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Traurige Berühmtheit erlangte Mitte der achtziger Jahre eine junge Wuppertaler Krankenschwester, die im Verhör eingeräumt hatte, mindestens 5 ihrer Patienten zu Tode gespritzt zu haben[43]. 15 Jahre Haft wegen Totschlags in gleich 10 Fällen erhielt ein krimineller Stationspfleger, der in einer Gütersloher Klinik sterbenskranke Patienten durch Luftinjektionen umbrachte. In Bremen waren einem Pfleger, der jetzt eine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßt, Morde an 5 gebrechlichen Frauen nachzuweisen. Im Juli 2004 das Geständnis eines Sonthofener Krankenpflegers, innerhalb von 17 Monaten wenigstens 6 Frauen und 4 Männer mit muskellähmenden Medikamenten und starken Narkotika totgespritzt zu haben. Angebliches Motiv: Mitleid[44]. Es stellte sich nach und nach heraus, dass er mindestens 28 Patienten getötet hatte[45]. Im Frühjahr 2008 bestätigte der BGH die lebenslange Freiheitsstrafe für eine Krankenschwester der Berliner Charité, die 5 ihrer im Sterben liegenden Patienten durch die Injektion von Medikamenten getötet hat [46].
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Ob die Vorwürfe gegen eine als „Krebsärztin“ bekannt gewordene Internistin aus Hannover-Langenhagen berechtigt waren, die im Frühjahr 2004 verhaftet und später sogar wegen Totschlags in mindestens 13 Fällen angeklagt wurde, wird sich nicht mehr klären lassen, nachdem sich die Unglückliche im Januar 2011 während des laufenden Prozesses das Leben nahm. Sie soll ihren Patienten Morphium in Überdosen verabreicht haben. Darüber war in der Hauptverhandlung ein erbitterter Gutachterstreit geführt worden. Zuletzt hatte das SchwurG einen rechtlichen Hinweis erteilt, dass in zwei der dreizehn Fälle auch eine Verurteilung wegen Heimtückemordes in Betracht käme. Ursprünglich war die Kripo 76 „Verdachtsfällen“ nachgegangen[47].
4. Als Suizide verkannte Tötungsdelikte
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Jedes Jahr wählen in Deutschland nach den offiziellen Statistiken etwa 10.000 Menschen den Freitod; 2010 wurden exakt 10.021 Todesfälle infolge „vorsätzlicher Selbstbeschädigung“ erfasst[48]. Diese Zahlen sind deutlich höher als die der Verkehrstoten. Die meisten der Verzweifelten erhängen bzw. strangulieren sich (4.450)[49], weit weniger erschießen sich, vergiften sich durch Medikamente, leiten Abgase ins Auto oder ertränken sich, andere stürzen sich aus großer Höhe in den Tod, öffnen sich die Pulsadern oder werfen sich vor Autos oder Züge. Auch bei einer unbekannten Zahl von Verkehrsunfällen sind mutmaßlich Selbstmordabsichten im Spiel. Suizide im Straßenverkehr, die mitunter schwer oder gar nicht als solche zu erkennen sind, fließen dann nur in die Statistik für Verkehrsopfer ein[50]. Die Anzahl der nach neuerer Definition als Parasuizide bezeichneten erfolglosen Selbstmordversuche, zu denen das Statistische Bundesamt keine Daten erhebt, liegt nach Schätzungen um das Zehn-[51] bis Zwanzigfache[52] höher.
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Doch vermutlich scheiden längst nicht alle vermeintlichen Selbstmörder freiwillig aus dem Leben. Auch wenn – soweit ersichtlich – hierzu kein verlässliches Zahlenmaterial existiert, ist davon auszugehen, dass die wenigen nachgewiesenen Fälle, in denen ein Tötungsdelikt als Selbstmord verschleiert werden sollte[53], nur die Spitze des Eisberges darstellen. In der Annahme, ein lebensmüder Fahrgast habe sich vor den Zug geworfen, bleibt womöglich unentdeckt, dass der Betreffende mutwillig ins Gleisbett gestoßen worden ist[54].
5. Als Unfälle fehlgedeutete Morde
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Auch nur ein Bruchteil der Tötungsdelikte, die sich hinter gewöhnlichen Unfallgeschehen im Haushalt, am Arbeitsplatz oder im Straßenverkehr verstecken, kommt ans Licht. Hatte der Falschfahrer, der Unschuldige in den Tod gerissen hat, nur nach Alkohol- oder Drogenkonsum oder infolge situativer Überforderung die Orientierung verloren, oder war die „Geisterfahrt“ Teil einer kriminellen Inszenierung im Zuge einer dummen Mutprobe oder einer dumpfen Biertischwette? Auch in Selbstmordabsicht provozierte Fahrzeugkollisionen werden unter Umständen (zunächst) als „normale“ Verkehrsunfälle fehlgedeutet[55]. Die Geisterfahrt eines zur Tatzeit 19-Jährigen aus dem Raum Regensburg, der 2004 versucht hatte, sich das Leben zu nehmen und zu diesem Zweck in falscher Richtung auf die Autobahn gefahren war, endete für drei Insassen eines entgegenkommenden Wagens tödlich, drei weitere Menschen wurden schwer verletzt. Der Falschfahrer wurde wegen Mordes (§ 211 StGB) und gefährlicher Körperverletzung (§ 224 StGB) zu einer mehrjährigen Jugendstrafe verurteilt[56].
6. Vermisstenfälle
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Auch hinter den Vermisstenzahlen verbergen sich (noch) unerkannte Mordopfer. Jeden Tag werden in Deutschland zwischen 150 und 250 Personen als vermisst gemeldet. 50 % dieser Vermisstenfälle erledigen sich innerhalb einer Woche, 80 % binnen eines Monats, 97 % innerhalb eines Jahres. Nur etwa 3 % der Gesuchten bleiben länger als 1 Jahr verschollen[57]. Die Personenfahndung wird nach 30 Jahren eingestellt. In Deutschland verschwinden jährlich etwa 10.000 Kinder. Die meisten Kinder tauchen zum Glück nach spätestens 3 Tagen wieder auf. Sie waren ausgerissen oder von einem Elternteil entführt worden.
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Am 1. Juli 2009 wurden 5.574 deutsche Personen vermisst; darunter befanden sich 536 Kinder[58]. Vielleicht erst nach Jahren bestätigt sich die Befürchtung, dass ein vermisstes Kind Opfer eines Sexualmörders[59], womöglich sogar eines Serientäters geworden ist. Auch zahllose Erwachsene verschwinden spurlos, und längst nicht in allen Fällen ist gleich an ein Verbrechen zu denken. Einige wenige tauchen aus sehr persönlichen Gründen unter, um anderenorts ein neues Leben zu beginnen. Auch als verwirrt geltende hilflose Personen, die sich aus dem Blickfeld ihrer Angehörigen oder Betreuer entfernt haben, stehen vorübergehend auf den Vermisstenlisten. Viele Suizidenten hinterlassen Abschiedsbriefe und werden fortan nicht mehr lebend gesehen. Bis Klarheit über das Schicksal einer verschwundenen Person herrscht, wird der Fall allzu oft und zu lange nur als Vermisstensache geführt. Wichtige Spuren gehen so unwiederbringlich verloren. Eher routinemäßig wird das Umfeld der verschwundenen Person „abgeklopft“. Angesichts der vielen „Fehlalarme“ ist diese Halbherzigkeit durchaus verständlich. Erst wenn der Tod durch das Auffinden der sterblichen Überreste unumstößlich feststeht und Einschätzungen möglich sind, wann, wie und wo der Mensch zu Tode gekommen sein könnte, kommen intensive Ermittlungen in Gang.
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Solange sich der Staatsanwalt nur auf Hypothesen, Gerüchte und Vermutungen stützen kann, wird er eine Mordanklage gegen den Tatverdächtigen nur in Ausnahmefällen und nach reiflicher Überlegung riskieren. In einem Kriminaljustizsystem, das dem Tatrichter eine rational stichhaltige Beweisführung abverlangt[60], kann ein Mordprozess ohne Leiche schon bald zum Fiasko geraten. Paradebeispiel ist das „Mordverfahren“ gegen den Geschäftsmann Hans