Auszug aus der Alten, Mittleren und Neueren Geschichte. Carl Ploetz. Читать онлайн. Newlib. NEWLIB.NET

Автор: Carl Ploetz
Издательство: Bookwire
Серия:
Жанр произведения: Документальная литература
Год издания: 0
isbn: 4064066115579
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Steuerverfassung. Er bildet 18 Reitercenturien und 80 Centurien schwerbewaffnete Fußsoldaten; Besitzmaß 20 Morgen Land, nach späterem Ansatz in Geld 100000 As.[20] Zu dieser ersten Klasse der Bürger treten vier weitere hinzu, 90 Centurien mit leichterer Bewaffnung, ohne Panzer, dem geringeren Besitz entsprechend; 2 besondere Centurien bilden die Schmiede und Zimmerleute (fabri), ebenso die Hornbläser und Trompeter (cornicines et tubicines); die Armen ohne Grundbesitz (proletarii) bilden als Ersatzmannschaft eine große Centurie. Gesamtzahl 193 Centurien.

      In der Volksversammlung (comitia centuriata) fortan Abstimmung der Bürger nach Centurien. Die Begüterten haben also mit 98 Stimmen stets das Übergewicht über die anderen 95 Centurien.

      Das Fußvolk bildet 2 Legionen für den Felddienst (centuriae iuniorum) und 2 für die Stadtverteidigung (centuriae seniorum). Behufs der Aushebung und Entrichtung der Kriegssteuer (tributum) wird Stadt und Gebiet in eine Anzahl von Quartieren (tribus) geteilt. Alle 4, später alle 5 Jahre findet eine neue Einschätzung (census) der Bürger nach dem Vermögen statt; sie schließt mit einem Reinigungsopfer (lustrum). Die nicht in Tribus aufgenommenen Einwohner ohne Bürgerrecht sind vom Kriegdienst frei und zahlen ein Schutzgeld (aerarii).

      Diese Kriegsverfassung, getragen von Sittenstrenge und bürgerlicher Zucht, machte die Römer ihren Nachbarn überlegen.

      § 2. Rom als Republik.

      510. (?)

      Vertreibung der Tarquinier.

      An die Spitze des Staates treten 2 consŭles, auf ein Jahr gewählt; die ersten waren L. Iunius Brutus und L. Tarquinius Collatinus. Der letztere, als Verwandter der vertriebenen Königsfamilie beim Volke unbeliebt, wird bald ersetzt durch P. Valerius Poplicŏla, den ersten consul suffectus, der sich durch die lex Valeria de provocatione die Gunst des Volkes sicherte.

      Die consŭles üben während ihres Amtsjahres die früher den Königen zustehende Gewalt aus: imperium und auspicia publica, d. h. Befragung der Götter von Staats wegen. Für gewisse Opfer, welche früher die Könige dargebracht hatten, wird ein Priester als rex sacrificulus bestellt und dem pontĭfex maximus untergeordnet. Jeder Konsul kann die Maßnahmen des andern durch das ius intercedendi unwirksam machen. Gehilfen der Konsuln für Kriminalgerichtsbarkeit und Verwaltung des Staatsschatzes (aerarium) sind die 2 quaestores. Die Konsuln haben als äußere Zeichen ihrer Amtsgewalt den Amtssessel (sella curulis) und das Obergewand mit Purpurstreif (toga praetexta); ihnen schreiten vorauf 12 lictores, welche in Rutenbündeln (fasces) Beile (secures) tragen, doch nicht im Stadtgebiet, weil in Friedenszeit die obrigkeitliche Gewalt der Konsuln durch das Berufungsrecht beschränkt ist. Nach der lex Valeria de provocatione[21] steht es dem zum Tode oder zu körperlicher Züchtigung verurteilten Bürger frei, die Entscheidung der Volksversammlung, der comitia centuriata, anzurufen.

      Hauptrechte dieser Volksversammlung sind die Beamtenwahl, die Gesetzgebung und die Entscheidung über Krieg und Frieden. Bei der Abstimmung haben die 6 alten, vorwiegend patrizischen Rittercenturien das Vorstimmrecht (centuriae praerogativae). Sind die Centurien der ersten Klasse (S. 74 f.) mit den Rittern einig, so werden die übrigen Klassen nicht befragt. Die comitia curiata verlieren ihre frühere Bedeutung, doch bleibt ihnen das Recht, die gewählten Konsuln zu bestätigen (lex curiata de imperio).

      Der Senat, früher nur aus Patriziern bestehend, wird durch zugeschriebene Plebejer (daher die Formel: patres (et) conscripti) ergänzt, und zwar aus den Rittern, d. h. den Reichen. Der Senatsbeschluß (senatūs consultum) ist für die Konsuln maßgebend, hat aber nicht Gesetzeskraft. Zur Zeit besonderer Gefahr tritt an die Spitze des Staates ein Dictator, ohne Mitwirkung der Bürgerschaft, aber mit Beirat des Senats von einem der Konsuln ernannt (dictatorem dicere). Die Konsuln sind ihm untergeordnet; er ernennt seinen Gehilfen, den magister equitum; beide dürfen ihr Amt nicht länger als sechs Monate führen.

      509.

      Verschwörung junger Patrizier zur Herstellung des Königtums. Der Konsul L. Junius Brutus läßt seine eigenen Söhne als Teilnehmer an der Verschwörung hinrichten. Darauf Krieg mit den Etruskern von Veii und Tarquinii; Brutus fällt im Zweikampf mit Aruns Tarquinius vor der Schlacht am Walde Arsia. An seine Stelle wird zuerst Sp. Lucretius, nach dessen Tode M. Horatius gewählt, welcher den in der Königszeit erbauten Tempel des Juppiter Capitolinus weiht.

      508.

      Unglücklicher Krieg der Römer gegen den etruskischen König Porsenna von Clusium; sie müssen den Frieden durch Gebietsabtretung und Entwaffnung erkaufen. Römische Sagen von Horatius Cocles, dem tapferen Verteidiger der Tiberbrücke, von dem Heldenmute des Mucius Scaevola und der Cloelia. Die weiter in Latium vorrückenden Etrusker werden vor Aricia von den Latinern und ihren Bundesgenossen, den Griechen aus Cumae (unter Aristodemos), geschlagen und können sich auf dem linken Tiberufer nicht behaupten. Rom erlangt bald seine frühere Machtstellung wieder. König Tarquinius stirbt in Cumae.

      Vielleicht in dieser Zeit schon Handelsvertrag zwischen Rom und Karthago. Die Küstenstädte bis Terracina unter Roms Oberhoheit (S. 82).

      496.

      Sagenhafter Sieg der Römer über die Latiner und Tarquinius am See Regillus (bei Tusculum); der Dictator Aulus Postumius siegt mit Hilfe der Dioskuren (Kastor und Pollux), denen alsbald ein Tempel in Rom errichtet wird.

      494.

      Auswanderung der Plebejer auf den Heiligen Berg (secessio plebis in Montem sacrum).

      Die Plebejer waren durch häufigen Kriegsdienst, durch das strenge Schuldrecht, welches auch die Person des Schuldners in die Gewalt des Gläubigers gab, und durch Verweigerung eines Anteils am Gemeindelande (ager publicus) in Not geraten. Sie wollen eine neue Stadt gründen, werden aber durch Vermittelung des Patriziers Menenius Agrippa zur Rückkehr bewogen. Darauf Erlaß der drückendsten Schulden, Einsetzung besonderer plebejischer Beamter: Die Volkstribunen (tribuni plebis, anfangs 2, dann 5, endlich 10) sind unverletzlich (sacro-sancti) und haben das Recht des Schutzes (ius auxilii) für jeden Plebejer gegen Unbill eines Beamten. Daraus entwickelt sich ein Verbietungsrecht (Veto, ius intercedendi) gegen Senatsbeschlüsse und Befehle der Beamten; nur gegen das imperium militare, also gegen den Dictator und gegen die Konsuln außerhalb der Stadt gilt der tribunicische Einspruch nicht. Ferner haben sie das Recht, Widerstrebende zu verhaften (ius prensionis) und das Recht, mit der von ihnen vertretenen Gemeinde zu verhandeln (ius agendi cum plebe). Damit hängt die Einrichtung der comitia tributa zusammen: Versammlungen der Plebejer nach den Wohnbezirken (tribus). Man unterschied 4 tribus urbanae, 17 rusticae; bei wachsendem Gebiet wurde die Zahl bis auf 35 erhöht. Jede Tribus hat in den Komitien eine Stimme, innerhalb der Tribus wird nach Köpfen (virītim) gestimmt.

      Als Gehilfen stehen den Tribunen 2 Volksädilen (aediles plebis) zur Seite; sie üben Polizeigerichtsbarkeit, namentlich über den Marktverkehr, und verwahren die schriftlich aufgezeichneten Volksbeschlüsse (plebiscīta) im Tempel der Ceres am Abhang des Aventin.

      493.

      Der Konsul Spurius Cassius erneuert das Bündnis zwischen Rom und den latinischen Städten auf Grund der Gleichberechtigung (foedus aequum). Erst allmählich gewinnt Rom die Hegemonie über die Latiner wieder. Fortwährende Fehden mit Etruskern, Sabinern, Äquern, Volskern.

      Im Innern dauern die Kämpfe zwischen Patriziern und Plebejern fort; letztere streben auch nach politischer Gleichberechtigung. Einen Versuch zur Beseitigung des Tribunats macht der Patrizier

      491.

      Cn. Marcius