Aktuelle Förderinstrumente der deutschen Bundesregierung für die deutsche Seeschifffahrt
Nachfolgend aufgeführt, die durch die Bundessregierung erlassenen Förderrichtlinien zur Förderung der deutschen Seeschifffahrt für das Jahr 2015/ 2016, die verdeutlichen sollen, dass schon jetzt enorme finanzielle Aufwendungen in Form von direkten Finanzhilfen des Bundes, sowie erhebliche Steuermindereinnahmen durch steuerliche Bevorteilung der deutschen Schifffahrtsgesellschaften/ Reeder/ Schiffseigner durch den deutschen Steuerzahler zu schultern sind. Denn egal wie die Förderungen bezeichnet werden, sie gehen zu Lasten der deutschen Steuerzahler und nicht der Europäischen Kommission bzw. EU. Steuermindereinnahmen, weil sie nicht dem Staatshaushalt zugeführt werden und somit nicht auch anderweitig sinnvolle Verwendung in Bildung, Kultur, Kinder- und Jugendinitiativen und Infrastrukturprojekten finden können, die der Allgemeinheit zu Gute kommen. Und Finanzhilfen, weil sie direkt aus den Steuereinnahmen des Bundes bestritten werden, die durch den Steuerzahler zu entrichten sind.
Geltende Richtlinien der Bundesregierung zur Förderung der deutschen Seeschifffahrt, bekanntgegeben im Bundesanzeiger für das Jahr 2015:
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Richtlinie zur Ausbildungsplatzförderung in der Seeschifffahrt
Vom 29. Oktober 2014
Die Zuwendung erfolgt als nichtrückzahlbarer Zuschuss.
5.4 Bemessungsgrundlagen
Pro besetzten Ausbildungsplatz wird folgender Zuschuss gewährt:
Schiffsmechanikerin/ Schiffsmechaniker
Nautische Offiziersassistentin/ Nautischer Offiziersassistent
Technische Offiziersassistentin/ Technischer Offiziersassistent
5.5 Kumulierung Gemäß Artikel 8 AGVO darf der Ausbildungsplatz nicht zugleich mit anderen öffentlichen Mitteln gefördert werden, sofern diese eine staatliche Beihilfe darstellen, es sei denn, aufgrund dieser Kumulierung wird die geltende Beihilfeintensität bzw. der geltende Höchstbetrag nicht überschritten oder die weitere Förderung bezieht sich auf unterschiedliche Ausgaben.
8. Diese Richtlinie tritt am Tag nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und gilt bis 31.Dezember 2015
Bonn, den 29.Oktober 2014
Als Anmerkung noch folgender Hinweis: Mit der Richtlinie der Bundesregierung vom 06.Oktober 2015 zur Ausbildungsförderung in der Seeschifffahrt wurden die Zuschüsse pro besetztem Ausbildungsplatz wie folgt aufgestockt
Schiffsmechanikerin/ Schiffsmechaniker 32 000,00 Euro
Nautische Offiziersassistentin/ Nautischer Offiziersassistent 16 000,00 Euro
Technische Offiziersassistentin/ Technischer Offiziersassistent 21 000,00 Euro.
Diese Richtlinie ist bis zum 31. Dezember 2019 gültig
Also schon vor der 9. Nationalen Maritimen Konferenz in Bremerhaven war den Schiffseignern, die so sehr gewünschte erhöhte Ausbildungsförderung zugesagt worden.
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Bekanntmachung über die Höhe der Einzelzuschüsse für das Kalenderjahr 2015 nach der Richtlinie zur Senkung der Lohnnebenkosten in der Seeschifffahrt
(Vom 18. Juli 2014)
Die Höhe der Einzelzuschüsse für das Kalenderjahr 2015 nach der Richtlinie zur Senkung der Lohnnebenkosten in der Seeschifffahrt vom 9. November 2012 (BAnz AT 28.03.2013 B3) wird nachstehend bekannt gegeben:
1. Die Einzelzuschüsse (Nummer 5.4.3. der Richtlinie) werden für das Kalenderjahr 2015 wie folgt festgesetzt:
Einzelzuschüsse in Euro Bordposition Schiffsgröße <= BRZ 3 000 / >= BRZ 3 000
Kapitän/Kapitänin € 13 000,00 / € 16 700,00
Erster Offizier/ Erste Offizierin € 13 000,00 / € 15 000,00
Leiter/-in der Maschinenanlage € 13 000,00 / € 15 000,00
TWO/ NWO, 2. TO/Erster Offizier ((der /die € 15 400,00 / € 15 400,00
sich in der Erfahrungsseezeit befindet in
deren/ dessen erfolgreicher Abschluss der
schulischen Ausbildung zum Offizier/ -in
zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der
Richtlinie nicht mehr als 4 Jahre zurück liegt
Sonstiger Offiziere/ -innen € 12 200,00/ € 12 200,00
Schiffsmechaniker/-in, Schiffsbetriebsmeister/-in € 12 700,00/ € 12 700,00
Schiffsleute und sonstige Arbeitnehmer/innen € 9 400,00/ € 9 400,00
Die im Rahmen des Schiffsbetriebes an Bord tätig sind.
2. Diese Bekanntmachung tritt am Tag nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 18. Juli 2014
Auch hier als Anmerkung der Hinweis, dass die Höhe der Einzelzuschüsse für das Kalenderjahr 2016 und fortfolgend 2017 nach der Richtlinie zur Senkung der Lohnnebenkosten in der Seeschifffahrt, veröffentlicht im Bundesanzeiger am 28.05.2015, in der bisherigen Größenordnung weitergeführt werden
Zusätzlich bestehen folgende Regelungen:
40 % -er Lohnsteuereinbehalt bei deutschen/ europäischen Seeleuten, wenn sie nach deutschem Heuertarifvertrag (HTV See) angestellt sind, durch die deutschen Schiffseigner/ Reeder/ Managementgesellschaften.
Außerdem die Zusage der Bundesregierung den Lohnsteuereinbehalt ab 01.07.2016 auf 100% zu erhöhen, die neue Regelung soll vorerst bis 2020 gelten und danach neu verifiziert werden
Ankündigung der Bundesregierung für 2016 die Übernahme der Lohnnebenkosten der Reeder zu 100%, durch den Bund zu prüfen, also Erstattung durch den Steuerzahler
Tonnagesteuerregelung entsprechend § 5a EStG
Befreiung von Schiffserlöspools von der Versicherungssteuer
Nach Aussage des 25. Subventionsberichtes der Bundesregierung an den Bundestag (Drucksache 18/5490) vom 02.09.2015 betragen die Finanzbeihilfen