Strafrecht Besonderer Teil. Olaf Hohmann. Читать онлайн. Newlib. NEWLIB.NET

Автор: Olaf Hohmann
Издательство: Bookwire
Серия: Start ins Rechtsgebiet
Жанр произведения:
Год издания: 0
isbn: 9783811487291
Скачать книгу

      29

      Der objektive Tatbestand ist erfüllt, wenn der Täter durch die Körperverletzung den Tod der verletzten Person verursacht (§ 227 Abs. 1).

      30

      Beispiele:

      31

      Beispiel:

      32

      Ebenso kann es liegen, wenn der Täter der Körperverletzung selbst durch ein weiteres Verhalten den Tod des Opfers verursacht.

      Beispiel:

      Beachte:

      33

      34

      Beispiel:

      A wird von mehreren Angreifern grundlos lebensgefährlich verletzt. Dies führt zu einer psychisch bedingten Überbelastung des aufgrund einer Verengung der Herzkranzschlagader vorgeschädigten Herzens und dadurch zum tödlichen Herzinfarkt.

      35

      Beispiel:

      A schlägt B mehrmals kräftig mit einem Baseballschläger gegen den Kopf. B erleidet Platzwunden und eine Nasenbeinfraktur. Obwohl die Verletzungen nicht lebensgefährlich sind, stirbt er infolge der durch den Überfall verursachten Aufregung wenig später an einem Herzinfarkt. – Da die Verletzungen nicht lebensgefährlich waren, hat sich im Tod des B kein durch sie hervorgerufenes spezifisches Risiko verwirklicht. Die Mindermeinung würde daher zur Verneinung des § 227 Abs. 1 gelangen.

      Merke:

      Ist die Körperverletzung selbst nicht lebensbedrohlich, ist mit der vorzugswürdigen h.M. ergänzend die körperverletzende Handlung in die Prüfung des Unmittelbarkeitszusammenhangs einzubeziehen. Dieser Grundsatz gilt entsprechend beim § 226 (vgl. Rn. 7 f.).

      36

      37

      38