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Unionszuständigkeit gehört ebenso der Abschluss internationaler Abkommen. Auf der Basis eines Kommissionsvorschlags vom Frühjahr 2005 wurde ein Europäisches Technologieinstitut (EIT) mit Sitz in Budapest gegründet, das als virtuelles Institut die verschiedenen Forschungsbereiche zu Exzellenzzentren zusammenführen soll.[45] Für die Hochschulen stellen die Mittel aus den Forschungsprogrammen eine nicht unerhebliche Einnahmequelle dar. Gemäß Art. 4 III EUV muss ihnen staatlicherseits die Möglichkeit gegeben werden, Zugang zu solchen Quellen zu erhalten.

      1. Kapitel Rechtsgrundlagen für die Hochschulen in Baden-Württemberg › A. Europarecht und Völkerrecht › IV. Recht des Europarats und Völkerrecht

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      1. Kapitel Rechtsgrundlagen für die Hochschulen in Baden-Württemberg › B. Bundesrecht

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      1. Kapitel Rechtsgrundlagen für die Hochschulen in Baden-Württemberg › B. Bundesrecht › I. Grundgesetz

I. Grundgesetz 1. Grundrechte

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