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|108|Jacques CujasCujas, Jacques (Cuiacius, Jacobus) (1520–1590)
(1520–1590)
C., lat. Cuiacius, ursprünglich Cujaus, ist 1520 (so sein Testament) oder 1522 in Toulouse als Sohn armer Eltern geboren. Er studierte zunächst an der Universität in Toulouse bei Arnaud du Ferrier, der die Traditionen des → BartolusBartolus de Saxoferrato (1313/14–1357) zugunsten des neuen Weges von → AlciatAlciatus, Andreas (1492–1550) aufgegeben hatte und C. stark beeinflußte. 1553/54 bewarb sich C. erfolglos um einen Lehrstuhl in Toulouse und ging an die Universität von Cahors. Nach Toulouse ist er niemals wieder zurückgekehrt; auf spätere Angebote antwortete er: „Frustra absentem requiritis, quem praesentem neglexistis. Valete“. In der folgenden Zeit war er Professor an den Universitäten Bourges (1555), Valence (1557), dann wieder Bourges, Grenoble, Turin (1566) und schließlich erneut Bourges (1575). Zeitweise unterrichtete C. auch in Paris; eine Berufung durch Papst Gregor XIII. nach Bologna lehnte er ab. Die zahlreichen Berufungen beruhten auf C.s ständig wachsendem Ruhm als Gelehrter, während seine Vortragsart selbst nach dem Urteil seiner ergebensten Schüler zu wünschen übrig ließ. In Glaubensdingen bewahrte der Katholik C. vorsichtige Zurückhaltung. Er scheint zwar zeitweise Sympathien für den Calvinismus gehabt zu haben, wohnte aber, als der Katholizismus in Frankreich die Oberhand behielt, calvinistischen Predigten nicht mehr bei. Auf religiöse Fragen pflegte er zu antworten: „Nihil hoc ad edictum Praetoris“.
C. war zweimal verheiratet, in der 1557 geschlossenen ersten Ehe mit Madelaine Raure, einer Arzttochter aus Avignon, in zweiter Ehe seit 1586 mit Gabrielle Hervé; aus der ersten Ehe ging ein Sohn (Jaques), aus der zweiten eine Tochter (Susanne) hervor. C. starb am 25.9., 3.10. oder 4.10.1590 in Bourges.
C. war unbestritten das Oberhaupt der von → AlciatAlciatus, Andreas (1492–1550) begründeten französischen historischen Schule, die sich von der praxisorientierten Methode der italienischen Kommentatoren (mos italicus, → BartolusBartolus de Saxoferrato (1313/14–1357), → BaldusBaldus de Ubaldis (1319/27–1400)) abwandte und die römischen Rechtsquellen philologisch-|109|historisch bearbeitete (mos gallicus). Er gilt als der größte Exeget seiner Zeit, vielleicht sogar aller Zeiten, eine „Arbeitsmaschine“ (Jhering) von fast unglaublicher Schaffenskraft. Fast alle großen französischen Juristen der folgenden Generation gehörten zu seinen Schülern. Sein Ziel war es, die Veränderungen aufzudecken, welche die justinianischen Kompilatoren an den Schriften der klassischen römischen Juristen vorgenommen hatten, und so das reine Recht der klassischen Zeit wieder zugänglich zu machen. C. wurde damit zum eigentlichen Begründer der Interpolationenforschung, die erst im 19. und frühen 20. Jahrhundert ihre Blütezeit erlebte. Allerdings verfolgte C. nicht die rein historische Richtung moderner Interpolationenforschung. Die Aufdeckung der Veränderungen durch die Kompilatoren sollte nicht zu einer klassischen statt der justinianischen Lesart führen, sondern nur zum besseren Verständnis des Kontextes einer lex, eines Titels, einer dogmatischen Einheit im Sinne der Kompilatoren beitragen.
Die Methoden seiner Vorgänger wurden von C. perfektioniert. Er versuchte, die Rechtstexte „historisch“ zu verstehen, das zu untersuchende Fragment der justinianischen Kodifikation wieder in das Werk des klassischen Rechtsgelehrten einzufügen, aus dem es entnommen worden war, und es im Lichte von Texten desselben Autors oder derselben Schule zu interpretieren. Dabei stützte er sich auf sein tiefgreifendes Wissen über die Geschichte und die römische Literatur. In seinen „Observationes et emendationes“ erläutert und rekonstruiert er zahlreiche Passagen lateinischer Autoren und Gesetze. In seinen Kommentaren über die Digestenfragmente aus den wichtigsten Werken der großen Juristen vergleicht er Buch für Buch die Bruchstücke, um sie so weit wie möglich in ihre frühere Form zu bringen. So rekonstruierte er Teile von Papinian, Paulus, Julian und Modestin. C. bevorzugte nicht irgendeine bestimmte Methode der Textkritik. Die letzte Entscheidung sollte jeweils dem Urteil des Gelehrten überlassen bleiben; C. gilt als ein Meister der „offenen Rezension“, die „von Fall zu Fall nach problemimmanenten Kriterien neu entscheidet“ (Troje). C. hielt deshalb auch keine Digestenhandschrift primär für unterlegen und die beste Handschrift, die „Florentina“ (→ MommsenMommsen, Theodor (1817–1903)), durchaus nicht immer für vorzugswürdig.
Obwohl C. keineswegs nur historische Absichten verfolgte, stand er doch der Praxis nicht so nah wie die Kommentatorenschule des mos italicus oder die systematisierende Richtung seiner Zeitgenossen (→ BodinBodin, Jean (1529/30–1596), → DonellusDonellus, Hugo (Doneau, Hugues) (1527–1591)). Er wollte Neues schaffen durch die Wiederentdeckung der Antike, mit der Tradition der Glossen und der |110|Kommenta re brechen, um zum wahren römischen Recht zurück zu gelangen und dessen Geist zu erfassen. Deshalb überrascht es nicht, daß schon C.s Zeitgenossen seine Praxisferne kritisiert haben, während er als Meister der Exegese und der historisch-philologischen Analyse noch heute größtes Ansehen genießt.
Hauptwerke: Observationum et Emendationum libri XXVIII, 1556–1585 (Buch 25–28 posthum hrsg. v. F. Pithou, 1595). – Paratitla ad Digesta, 1570. – Opera, 5 Bde., 1577 und 1583; 4 Bde., 1595. Opera omnia, hrsg. v. C.A. Fabrotus, 10 Bde., 1658 (Ndr. 1996), weitere Ausg. in 11 Bden. 1722ff., 1758ff. Bibliographie bei E. Spangenberg: Jacob Cujas und seine Zeitgenossen, 1822 (Ndr. 1967), 231–307.
Literatur: A. Bazennerye: Cujas et l’école de Bourges, 1876. – J. Berriat-Saint-Prix: Histoire du droit romain suivie de l’histoire de Cujas, 1821. – A. Esmein: Cours élémentaire d’histoire du droit francais, 1912, 844. – P.F. Girard: La jeunesse de Cujas. Notes sur la famille, ses études et ses premier enseignements, in: RHDF 40 (1916) 429–504, 590–627. – P. Ourliac/J.-L. Gazzaniga: Histoire du droit privé français, 1985, 154f. – E. Holthöfer: Die Literatur zum gemeinen und partikularen Recht in Italien, Frankreich, Spanien und Portugal, in Coing: Hdb., II 1, 103ff. (149f., 470). – K. Luig: Augustin Leysers Beobachtungen über die „Cujazische Auslegungsart“, in: FS f. R. Knütel zum 70. Geb., 2009, 703–718. – X. Prévost: Jacques Cujas (1522–1590), jurisconsulte humaniste, 2015. – A. Rodière: Les grands jurisconsultes, 1874, 285ff. – E. Spangenberg: (s.o.). – Stintzing-Landsberg: GDtRW, I, 375–377. – A. Tardif: Histoire des sources du droit français, 1890 (Ndr.1974), 480f. – H.E. Troje: Graeca leguntur, 1971, 109ff. – Ders.: Die Literatur des gemeinen Rechts unter dem Einfluß des Humanismus, in Coing: Hdb., II 1, 615ff. (627, 786f.). – Ders.: Indicium aliud imperfectarum Pandectarum (Cujas Observatio 6, 23), in: Manoscritti, editoria e biblioteche dal medioevo all’età contemporanea (D. Maffei z. 80. Geb.), 2006, 1321–1331. – Dict.Hist., 291–293 (L.Winkel). – HRG² I (2008), 912f. (M. Avenarius). – ABF Fiche-Nr. 269, 118ff. – Jur., 152f. (J. Otto). – Jur.Univ. II, 221–225 (E. Varela).
K. Stapelfeldt
|111|Heinrich Gottfried Wilhelm DanielsDaniels, Heinrich Gottfried Wilhelm (1754–1827)
(1754–1827)