Arbeitsplatz Tagesschule (E-Book). Regula Windlinger. Читать онлайн. Newlib. NEWLIB.NET

Автор: Regula Windlinger
Издательство: Bookwire
Серия:
Жанр произведения: Документальная литература
Год издания: 0
isbn: 9783035516296
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Austausch im Team und mit der Schule, Elterngespräche, Supervision, Administration und Ähnliches beinhalten (ebd.). Um eine möglichst grosse Kontinuität beim Personal gewährleisten zu können, aber auch um die «anspruchsvolle Aufgabe mit grosser Verantwortung und einem sozialen und präventiven Charakter» professionell wahrzunehmen, sind faire und zeitgemässe Löhne und Anstellungsbedingungen notwendig (Kibesuisse, 2018a, S. 1). Deshalb fordert vpod (2012) eine Anstellung des Personals in schulergänzenden Einrichtungen über den Kanton oder die Gemeinden. Auch sollen die Löhne der Betreuungspersonen «in einem begründeten Verhältnis zu den Löhnen der Lehrpersonen stehen. Der formale Unterschied zwischen Lehrpersonen und tertiär ausgebildeten Betreuungspersonen sollte höchstens eine Stufe im Lohnsystem betragen» (ebd., S. 12). Der Verband Bildung und Betreuung (2010) unterstützt diese Forderung. Das Personal soll nach einem offiziellen Reglement des Kantons oder der Gemeinde angestellt werden oder die Arbeitsverträge sollen einem Gesamtarbeitsvertrag unterliegen. Der Verband Kibesuisse hat Lohnempfehlungen in einer Publikation festgehalten, wonach «erfolgreich absolvierte und anerkannte branchenspezifische Aus- und Weiterbildungen […] bei der Lohneinstufung zu berücksichtigen» sind (Kibesuisse, 2018a, S. 12).

      2.4 Betreuungsschlüssel

      Die Kantone Bern und Solothurn haben ähnliche Richtlinien bezüglich des Betreuungsschlüssels. Beide gehen von mindestens einer anerkannten Fachperson aus, die stets anwesend sein muss. Der Kanton Bern geht von mindestens einer Betreuungsperson pro zehn Schulkinder aus (TSV, Art. 5, 2008), der Kanton Solothurn von einer Betreuungsperson pro sieben Plätze, wobei sie eine Gewichtung der Plätze je nach Alter vornehmen. Bei Kindern ab der 3. Klasse ist im Kanton Solothurn ein Betreuungsschlüssel von mindestens 1:14 vorgesehen, bei jüngeren Kindern ist der Betreuungsschlüssel entsprechend tiefer, das heisst eine Betreuungsperson betreut weniger Kinder (ASO, 2015). Der Kanton Aargau macht keine Angaben zum Betreuungsschlüssel, da die Gemeinden diesen in ihren Qualitätsstandards selbst festlegen können.

      Von Fachstellen werden verschiedene Betreuungsschlüssel empfohlen, ihnen liegen unterschiedliche Berechnungsschemata zugrunde. Als Minimalstandard empfiehlt Kibesuisse (2017) eine anerkannte Fachperson pro 14 Schulkinder, zusätzlich sollen Lernende oder Assistenzpersonal zur Verfügung stehen. Dasselbe empfiehlt die Fachstelle Kinder&Familien (2017), bei Kindergartenkindern soll sich der Betreuungsschlüssel auf 1:12 Kinder senken. Der Verband Bildung und Betreuung empfiehlt einen Durchschnitt von 7–8 Kindern pro erwachsene Person (Bildung und Betreuung, 2010). Zusätzliche Funktionen des Personals sollen im Stellenplan berücksichtigt werden, wozu Kibesuisse (2018a) Empfehlungen abgibt.

      2.5 Gruppengrösse

      Während der Betreuungsschlüssel das Verhältnis der Anzahl Betreuungspersonen zur Anzahl Schülerinnen und Schüler definiert, bezeichnet die Gruppengrösse die maximale Anzahl von Schülerinnen und Schülern pro Gruppe in der Einrichtung (unabhängig von der Anzahl Betreuungspersonen). Die Gemeinden im Kanton Aargau sollen die Gruppengrösse in den Qualitätsstandards selbst festlegen. Der Kanton Solothurn bezieht sich auf die Pflegekindverordnung des Bundes (PAVO, 1977). Der Kanton Bern macht dazu keine Angaben.

      Aus pädagogischer Sicht empfiehlt der Verband Kibesuisse (2017) eine Gruppengrösse, die sich an der Innendifferenzierung, also am Alter der Kinder, an den Räumlichkeiten und auch am Ausbildungsstand des Betreuungspersonals orientiert.

      2.6 Räumlichkeiten und Standort

      Die Gemeinden im Kanton Aargau müssen die Mindestanforderungen an den Raum und den Standort in ihren Qualitätsstandards festlegen. Der Kanton Bern schreibt unter anderem einen geeigneten und bedarfsgerechten Standort und mindestens zwei Räume vor (TSV, Art. 6, 2008). Es besteht die Empfehlung, dass sich die Tagesschule möglichst nahe oder gar in der Schule selbst befindet, damit sie die Infrastruktur gemeinsam nutzen können. Zudem empfiehlt die Erziehungsdirektion einen Raumanteil von 4 m2 pro Kind und einen Raum für Gespräche und/oder für die Leitung. Auch sollen eine Turnhalle sowie ein Aussenraum zur Verfügung stehen, die durch die Kinder selbst erreichbar sind (ERZ, 2009). Der Kanton Solothurn empfiehlt, dass pro Kind mindestens 5 bis 6 m2 reine Spielfläche im Innenraum, verteilt auf mindestens zwei Räume, zur Verfügung stehen. Die Ausstattung soll altersgerecht sowie entwicklungsfördernd sein und die Bedürfnisse der Kinder nach Aktivität und Ruhe decken (ASO, 2015).

      Die Verbände empfehlen, die Einrichtungen der SEBB möglichst in der Schulanlage anzusiedeln, ansonsten in kurzer Fussdistanz davon entfernt (K&F, 2017; Kibesuisse, 2017). Der Raumbedarf entspricht einer pädagogisch nutzbaren Fläche von 5 bis 6 m2 pro Kind (Bildung und Betreuung, 2010; K&F, 2017; Kibesuisse, 2017). Es sollen mindestens zwei Räume zur Verfügung stehen (Bildung und Betreuung, 2010). Die Ausstattung sollte der Köpergrösse der Kinder angepasst sein sowie sicher, zweckdienlich und pflegeleicht sein (ebd.; Kibesuisse, 2017). Die Fachstelle Kinder&Familien (2017) empfiehlt eine Ausgestaltung, die sich an den Faktoren Bewegung, Rückzugsorte und Nischen, kreatives Spiel, Erleben, Beobachten und Entdecken sowie Begegnung orientiert. Zudem sollen die Kinder an der Gestaltung der Räume beteiligt werden (Bildung und Betreuung, 2010). Für das Personal sollte ein Raum zur Verfügung stehen, der für Pausen, aber auch für Gespräche genutzt werden kann (ebd.).

      2.7 Angebot und Öffnungszeiten

      Der Kanton Aargau stützt sich bezüglich der Einrichtungstypen auf die Typologie des Bundesamts für Statistik BFS (2015), wobei für unser Forschungsprojekt die Typen modulare Tagesstrukturen für Schulkinder, gebundene Tagesstrukturen für Schulkinder und Tagesstrukturen für alle Altersstufen relevant sind (Departement Gesundheit und Soziales des Kantons Aargau, 2016).

      Im Kanton Bern werden Ferienbetreuungsangebote für Tagesschulen empfohlen: «Gemeinden können sich an der Idee orientieren, dass ihre Tagesschule immer geöffnet hat – auch während der Schulferien» (ERZ, 2018b, S. 5). Als Tagesschulangebote werden die Frühbetreuung, die Mittagsbetreuung mit Verpflegung, die Aufgabenbetreuung und die Nachmittagsbetreuung aufgelistet (ERZ, 2009). Ein Tagesschulangebot besteht je nach Bedarf aus einzelnen oder allen Modulen.

      Der Kanton Solothurn hält fest, dass «je nach Bedarf […] die Angebote einzeln, modular oder als Gesamtheit angeboten» werden (ASO, 2016, S. 6). Als Angebote definiert der Kanton die Randstundenbetreuung, den Mittagstisch und die Tagesschule (gebundene Tagesstruktur).

      Zudem soll während den Schulferien ein freiwilliges Betreuungsangebot bestehen. Der Verband Kibesuisse (2017) empfiehlt eine kontinuierliche Betreuung während den Schulferien. Als Mindestmass sollen Tagesstrukturen während neun Schulferienwochen Betreuung anbieten.

      2.8 Verpflegung

      Im Kanton Aargau beziehen sich die Richtlinien zur Verpflegung in den Einrichtungen der SEBB auf Empfehlungen von Verbänden oder auf die Qualitätsstandards der Gemeinden.

      Die Anforderungen im Kanton Bern sind spezifischer und es fliessen pädagogische wie auch finanzielle Aspekte ein (TSV, Art. 7, 2008). So soll das Essen «in einer lustvollen Atmosphäre stattfinden. Aus rein wirtschaftlichen Überlegungen lohnen sich der Einbau einer Küche und die Anstellung einer Köchin oder eines Kochs nicht in jedem Fall. Aus pädagogischer Sicht ist ein eigener Koch oder eine eigene Köchin jedoch ein entscheidender Faktor für das positive Klima im Tagesschulangebot» (ERZ, 2009, S. 31).

      Der Kanton Solothurn verweist auf das Qualitätslabel «Fourchette verte» für eine ausgewogene und kindgerechte Ernährung (ASO, 2016). Fourchette verte ist ein Qualitäts- und Gesundheitslabel für Restaurationsbetriebe, die ausgewogene Mahlzeiten nach der Schweizer Lebensmittelpyramide anbieten.

      Die Schweizerische Gesundheitsstiftung Radix (Conrad Zschaber et al., 2018) empfiehlt eine abwechslungsreiche, ausgewogene und nachhaltige Ernährung. Kinder sollen sich selbst am Essen bedienen und im Idealfall sich an der Menüplanung sowie an der Essenszubereitung beteiligen (Bildung und Betreuung, 2010). Zudem hebt Kibesuisse (2017) für die gemeinsamen Mahlzeiten den sozialen Aspekt und das Erleben als Teil einer Gemeinschaft hervor. Auch sei eine Entwicklung von gemeinsamen Regeln und Ritualen wichtig, am besten unter Einbezug der Kinder. Das Essen soll dem «gesunden Geniessen»