Auszug aus der Alten, Mittleren und Neueren Geschichte. Carl Ploetz. Читать онлайн. Newlib. NEWLIB.NET

Автор: Carl Ploetz
Издательство: Bookwire
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Жанр произведения: Документальная литература
Год издания: 0
isbn: 4064066115579
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sein.

      Als neues patrizisches Amt wird die Prätur eingerichtet zur Leitung der Rechtspflege, die bisher den Konsuln oblag. Der Prätor, von 6 Liktoren begleitet, ist auch Stellvertreter der Konsuln, wenn sie von Rom abwesend sind. Später außer dem praetor urbanus ein praetor inter peregrinos (für die Ausländer) eingesetzt. Ferner treten den plebejischen Ädilen zwei kurulische Ädilen zur Seite; sie üben gemeinsam mit ihnen die Markt- und Straßenpolizei und veranstalten die öffentlichen Festspiele, namentlich die ludi Romani alljährlich im September (cura annonae, cura urbis, cura ludorum); in der Führung dieses Amtes wechseln Patrizier und Plebejer Jahr um Jahr ab.

      Nach und nach werden alle Ämter den Plebejern zugänglich, die Censur 351, die Prätur 337. Auch zu den Priesterkollegien der Pontifices und Augures erhalten die Plebejer Zutritt (300 lex Ogulnia).

      Nach diesem Ausgleich entwickelt sich allmählich ein neuer Gegensatz zwischen dem Amtsadel (Optimates, Nobiles), der die Patrizier und reicheren Plebejer umfaßt, und dem Bürgerstande (Plebs im späteren Sinne). Doch kann sich der Amtsadel (ius imaginum) nicht so schroff wie der bisher geltende Geburtsadel gegen den Bürgerstand abschließen, sondern ergänzt sich fortwährend durch Aufnahme neuer Mitglieder (homines novi). Durch Volkswahl gelangt der Bewerber (candidatus) zu den Ämtern, durch das Vertrauen der Censoren in den Senat. Reihenfolge der Ämter: Quästor, Ädil, Prätor, Konsul, Censor. Über das gesetzmäßige Alter s. S. 96.

      Der Senat leitet namentlich die auswärtige Politik und die Finanzverwaltung. Die oberste Entscheidung in der Gesetzgebung und bei Kriminalprozessen steht nach wie vor bei den Komitien, und zwar sowohl bei den Centuriat- wie bei den Tribut-Komitien, welche alle Bürger, Patrizier und Plebejer, jedoch mit verschiedener Abstimmungsordnung, umfassen. Hinsichtlich des Wahlrechts bleibt der Unterschied, daß die magistratus maiores (Konsuln, Prätoren, Censoren) in den Centuriat-Komitien, die magistratus minores (Ädilen und Quästoren) sowie die Volkstribunen in den Tribut-Komitien gewählt werden.

      Die Volkstribunen erscheinen fortan nicht mehr in so scharfem Gegensatz zum Senat wie während des Ständekampfes; sie nehmen an seinen Sitzungen teil, berufen ihn auch bisweilen.

      Der Not der armen Plebejer, die auch nach den Licinischen Gesetzen wiederkehrt, wird durch Ackerverteilungen und Gründung von Bürgerkolonien nach glücklich geführten Kriegen abgeholfen. Aufhebung der Schuldknechtschaft durch das Gesetz des Konsuls C. Poetelius 326.

      Im Jahre 287 secessio plebis auf den Janiculus. Durch die lex Hortensia werden die plebiscita (S. 77) der concilia plebis den populiscita der Centuriat-Komitien gleichgestellt.

      Umgestaltung der Heeresverfassung, hauptsächlich von Camillus veranlaßt. Die Legion wird in 30 Manipel zu je 2 Centurien eingeteilt, ihre Aufstellung in drei Treffen (hastati, principes, triarii) gegliedert. Die so zusammengesetzte Schlachtordnung übertrifft die alte Phalanx bedeutend an Beweglichkeit. Die Bewaffnung gleichmäßiger als nach der servianischen Ordnung. Die Stoßlanze (hasta) wird bald auf das dritte Treffen (triarii) beschränkt; die beiden vorderen Treffen erhalten einen kürzeren Wurfspeer (pilum); gemeinsam für alle Schwerbewaffneten sind Schwert, Schild, Helm und Panzer. Die Legion zählt in der Regel 4200 Mann, darunter 1200 Leichtbewaffnete (velĭtes) ohne Panzer, mit leichtem Schild, Lederhelm und leichten Wurfspeeren; dazu kommen 300 Reiter. Zwei Legionen, begleitet von Truppen der Bundesgenossen, bilden gewöhnlich ein konsularisches Heer.

      367–349.

      Wiederholte Kämpfe mit den Galliern, welche sich in Ober-Italien (Gallia cisalpina) bleibend niedergelassen haben und von dort häufig Einfälle in Mittel-Italien machen. Zweikämpfe des T. Manlius Torquatus und M. Valerius Corvus mit gallischen Kriegern.

      348.

      Erster Handelsvertrag zwischen Rom und Karthago,[22]

      in welchem Rom als Vorort der mittelitalischen Westküste erscheint.

      § 3. Unterwerfung Italiens.

      343–341.

      Erster Samnitenkrieg.

      Veranlassung: Die Sidicīner in Teānum und die Campāner in Capua, beide Nachkommen ausgewanderter samnitischer Volksstämme, suchen Schutz bei den Römern gegen ihre eigenen Stammgenossen, die Samniten des Gebirges, welche in dem eigentlichen Samnium eine Eidgenossenschaft bildeten und von dort aus in immer neuen Schwärmen die Ebene (Campania) brandschatzten.

      Nach römischer Überlieferung erfechten die Römer drei Siege, doch wird ein Vergleich geschlossen, welcher den Römern Capua, den Samniten Teanum überliefert. Die Samniten werden zu diesem Vergleiche bestimmt durch einen Krieg mit Tarent, die Römer durch den

      340–338.

      Krieg der Latiner,

      welche sich gegen Roms Hegemonie auflehnen und vollständige Gleichstellung mit den Römern verlangen: ein Konsul und der halbe Senat sollen Latiner sein. Capua und die Volsker mit den Latinern verbündet, die Samniten mit den Römern.

      Kampf in Campanien; der Konsul T. Manlius Torquatus läßt seinen Sohn hinrichten, weil er dem Verbot zuwider sich in einen Zweikampf eingelassen, und siegt, von den Samniten unterstützt, in einer Schlacht unweit des Vesuv; Opfertod des andern Konsuls P. Decius Mus. Entscheidungsschlacht bei Trifanum unweit Minturnae, Sieg des Manlius über die Latiner und Campaner.

      Auflösung des latinischen Bundes. Den latinischen Städten wird gegenseitiges Commercium und Conubium untersagt, sie müssen einzeln mit Rom Verträge schließen und Land abtreten (so Tibur und Praeneste); einige erhalten römisches Bürgerrecht (so Lanuvium und Aricia). Die Volskerstadt Antium wird römische Kolonie; mit den Schnäbeln der erbeuteten Schiffe dieser Stadt wird die Rednerbühne auf dem Forum Romanum geziert (daher rostra genannt). Capua und andere Städte Campaniens erhalten römisches Bürgerrecht ohne Stimmrecht.

      Bald jedoch wird den nunmehr abhängigen Latinern Anteil an den römischen Eroberungen gewährt; Cales und Fregellae werden als latinische Kolonien eingerichtet.

      326–304.

      Zweiter Samnitenkrieg.

      Veranlassung: Übergriffe der Römer am Liris, namentlich die Einrichtung der Kolonie Fregellae; ferner die Besetzung der Griechenstadt Palaeapolis (neben Neapolis) durch Q. Publilius Philo (den ersten Prokonsul).

      Bündnis der Römer mit den Apŭlern und Lukanern; zum erstenmal überschreiten römische Heere den Apennin. Die Römer sind zu Anfang des Krieges im Vorteil. Aber

      321.

      Niederlage in den Caudinischen Pässen. Die beiden Konsuln werden, als sie der apulischen Stadt Luceria von Campanien aus zu Hilfe eilen wollen, von dem samnitischen Heerführer Gavius Pontius in den furculae Caudinae eingeschlossen und zur Ergebung genötigt. Sie beschwören einen Friedensvertrag; 600 römische Ritter bleiben als Geiseln zurück, das Heer darf unter dem Joch abziehen. Der römische Senat verweigert die Anerkennung dieses Vertrages und liefert die Konsuln den Samniten aus, welche sie nicht annehmen.

      Die Samniten erobern Luceria und Fregellae. Durch äußerste Kraftanstrengung gewinnen die Römer wieder die Oberhand. Im Jahre 319 soll der Konsul L. Papirius Cursor Luceria wiedererobert, die römischen Geiseln befreit und die samnitische Besatzung unter das Joch geschickt haben; 314 wird Luceria römische Kolonie.

      312.

      Bau