Auszug aus der Alten, Mittleren und Neueren Geschichte. Carl Ploetz. Читать онлайн. Newlib. NEWLIB.NET

Автор: Carl Ploetz
Издательство: Bookwire
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Жанр произведения: Документальная литература
Год издания: 0
isbn: 4064066115579
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aus Staatsmitteln nur gegen Verzichtleistung auf das Tribunat zu bewilligen. Von den Tribunen vor die comitia tributa gefordert, erscheint Coriolan nicht, wird abwesend verbannt, geht zu den Volskern, führt sie gegen Rom, gibt aber auf das ernste Wort seiner Mutter Veturia und auf die Bitten seiner Gemahlin Volumnia den Kampf gegen die Vaterstadt auf.

      486.

      Spurius Cassius, zum dritten Male Konsul, beantragt das erste Ackergesetz (lex agraria): Verteilung von Gemeindeland an bedürftige Plebejer und latinische Bundesgenossen. Die Patrizier und die reichen Plebejer vereinigen sich gegen ihn; er wird nach Ablauf seines Amtsjahres verurteilt und hingerichtet.

      479.

      Das Geschlecht der Fabier (gens Fabia), aus welchem mehrere Jahre nacheinander immer ein Konsul erwählt war, zerfällt mit den anderen patrizischen Geschlechtern; der Konsul Kaeso Fabius befürwortet die Ackerverteilung an die Plebejer. Auszug der Fabier mit ihren Klienten (zusammen 306), um den Krieg gegen die Etrusker zu führen; sie werden am Bache Cremĕra überfallen und fast sämtlich vernichtet.

      471.

      Die Plebejer erhalten durch den Gesetzvorschlag des Volkstribunen Volĕro Publilius das Recht, ihre Beamten fortan in den Tributkomitien zu wählen (lex Publilia: ut plebei magistratus tributis comitiis fierent).

      462.

      Antrag des Volkstribunen C. Terentilius Arsa auf Ernennung einer Kommission zur schriftlichen Aufzeichnung der Gesetze. Heftiger Widerstand der Patrizier. L. Quinctius Cincinnatus, 458 zum Dictator gewählt, befreit ein von den Äquern am Berge Algidus eingeschlossenes römisches Heer und zwingt die Feinde, unter dem Joch durchzugehen.

      451.

      Decemvirn zur Aufzeichnung der Gesetze.

      (Decemviri consulari potestate legibus scribundis), mit zeitweiliger Aufhebung des Konsulats, des Tribunats und des Provocationsrechts. Die Gesetze werden vom Volke angenommen, in zehn Erztafeln eingegraben und auf dem Forum aufgestellt. Da noch ein Nachtrag nötig erscheint, so werden 450 noch einmal Decemvirn (davon drei Plebejer) ernannt, welche noch zwei Tafeln hinzufügen. Die in den Zwölftafelgesetzen enthaltenen Bestimmungen über Familienrecht, Erbrecht, Schuldrecht usw. sind bleibende Grundlagen des römischen Rechts geworden (Liv. III, 34: fons omnis publici privatique iuris).

      449.

      Zweite secessio plebis,

      veranlaßt durch Gewalttaten der Decemvirn, die nach Vollendung der Gesetzgebung ihr Amt nicht sogleich niederlegten. Ungerechter Richterspruch des Appius Claudius über Virginia, die infolgedessen von ihrem Vater auf dem Forum getötet wird. Neugewählte Konsuln, L. Valerius und M. Horatius, vermitteln den Ausgleich durch drei Gesetze (leges Valeriae Horatiae): 1. Gleichstellung der Beschlüsse der Tributkomitien (plebiscita) mit denen der Centuriatkomitien (ut quod tributim plebs iussisset, populum teneret). 2. Herstellung des Provocationsrechts. 3. Herstellung der Unverletzlichkeit des Volkstribunen, welche auch auf die Ädilen und die Richter über Privatklagen (decemviri litibus iudicandis) ausgedehnt wird.

      445.

      Gesetz des Tribunen Canuleius, welches die Ehen zwischen Patriziern und Plebejern für gültig erklärt (lex Canuleia de conubio): die Kinder folgen fortan dem Stande des Vaters (nicht mehr der pars deterior). Dagegen wird der zweite Antrag der Tribunen, daß auch Plebejer zu Konsuln gewählt werden dürfen, abgelehnt. Es findet ein Vergleich statt: an Stelle der Konsuln können einige der jährlich erwählten Legionsanführer (in der Regel 6) mit konsularischer Gewalt ausgestattet werden (tribuni militum consulari potestate): hierzu sind auch Plebejer berechtigt.

      443.

      Einsetzung der Censur, eines neuen patrizischen Amtes. Die zwei Censoren werden in den Centuriatkomitien erwählt, alle 4 oder 5 Jahre; doch wird ihre Amtsdauer auf 18 Monate beschränkt, so daß das Amt in der Zwischenzeit ruht. Befugnisse der Censoren: 1. Abhaltung des Census; die Bürger werden in die Klassen und Centurien eingeordnet (discriptio classium et centuriarum), die Ritter gemustert (recognitio equitum), die Senatsliste wird von ihnen aufgestellt (lectio senatus): 2. Verwaltung des Staatseigentums; die Abgaben vom Gemeindelande (vectigalia) und die Zölle (portoria) werden verpachtet, die Ausführung von Bauten (Tempeln, Heerstraßen (via Appia des Ap. Claudius Caecus), Wasserleitungen) an Unternehmer verdungen; 3. in Verbindung mit dem Census Aufsicht über die Sitten (regimen morum: senatu movere, equum adimere, tribu movere et aerarium facere; nota censoria). Durch diese letztere Befugnis gelangt das Amt der Censur zu einer hohen moralischen und politischen Bedeutung.

      439.

      Spurius Maelius, ein reicher Plebejer, der während einer Teuerung Getreide zu geringem Preise abgibt, wird beschuldigt, nach der Königsherrschaft zu streben, und von C. Servilius Ahāla, dem Magister equitum des achtzigjährigen Dictators L. Quinctius Cincinnātus, auf der Straße erschlagen.

      421.

      Die Zahl der Quästoren, denen die Verwaltung der Staatskasse (aerarium) obliegt, auf 4 vermehrt; die Plebejer erhalten Zutritt zu diesem Amte.

      396.

      Ein erster großer Erfolg in den Nachbarfehden ist die Eroberung der Etruskerstadt Veii durch den Dictator M. Furius Camillus. Er wird aber wegen ungerechten Verfahrens bei Verteilung der Beute angeklagt und geht in die Verbannung. Die Macht der Etrusker, durch den Einbruch der Gallier (Kelten) und den Seesieg der Syrakusaner unter Hieron I. (S. 50) bei Cumae schon 474 geschwächt, ist seitdem gebrochen.

      Einfall der Gallier (Senonen) in Latium,

      veranlaßt durch Teilnahme römischer Gesandter an dem Kampfe der Etrusker von Clusium gegen dieselben.

      388. (18. Juli.)

      Schlacht an der Allia,

      einem Bache, der 15 km nördlich von Rom in den Tiber fließt. Niederlage und Flucht der Römer auf das rechte Tiberufer, wodurch die Stadt preisgegeben wird.

      Das von den Einwohnern verlassene Rom (nur der Mons Capitolinus bleibt besetzt) wird von den Galliern (unter Brennus) eingenommen, geplündert und niedergebrannt. Vergeblich versuchen sie, das Kapitol zu ersteigen, die Gänse der Juno; M. Manlius Capitolinus. Nach 7monatiger Einschließung des Burgfelsens wird der Abzug der Gallier durch Gold erkauft. Nach der römischen Sage verbietet der aus der Verbannung zurückgerufene Camillus als Dictator das Abwägen des Goldes (Vae victis!) und vertreibt die Feinde. — Rückkehr der Bewohner. Der Plan, nach Veii auszuwandern, wird von Camillus vereitelt. Rascher, aber unregelmäßiger Aufbau der Stadt, die bald wieder in ihrer alten gebietenden Machtstellung dasteht, nachdem Camillus die Äquer, Volsker, Etrusker besiegt hat.

      Ausgleich der Stände, Entstehung der Nobilität.

      Der Ständekampf beginnt aufs neue; die reicheren Plebejer streben nach Gleichberechtigung und Zutritt zu den Staatsämtern, die ärmeren nach Erleichterung des Schuldrechts und Anteil am Gemeindeland.

      384.

      Der Patrizier M. Manlius Capitolinus, der mit seinem Vermögen plebejische Schuldner löst, wird beschuldigt, nach der Königswürde zu streben, als Hochverräter verurteilt und vom Tarpejischen Felsen herabgestürzt.

      366.

      L. Sextius Lateranus, erster plebejischer Konsul, nach zehnjährigem Kampfe um die von ihm und C. Licinius Stolo als Volkstribunen beantragten Gesetze (leges Liciniae Sextiae), welche anordnen: 1. Erleichterung der Schuldner durch Abzug der gezahlten Zinsen vom Kapital, dessen Rest dann binnen drei Jahren in gleichen Raten zu zahlen ist; 2. Niemand soll mehr als 500 Morgen Gemeindeland