Auszug aus der Alten, Mittleren und Neueren Geschichte. Carl Ploetz. Читать онлайн. Newlib. NEWLIB.NET

Автор: Carl Ploetz
Издательство: Bookwire
Серия:
Жанр произведения: Документальная литература
Год издания: 0
isbn: 4064066115579
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von dem Censor Appius Claudius Caecus. Derselbe legt auch die erste Wasserleitung (aqua Appia) in Rom an.

      310.

      Sieg des Konsuls Q. Fabius Maximus Rullianus über die zu spät sich erhebenden Etrusker und Marser am Vadimonischen See.

      309.

      Erstes Erscheinen einer römischen Kriegsflotte bei der Belagerung der campanischen Stadt Nuceria.

      305.

      Bovianum, Hauptwaffenplatz der Samniten, eingenommen.

      304.

      Friede; die Samniten erlangen gleich ihren sabellischen Bundesgenossen Freiheit innerhalb ihrer Stammesgrenzen; Erneuerung der alten Verträge zu gleichem Recht (foedus aequum).

      Zur Befestigung ihrer Herrschaft legen die Römer wiederum mehrere Kolonien und neue Heerstraßen an, so Narnia in Umbrien (spätere via Flaminia) und Alba Fucentia am Lacus Fucĭnus (spätere via Valeria).

      298–290.

      Dritter Samnitenkrieg.

      Die Samniten schließen mit den Lukanern ein Bündnis, um einen letzten Kampf für Italiens Unabhängigkeit zu wagen. Neue Erhebung der Etrusker und Umbrer.

      Der Konsul L. Cornelius Scipio[23] nötigt 298 die Lukaner, dem Bündnis mit Samnium zu entsagen. Die Samniten stellen mit äußerster Kraftanstrengung drei Heere ins Feld, eins zur Verteidigung ihres Gebiets, das zweite für Campanien; das dritte führt ihr Feldherr Gellius Egnatius durch das marsische und umbrische Gebiet nach Etrurien. Gallische Stämme schließen sich dem Bündnis der Italiker gegen Rom an. Große Rüstungen in Rom. Die Konsuln Q. Fabius Maximus Rullianus und P. Decius Mus rücken mit 60000 Mann nach Umbrien vor.

      295.

      Entscheidungsschlacht bei Sentinum, Todesweihe des jüngeren P. Decius Mus.

      Die Umbrer unterwerfen sich, die Etrusker bitten um Frieden und werden Rom Untertan; die Samniten kämpfen weiter, werden aber 293 bei Aquilonia besiegt. Endlich erneuert der Konsul M’. Curius Dentatus das Bündnis mit ihnen; sie behalten ihr Gebiet, lassen aber fortan den Römern freie Hand, ihre Herrschaft im übrigen Italien zu befestigen.

      Abermals Kolonien gegründet: Minturnae und Sinuessa im Gebiet der Aurunker (römische Bürgerkolonien), Hatria in Picenum, Venusia in Apulien (latinische Kolonien). Die Sabiner müssen römisches Bürgerrecht ohne Stimmrecht annehmen. Gegen die Gallier wird 283 die Bürgerkolonie Sena Gallica in Umbrien eingerichtet. Der Schutz, welchen Rom der von Lukanern und Bruttiern angegriffenen Griechenstadt Thurii gewährt, führt herbei den

      282–272.

      Krieg mit Tarent.

      Veranlassung: Ältere Verträge mit Tarent, der reichsten und mächtigsten Griechenstadt in Unter-Italien, untersagten den Römern, mit Kriegsschiffen über das Lacinische Vorgebirge bei Kroton hinauszufahren. Trotzdem erscheint eine nach der umbrischen Küste bestimmte römische Kriegsflotte im Hafen von Tarent. Die Tarentiner greifen sie an, nehmen fünf Schiffe, vertreiben die römische Besatzung aus Thurii. Römische Gesandte, welche Genugtuung verlangen, werden in Tarent beschimpft; darauf Kriegserklärung.

      Die Tarentiner rufen den König Pyrrhos von Epirus zu Hilfe; dieser schickt zuerst seinen Feldherrn Milon mit 3000 Epiroten nach Tarent (281), im folgenden Jahre landet er selbst mit einem aus Epiroten, Makedonen, Griechen bestehenden Söldnerheere von 25000 Mann und 20 Elefanten in Italien. Strenges militärisches Auftreten des Königs in Tarent; die Bürger werden zum Kriegsdienst gezwungen.

      280.

      Schlacht bei Herakleia (am Meerbusen von Tarent); die römische Manipularordnung erliegt dem Angriff der makedonischen Phalanx und der Elefanten. Die Griechenstädte, die Bruttier, Lukaner und Samniten schließen sich Pyrrhos an. Er bietet den Römern Frieden an; sein Gesandter Kineas wird abgewiesen (Rede des blinden Konsulars Appius Claudius im Senat). Pyrrhos rückt durch Campanien bis Anagnia vor, kehrt aber um, da die Bundesgenossen der Römer diesen treu bleiben. C. Fabricius Gesandter an Pyrrhos wegen Auswechselung der Gefangenen.

      279.

      Schlacht bei Asculum in Apulien;

      Pyrrhos siegt wiederum, doch mit großen Verlusten. Er folgt einem Hilferuf der von den Karthagern bedrängten Syrakusaner (S. 67), läßt nur eine Besatzung in Tarent zurück. Kriegsbündnis zwischen Rom und Karthago, doch lehnen die Römer die Landung einer karthagischen Flotte in Italien ab und bekämpfen allein die Griechenstädte. Pyrrhos kehrt 276 nach Tarent zurück. Als er den Samniten Hilfe bringen will, wird er von M’. Curius Dentatus in der

      275.

      Schlacht bei Beneventum

      völlig geschlagen und kehrt nach Epirus zurück († 272 in Argos). Erst nach seinem Tode überliefert Milon Stadt und Burg von Tarent den Römern unter der Bedingung freien Abzugs. Die Tarentiner müssen Waffen und Schiffe ausliefern und die Mauern niederreißen, behalten aber ihre eigene Stadtverwaltung.

      Nach Tarents Fall Unterwerfung der Samniten, Lukaner und Bruttier. Alle müssen Teile ihres Gebiets abtreten und Kolonien aufnehmen (Beneventum und Aesernia in Samnium). Im J. 270 Einnahme von Rhegium, welches 10 Jahre in den Händen aufständischer campanischer Soldaten gewesen war, die jetzt mit dem Tode bestraft werden. Italien (bis zum Apennin) geeinigt unter römischer Herrschaft. Verlängerung der Via Appia(S. 84) von Capua über Venusia und Tarent bis Brundisium. In bezug auf das Verhältnis der unterworfenen Gemeinden zu Rom sind zu unterscheiden:

      1. Municipien (municipia), d. h. Gemeinden mit beschränktem römischem Bürgerrecht (civitas sine suffragio et iure honorum). Sie haben also commercium und conubium, römische Rechtsprechung und römischen Kriegsdienst.

      2. Kolonien (coloniae), d. h. römische Festungen. Viele unterworfene Orte müssen einen Teil ihrer Ländereien abtreten. Dieses Land wird an römische Bürger verteilt, die ihr volles Bürgerrecht behalten und fortan in der Kolonie die herrschende Gemeinde, gleichsam die Patrizier, bilden, während die alten Einwohner zu Insassen ohne politische Rechte herabsinken. Die Rechtspflege wird in den Municipien wie in den Kolonien durch Präfekten (praefecti iure dicundo) ausgeübt, welche der praetor urbanus (s. S. 81) ernennt.

      3. Verbündete (socii, civitates foederatae), deren Verhältnis zu Rom durch Verträge geordnet ist. Sie haben eigene Verwaltung und Gerichtsbarkeit und sind vom Dienst in der Legion befreit, müssen dagegen Hilfstruppen oder Schiffe stellen. Tribut wird nicht von ihnen gefordert. Am meisten begünstigt sind die Latiner, sie können unter gewissen Bedingungen römisches Bürgerrecht erwerben und werden zusammen mit römischen Bürgern in latinische Kolonien ausgesandt.

      § 4. Die Punischen Kriege.

      264–241.

      Erster Punischer Krieg. Kampf um Sicilien.

      (Die frühere Geschichte der Karthager oder Punier siehe S. 131, 41, 67.)

      Karthago mit seiner oligarchischen Verfassung, welche der Bürgergemeinde geringen Einfluß gewährt und die Untertanen durch Tributforderung drückt, und mit seinen Söldnerheeren ist trotz seines Reichtums im Nachteil gegen Rom, wo gleichmäßigere Verteilung der bürgerlichen Rechte und allgemeine Verpflichtung zum Kriegsdienst besteht.

      Veranlassung: Die Mamertiner, d. h. Marsmänner, ehemalige campanische Söldner des