Die Regulierung innovativer Finanzinstrumente. Thomas Weck. Читать онлайн. Newlib. NEWLIB.NET

Автор: Thomas Weck
Издательство: Bookwire
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Год издания: 0
isbn: 9783800593309
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normalerweise nicht in Betracht. Der Ausfallschutz besteht hier vielmehr für ein von vornherein bestimmtes Ausfallrisiko als Referenzwert.

       3. Risiken beim Einsatz

      Hinsichtlich der Risiken, die mit dem Einsatz von CDS verbunden sind, ist zunächst auf die allgemeinen Erwägungen zu Kreditderivaten zu verweisen (Abschn. I.2). Allerdings weisen CDS zusätzliche Merkmale auf, die insgesamt zu einer Risikoeinschätzung führen, die von der bei anderen Kreditderivaten abweicht. Auf die betreffenden Merkmale ist im Folgenden näher einzugehen.

       a) Risiken im bilateralen Verhältnis

      Hinsichtlich der Risiken, die unmittelbar mit der Transaktion verbunden sind, ist zwischen der Situation beim Sicherungsnehmer und der beim Sicherungsgeber zu trennen. Aufseiten des Sicherungsnehmers ist weiterhin zwischen der Veränderung der Risiken aus einem Referenzgeschäft (Basisrisiken) und den Risiken aus dem Derivatkontrakt als solchem (Strukturrisiken) zu unterscheiden. Der Sicherungsnehmer kann sich über den CDS des Ausfallrisikos aus dem Referenzgeschäft mit seinem Kreditnehmer entledigen. Damit einhergehend profitiert er davon, dass andere Marktteilnehmer das Referenzgeschäft künftig ohne das Ausfallrisiko bewerten, wodurch sich das mit dem Referenzgeschäft zusammenhängende Marktrisiko verringert. Im Gegenzug übernimmt der Sicherungsnehmer jedoch das Ausfallrisiko für die Leistung des Sicherungsgebers aus dem CDS-Kontrakt (Gegenparteirisiko). Wenn hinsichtlich der Leistungspflicht des Sicherungsgebers ein zusätzlicher Hebel in den CDS hineinstrukturiert ist, ist das Risiko entsprechend erhöht. Der Sicherungsgeber ist allerdings eine professionelle Gegenpartei mit entsprechender Marktreputation, weshalb das übernommene Risiko normalerweise geringer ist als das übertragene Risiko aus dem Referenzgeschäft.

      Der Sicherungsgeber übernimmt hinsichtlich der vom Sicherungsnehmer zu leistenden Risikoprämie ebenfalls ein Gegenparteirisiko. Dieses kann sich dadurch erhöhen, dass der CDS-Kontrakt den Sicherungsnehmer zur Stellung von Sicherheiten verpflichtet. Dagegen hat für den Sicherungsgeber das mit dem Referenzgeschäft verbundene Risiko – abgesehen natürlich vom übernommenen Ausfallrisiko – keine Bedeutung. Durch die Möglichkeit zur Weiterübertragung (= Handelbarkeit) kommt es auf Seiten des Sicherungsgebers indessen zur Entstehung eines neuen Marktrisikos.

      Die Risikosituation wird insgesamt dadurch verkompliziert, dass sich die Risiken, die beim Sicherungsnehmer verbleiben, und das übertragene Ausfallrisiko nicht ohne Weiteres voneinander isolieren lassen und sich auch nach dem Abschluss des CDS-Kontrakts noch gegenseitig beeinflussen können. So kann der Sicherungsnehmer zwar das Ausfallrisiko aus einem Kredit übertragen, doch behält er sonstige Risiken wie das Zinsänderungsrisiko. Derartige Risiken sind mit dem Ausfallrisiko insoweit verbunden, als ihre Veränderung auf die Wahrscheinlichkeit eines Ausfalls Einfluss haben kann. Die angesprochenen Wechselwirkungen können die Einschätzung der Risikosituation erschweren.

       b) Risikoexternalisierung/Risikoverkettung

      Inwiefern es im Rahmen von CDS-Transaktionen zu einer Risikoexternalisierung bzw. -verkettung kommt, ist nicht zuletzt davon abhängig, in welchem wirtschaftlichen Kontext die Transaktion stattfindet. Diesbezüglich ist zwischen der Position eines Sicherungsnehmers, der zugleich Kreditgeber ist, und der Position eines Sicherungsgebers, der das übernommene Kreditrisiko weiter übertragen möchte, zu unterscheiden.

       c) Auswirkungen auf das Gesamtrisiko

      Hinsichtlich der Auswirkungen von CDS-Kontrakten auf das Gesamtrisiko lassen sich aus dem zuvor Ausgeführten zwei Folgerungen ableiten. Zum einen schafft der Umstand, dass CDS handelbar sind, tendenziell Anreize, schon Referenzgeschäfte mit einer spekulativen Zielsetzung abzuschließen. Denn die Marktteilnehmer können sich relativ einfach als Sicherungsnehmer durch den Erwerb von CDS absichern. Die jeweiligen Sicherungsgeber haben dann wegen der Möglichkeit, die Risiken weiter zu übertragen, nur begrenzt Anreize, eine Risikokontrolle einzufordern.

       III. Weitere nicht vorfinanzierte Kreditderivate