pfeiffer Das strafrechtliche Schmiergeldverbot nach § 12 UWG, FS Gamm, 1990, S. 129; Pieth/Zerbes Sportverbände und Bestechung: Sachgerechte Grenzen des Korruptionsstrafrechts?, ZIS 2016, 616; Pragal § 299 StGB – keine Straftat gegen den Wettbewerb!, ZIS 2006, 63; Riebele/Klebeck Strafrechtliche Risiken der Betriebsratsarbeit, NZA 2006, 758; Satzger/Schluckebier/Widmaier Strafgesetzbuch Kommentar, 4. Aufl. 2019; Schünemann Der Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Korruption – Überflüssige Etappe auf dem Niedergang der Strafrechtskultur, ZRP 2015, 68; Teixeira Das Unrecht der privaten Korruption im geschäftlichen Verkehr, 2018; Tiedemann Wirtschaftsstrafrecht, Besonderer Teil, 3. Aufl. 2011; Travers Geschäftsherr hat Anspruch auf Herausgabe des Bestechungslohnes, Anmerkung zu BGH Beschl. v. 20.3.2014 – 3 StR 28/14, GWR 2014, 422; Vogel Wirtschaftskorruption und Strafrecht – Ein Beitrag zu Regelungsmodellen im Wirtschaftsstrafrecht, FS Weber, 2004, S. 395; Walther Das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption, DB 2016, 95; ders. Anmerkungen zur geplanten Neufassung von § 299 StGB, NZWiSt 2015, 255; Winkelbauer Ketzerische Gedanken zum Tatbestand der Angestelltenbestechlichkeit (§ 299 Abs. 1) FS Weber, 2004, S. 385; Wolfram/Peukert Auswirkungen des „neuen“ § 299 StGB auf die Compliance-Praxis, NZWiSt 2017, 208; Zapf Zur Entwicklung der Verfolgungsverjährung bei Korruptionsdelikten in der Rechtsprechung, NZWiSt 2018, 54; Zimmermann Unrecht der Korruption, 2018.
1. Praktische Bedeutung und kriminologischer Hintergrund
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Die nach § 299 StGB strafbare Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr – auch als „Angestelltenbestechung“ oder „Wirtschaftskorruption“ bezeichnet[1] – weist Ähnlichkeiten mit den klassischen Delikten der Amtsträgerkorruption (§§ 331–334 StGB) auf. Wie bei der Amtsträgerkorruption geht es auch bei der Wirtschaftskorruption in ihrem Kern um einen „regelwidrigen Tausch von Vorteilen“.[2] Rechtstatsächlich ist die Wirtschaftskorruption