151 Missernten und Wirtschaftskrise in den Jahren 1846 und 1847 verschärften die Lage in Thüringen. Vgl. Boblenz, Die Revolution vom 1848/49, S. 383.
152 Vgl. Wentzcke, Thüringische Einigungsbestrebungen im Jahre 1848, S. 16.
153 Rückblick eines Thüringers, in: Das Handwerk. Organ der verbundenen Vereine Thüringens Nr. 52, 10. Oktober 1849, hier zit. nach: Hahn, Die „Selbstregierung“ des „freien Bürgers“, S. 18.
154 Vgl. Wentzcke, Thüringische Einigungsbestrebungen im Jahre 1848, S. 25.
155 Vgl. ebd., S. 35.
156 Vgl. Herz, Regierende Fürsten, S. 23.
157 Wentzcke, Thüringische Einigungsbestrebungen im Jahre 1848, S. 36.
158 Vgl. Boblenz, Die Revolution vom 1848/49, S. 388.
159 Erste Pläne gingen dahin die ernestinischen Herzogtümer zu vereinigen, später sogar ein einheitlichen Thüringen mit den schwarzburgischen und reußischen Staaten zu bilden. Vgl. Boblenz, Die Revolution vom 1848/49, S. 385.
160 Vgl. dazu den Entwurf über eine engere Verbindung der Thüringer Kleinstaaten vom 15. Dezember 1848, in John, Quellen zur Geschichte Thüringens, S. 178f.
161 Vgl. Boblenz, Die Revolution vom 1848/49, S. 387. Das Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach hatte demnach ein verständliches Interesse am Gelingen der Verhandlungen. Vgl. dazu auch Raßloff, Geschichte Thüringens, S. 67.
162 Diese waren so groß, dass gemäßigte Demokraten begannen den militärischen Interventionskurs der Regierungen mit zu tragen. Vgl. dazu: Hahn, Die „Selbstregierung“ des „freien Bürgers“, S. 22.
163 „Die Bewegungen, welche in der jüngst verflossenen Zeit in den verschiedenen Staaten von Thüringen stattgefunden und die gesetzliche Ordnung daselbst soweit gestört haben, daß mehrere Staatsregierungen sich außer Stande sehen, durch ihre eigene Macht die Herrschaft der Gesetze aufrecht zu halten, haben die provisorische Centralgewalt für Deutschland veranlaßt, den k. preußischen Appellations-Gerichtsrath Ludwig von Mühlenfels als Reichscommissar für den Umfang der sämmtlichen großherzogl. und herzogl. sächsischen, dann der fürstlich reußischen und schwarzburgischen Länder zu ernennen und denselben zu beauftragen, im Namen der Reichsgewalt alle zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der Ruhe und Ordnung und der Herrschaft der Gesetze in diesen Ländern erforderlichen Maßregeln zu ergreifen […] Sämmtliche Civil- und Militärbehörden in den genannten thüringischen Ländern werden hiermit angewiesen, den Verfügungen des Reichscommissars unweigerlich und ungesäumt Folge zu leisten und denselben in der Durchführung aller von ihm getroffenen Maßregeln kräftigst zu unterstützen. Die k. preußische, k. baiersche und k. sächsische Staats-Regierungen werden unter Einem ersucht, dem genannten Reichscommissar bei allen seinen Anordnungen die vollste Unterstützung zu leihen.“ Vollmacht für den Reichskommissar für Thüringen, hier zit. nach: John, Quellen zur Geschichte Thüringens, S. 174f. Straßenkämpfe und auswärtige Militärhoheit gab es auch in diesen. Allerdings muss gesagt werden, dass grundsätzlich eine Kompromissbereitschaft zwischen gemäßigten Demokraten und konstitutionell geprägten Reformern festzustellen ist. Thüringen galt als eine „Enklave des Friedens inmitten des Bürgerkrieges“. Hahn, Die „Selbstregierung“ des „freien Bürgers“, S. 23. Einzig in Sachsen-Altenburg dankte ein regierender Herzog in Folge der Revolution ab. Herzog Joseph (1789-1868) von Sachsen-Altenburg trat zu Gunsten seines Bruders Georg (1796-1853) am 30. November 1848 von den Regentschaft zurück.
164 Interessant erscheint dennoch, dass trotz aller Sorge der Thüringer Landesherren um die Zukunft ihrer Staaten durchaus eine gewisse Offenheit gegenüber der Schaffung eines neuen Staatenkomplexes bestand, wenn auch dies mit Abstrichen in der eigenen Machtfülle verbunden gewesen wäre. Die Herzöge waren durchaus selbst von Ideen, wie der Schaffung eines nach außen hin geeinten Deutschlands, unter Wahrung der Monarchie, angetan. Die Rolle, die sie selbst in einem solchen Staat einnahmen, bedurfte freilich der Klärung. Als Erbgroßherzog Carl Alexander (1818-1853-1901) in Weimar, zur Beruhigung der Massen, selbst die Fahne der Revolution, schwarz-rot-gold, ergriff, stellte er sich selbst auf die Seite eines vereinigten Deutschlands, in dem aber der Einzelstaat Sachsen-Weimar-Eisenach seine Daseinsberechtigung behalten sollte, was durch die weimarischen Fahnenbänder symbolisch angezeigt wurde. Vgl. Wentzcke, Thüringische Einigungsbestrebungen im Jahre 1848, S. 15. Grundsätzlich wurde die Schaffung eines einheitlichen Thüringens ernsthaft in Erwägung gezogen. Das Scheitern der Revolutionsbewegung von 1848 und der heftige Widerstand der Meininger Regierung gegenüber Abstrichen in der Staatssouveränität verhinderten ein entsprechendes Staatenbündnis aus Thüringer Staaten. Der abfällige Kommentar Heinrich von Treitschkes über das politische Vermögen und die politische Bedeutung Thüringens ist demnach stark zu relativieren und tut letztlich den idealisierten Staatsbegriff von Treitschkes kund: „Fast alle anderen deutschen Stämme nahmen doch irgend einmal einen Anlauf nach dem Ziele politischer Macht, die Thüringer niemals. Unsere Cultur verdankt ihnen unsäglich viel, unser Staat gar nichts.“ H. v. Treitschke, Deutsche Geschichte im Neunzehnten Jahrhundert, 2. Teil: Bis zu den Karlsbader Beschlüssen (Staatengeschichte der neuesten Zeit 25), Leipzig 1893, S. 395.
165 Kriegshandlungen fanden auch auf Thüringer Boden statt. Am 27. Juni 1866 siegten preußische und sachsen-coburg-gothaische Truppen über die Armee des Königreichs Hannover. Sachsen-Weimar-Eisenach, Schwarzburg-Rudolstadt und Reuß j.L. schlossen sich im Zuge des preußischen Sieges in Königgrätz dem preußischen Bündnis an. Vgl. Raßloff, Geschichte Thüringens, S. 70. Sachsen-Meiningen und Reuß ä.L. hielten bis dahin am Bündnis mit Osterreich fest, entgingen durch Abdankungen und Reparationszahlungen allerdings der politischen Auflösung. Ihre Politik blieb gegenüber Preußen jedoch noch lange reserviert. Vgl. ebd., S. 70 und 72.
166 Nicht nur der Norddeutsche Bund, sondern auch süddeutschen Staaten wie Bayern, Baden und Württemberg schlossen sich den Kriegshandlungen auf Seiten der Preußen an.
167 Vgl. H.-J. Ruge, Gewerbepolitik und Industrialisierung in der Neuzeit, in: H. Hoffmeister/V. Wahl (Hg.), Die Wettiner in Thüringen. Geschichte und Kultur in Deutschlands Mitte, Arnstadt-Weimar 1999, S. 287-292, hier S. 287.
168 Vgl. ebd. S. 287f.
169 Der Geraer Kaufmann Ernst Weber und der Gothaer Versicherungspionier Ernst Wilhelm Arnoldi zählen zu den Wortführern in Thüringen, die eine Umstrukturierung des Handels- und Zollwesen proklamierten. Vgl. H.-W. Hahn, Region und Integration, S. 7.
170 Vgl. Ruge, Gewerbepolitik und Industrialisierung, S. 288 und D. Blaha, Der Anschluss an den preußischen Zollverein, in: H. Hoffmeister/V. Wahl (Hg.), Die Wettiner in Thüringen. Geschichte und Kultur in Deutschlands Mitte, Arnstadt-Weimar 1999, S. 367-373, hier S. 343. Insbesondere die Preußischen Gebiete in Thüringen, allen voran Erfurt, stellten für die Händler eine teure Zollbarriere dar. Zum Teil waren einzelne Kleinstaaten regelrecht eingekesselt vom neuen preußischen Zollverein, so etwa Schwarzburg-Sondershausen, das nur durch den Anschluss an diesen, am 25. Oktober 1819, aus seiner wirtschaftlichen Stagnation kommen konnte. Vgl. W. Mühlfriedel, Die Industrialisierung in Thüringen. Grundzüge der gewerblichen Entwicklung in Thüringen von 1800 bis 1945, Erfurt 2001, S. 21; und dazu weiterführend: Hahn, Warum trat Schwarzburg-Sondershausen zuerst dem preußischen Zollverein bei?, in: ZVThGA neue Folge 24 (1920), S. 165-171.
171 Vgl. Ruge, Gewerbepolitik und Industrialisierung, S. 288. Einzelverhandlungen zwischen Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-Gotha und dem Königreich Sachsen scheiterten, da Sachsen versuchte die wirtschaftliche Situation der Thüringer Verhandlungspartner auszunutzen. Vgl. Blaha, Der Anschluss an den preußischen Zollverein, S. 344.
172 Vgl. Hahn, Region