Das dritte Kapitel ist der Frauenquote und dem, was die Verwaltungsratsmitglieder darüber denken, gewidmet. Sämtliche befragten Mitglieder, weibliche und männliche, sind einer Quotenregelung gegenüber kritisch bis strikte ablehnend eingestellt. Ich selbst gehöre zu den absoluten Gegnern einer Frauenquote. Befürchtet wird eine abnehmende Qualität, da die Quantität zu einem Argument im Auswahlprozess und für eine spätere Anstellung gemacht wird und nicht die Qualität, die ausschlaggebend sein sollte für jede Berufskategorie und Stellung. Auch nehme ich zum Problem der Minderheit Stellung. Sie gewinnt immer mehr an Einfluss in der Wirtschaft und auch in der Politik und hat mit ihren Forderungen Erfolg. Oft werden die Ziele durch eine Überreglementierung erreicht und so in die freie Marktwirtschaft eingegriffen. Auch zeichne ich ein Beispiel, wo das Problem im Umgang mit den Frauen liegen könnte: In der Familie selbst.
Im dritten Teil des Buches habe ich mich selbst gefragt, wie und mit welchen Mitteln Frauen ermutigt werden könnten, sich noch besser in der Wirtschaft zu etablieren und Gehör zu bekommen. Darunter zählen: Selbstverständlich zu einem Verwaltungsrat gehören, proaktiv sein in gemischten Netzwerken und sich an Konferenzen zeigen, einen Förderer oder Mäzen suchen, nicht die Gender-Karte ziehen, eine vorsichtige Karriereplanung, eine gute Organisation, den Perfektionismus kritisch hinterfragen und das Selbstvertrauen stärken, mehr reden, bewusst anders sein, das äussere Erscheinungsbild nicht unterschätzen, auch Politik betreiben im Verwaltungsrat, die Bedeutung von geliebt werden, das Problem vom Grübeln, den Vorteil der Authentizität, Beispiel an Christine Lagarde nehmen, die Kombination von Weiblichem und Männlichem pflegen, Mitgliedschaft in einer Kommission, Seminare für zukünftige Verwaltungsrätinnen, starke Frauen und ganz am Schluss die Möglichkeiten für Frauen heute.
Für wen ist mein Buch geschrieben? Für alle aktiven Verwaltungsräte, um ihnen aufzuzeigen wie unterschiedlich die Ansichten ihrer Kolleginnen und Kollegen sein können, obwohl alle denselben «Job» machen. Für zukünftige Verwaltungsräte, die gerne einen direkten Einblick erhalten, was sich in der Praxis in solchen Gremien abspielt oder abspielen könnte. Ferner für all jene Personen, die in einen Rekrutierungsprozess involviert sind, also die Verwaltungsräte selber und auch die Headhunters und Grossaktionäre. Die Aussagen und persönlichen Erzählungen sind auch für all diejenigen Personen interessant, die viel mit Verwaltungsräten zu tun haben, beispielsweise die Geschäftsleitungen, die Risiko-Manager, die Compliance-Leute, die Rechtsdienste oder die internen und externen Revisionsstellen. Und nicht zuletzt ist das Buch für alle diejenigen Personen gedacht, die gerne mal hinter einem anonymen Verwaltungsrat einen Menschen sehen möchte, der vielleicht gar nicht so viel anders tickt als wir alle im normalen Alltag, nämlich mit Herz und Verstand.
Zusammengefasst möchte ich mit meinem Buch «Herz und Verstand im Verwaltungsrat» die Leser inspirieren, nicht nur in der Wirtschaftswelt, sondern in ihrem gesamten Leben immer wieder das persönliche Gespräch und den Dialog zum Mitmenschen zu suchen und sich für ihn zu interessieren. Auch soll mein Buch als Aufruf gedacht sein, sich nicht hinter anonymen Computern zu verschanzen, das Digitale für einen Moment ruhen zu lassen, sich Zeit zu nehmen und die Geschwindigkeit zugunsten von persönlichen Begegnungen zu drosseln. Dazu gehört: Fragen, Fragen und nochmals Fragen an sein Gegenüber richten, ihm in die Augen schauen und die Empathie bewusst erleben lassen! Erstaunliches kommt zu Tage und ein persönlicher Gewinn durch unerwartete Entdeckungen ist Ihnen gewiss. So jedenfalls ist es mir ergangen bei all meinen Begegnungen mit den Verwaltungsratsmitgliedern und beim Schreiben dieses Buches. All das wünsche ich auch Ihnen, liebe Leser!
Verantwortlichkeit eines Verwaltungsrates nach Gesetz
Bevor ich Ihnen über meine diversen Gespräche mit Verwaltungsratsmitgliedern berichte, möchte ich kurz zusammengefasst die Verantwortlichkeiten eines Verwaltungsrates nach Gesetz erwähnen. Der guten Ordnung halber!
Gemäss Art. 707 OR besteht ein Verwaltungsrat aus einem oder mehreren Mitgliedern. Falls an der Gesellschaft eine juristische Person oder eine Handelsgesellschaft beteiligt ist, ist sie als solche nicht als Mitglied des Verwaltungsrates wählbar, an ihrer Stelle können ihre Vertreter gewählt werden.
Gemäss Art. 716a OR hat der Verwaltungsrat die folgenden Aufgaben:
1Oberleitung der Gesellschaft und Erteilung der nötigen Anweisungen.
2Festlegung der Organisation.
3Ausgestaltung des Rechnungswesens, der Finanzplanung und -Kontrolle, sofern diese für die Führung der Gesellschaft notwendig ist.
4Ernennung und Abberufung der mit der Geschäftsführung und Vertretung betrauten Person.
5Oberaufsicht über die mit der Geschäftsführung betrauten Personen, namentlich im Hinblick auf die Befolgung der Gesetze, Statuten, Reglemente und Weisungen.
6Erstellung des Geschäftsberichtes sowie der Generalversammlung und die Ausführung ihrer Beschlüsse.
7Benachrichtigung des Richters im Falle der Überschuldung.
Neben diesen ihm übertragenen Aufgaben hat der Verwaltungsrat in verschiedenen Gesetzesartikeln festgeschriebene Rechte und Pflichten. (vr-wissen.ch, Das Schweizer Informationsportal zum Thema Verwaltungsrat).
Seine Rechte sind:
1Auskunfts- und Einsichtsrecht
2Stimmrecht
3Weisungsrecht
4Recht auf Sitzungseinberufung
5Recht auf Entschädigung
6Recht auf Anrufung des Richters
7Recht auf Mandatsniederlegung
Seine Pflichten sind:
1Sorgfaltspflicht
2Treuepflicht
3Gleichbehandlung der Aktionäre
4Pflicht zur Sitzungsteilnahme
5Protokollführung
6Konkurrenzierungsverbot
7Durchsetzung der Statuten
8Geheimhaltungspflicht
Der Verwaltungsrat hat eine starke Aufsichtspflicht über die Geschäftsführung und sollte nicht ins Operative eingreifen. Um seiner Aufsichtspflicht genügen zu können, ist es von Vorteil, wenn ein Verwaltungsrat mit möglichst unterschiedlichen Persönlichkeiten, Denkweisen, Erfahrungen und Frauen wie Männern zusammengestellt wird. Ein ausgewiesener Finanzfachmann ist unabdingbar. So ergeben sich ganz natürlich verschiedene Perspektiven und eine grösstmögliche Aufsicht ist gewährleistet. Im Gegensatz zum Verwaltungsrat sollte hingegen die Geschäftsleitung aus einem homogenen Team bestehen, welches am selben Strick zieht und die gleichen Ziele verfolgt. Zusammengefasst: Diversität im Verwaltungsrat und Homogenität in der Geschäftsleitung.
Wie die Unterschiedlichkeit in einem Verwaltungsrat gelebt und erlebt wird, das habe ich in meinen persönlichen Gesprächen herausgefunden. Davon möchte ich Ihnen jetzt im ersten Teil dieses Buches berichten. Es kommen Menschen in ihrer Arbeit zu Wort, eine Erzählung!
Im ersten Teil des Buches stehen die Gespräche mit den Verwaltungsratsmitgliedern im Vordergrund. Sie äussern sich zu ihren Beziehungen unter einander, zum Unternehmen, zum Human Resource und zur Öffentlichkeit. Auch äussern sie sich zu den Auswahlkriterien für ein