Kosten- und Steuersenkung für Reedereien! und SEELEUTE?
Alles, was wir also an deutscher und europäischer Subventionspolitik in der Seeschifffahrt erleben, findet ihren Ausgang in den europäischen Beihilferichtlinien. Deswegen wird in den Richtlinien immer wieder von der Gemeinschaftsflotte und Gemeinschaftsflagge gesprochen. Nationale Befindlichkeiten spielen hier nur die zweite Geige. Es geht in erster Linie nur um die europäische Flagge. Und die Hüter der Europäischen Kommission haben in der Vergangenheit oft genug beide Augen fest zugedrückt, wenn es um sehr weitläufige Auslegungen dieser Beihilferichtlinien durch die nationalen Regierungen ging. Z. B. bei Anwendung der Bareboat Charter deutscher Schiffseigener.
Wenn also bei den Beihilfenobergrenzen festgeschrieben wurde
eine völlige Streichung der Steuern und Sozialabgaben für Seeleute sowie
den Verzicht auf die Einnahme der Körperschaftssteuer für Schiffereitätigkeiten.
Dann bedeuten das in erster Linie, die Lohnnebenkosten der Schiffseigner um 100% zu reduzieren, und Lohnsteuereinbehalt bei Seeleuten, auf welchem Weg auch immer und die Reduzierung der Steuerbelastung für die Schifffahrtsunternehmen bis hin zum vollständigen Steuererlass. Für den Seemann selbst, ändert sich grundsätzlich nichts!
Das I-Tüpfelchen bei genauem Lesen der EU Beihilfeleitlinien bilden jedoch einige hoch interessante Passagen, die auf Reedereien und Seeleute gleichermaßen zutreffen und wo sehr deutlich erkennbar wird, das Förderungen sowohl für Reeder als auch für Seeleute, wie Einkommensteuersenkungen und Reduzierung der Sozialversicherungssätzen, nur bei Reedern/ Schiffseignern ankommen, jedoch nicht bei Seeleuten.
In Deutschland gibt es keine Steuererleichterungen für deutsche Seeleute. Nein, es geht sogar so weit, dass durch das BMF und seine Steuerbeamten in den vergangenen Jahren deutsche Seeleute steuerlich noch mehr geknebelt wurden, sei es basierend auf schnell herbeigezauberten Gesetzesänderungen bei der Beschneidung von geltend zu machenden Werbungskosten oder sei es die besonders weite gesetzliche Auslegung sogenannter geldwerter Vorteile für Seeleute, für die sogar das Sozialgesetzbuch bemüht wurde.
Die aufgeführte Ermäßigung bei Sozialversicherungssätzen für Seeleute, in unserem Falle deutsche Seeleute, ist gerade bei der in Deutschland praktizierten Inkassomentalität des deutschen gesetzlichen Sozialsystems eine mit 100 % iger Sicherheit auszuschließende Illusion. Wer behauptet, das so etwas in Deutschland existieren würde betreibt ganz bewusst Falschdarstellung.
Wenn jemand Steuererleichterungen erhält, und das nicht zu knapp und wenn jemand von Sozialversicherungskosten befreit wird, dann sind es nur die Reeder/ Schiffseigner und Managementgesellschaften. Die haben die Lobby so etwas durch die Politik gewährt zu bekommen. Seeleute haben keine Lobby und deren sogenannter gewerkschaftlicher Interessenvertreter Ver.di ist bis zur Selbstaufgabe und rückgratlos kompromissbereit, immer mit dem Mantra, dadurch deutsche Seearbeitsplätze zu sichern. Was nachweislich ein Hirngespinst ist. Doch dazu später mehr.
Beschäftigen wir uns also zunächst mit den deutschen Subventionen der deutschen Bundesregierung für die Seeschifffahrt. Und wie unschwer zu erkennen sein wird, werden sie nur einer Klientel gewährt. Das sind nicht die Seeleute! Denn diese Subventionen sind Kostenerstattungen der öffentlichen Hand für Ausbildungsförderung und Erstattung von Lohnnebenkosten für die Schiffseigner. Wenn es diese staatliche Ausbildungsförderung in diesem Umfange in der deutschen Seeschifffahrt nicht gäbe, würde es überhaupt keine Ausbildung in der Seeschifffahrt geben. Das ist leider die traurige Wahrheit, der natürlich von Schiffseignern und VDR e.V. vehement widersprochen wird.
Doch zunächst einige Erklärungen des besseren Verständnisses für den Laien wegen, zu den deutschen bestehenden Schiffsregistern und zum Begriff Bareboat-Charter
Welche deutschen Schifffahrtsregister gibt es und was sind ihre Unterschiede?
a) Erstes Deutsche Schifffahrtsregister oder Erstregister, auch nationales Register genannt
1. Die Registrierung im deutschen Erstregister (auch als nationales Register benannt) ist für alle Seeschiffe >15 m deutscher Schiffseigentümer Pflicht!
2. Die Registrierung erfolgt beim zuständigen Amtsgericht des Heimathafens des Schiffes.
3. Das Erstregister ist kein einheitliches Register sondern wird von bestimmten Amtsgerichten geführt.
b) Was bedeutet Internationales Schifffahrtsregister (ISR) – im Englischen GIS (German International Shipping Register)?
1. Alle Schiffe von deutschen Eigentümern im ISR müssen im deutschen Erstregister registriert sein.
2. Die Eintragung in das ISR erfolgt freiwillig
3. ISR bedeutet, dass Schiffe, die im ISR registriert sind und die deutsche Bundesflagge führen, als Arbeitgeber für ausländische Seeleute deren Heimatheuern zahlen, in der Regel GIS Wages, abgeleitet aus German International Shipping Register –GIS. (Näheres dazu in einem nachfolgenden Kapitel). Deswegen werden Schiffe unter deutscher Flagge, registriert im ISR als Flag of Convenience bezeichnet.
4. Schiffe registriert im ISR, dürfen befristet, auf Antrag eine ausländische Flagge führen. Die Befristung beträgt 2 Jahre und kann auf Antrag verlängert werden.
5. Es ist ein einheitliches Register und wird beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) geführt.
6. Ausschließlich die Registrierung im ISR erlaubt die Nutzung des § 5 a Einkommenssteuergesetz, der sogenannten Tonnagesteuer, zur pauschalierten Gewinnermittlung, ohne an die deutsche Flagge gebunden sein
7. Ausschließlich die Registrierung im ISR UND die Führung der deutschen Flagge erlauben die Inanspruchnahme deutscher Schifffahrtsförderung, wie Lohnsteuereinbehalt der Seeleute durch die Eigner, Ausbildungsplatzförderung, Finanzhilfen zur Senkung der Lohnnebenkosten
(Quelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur/ http://www.deutsche-flagge.de/de/flagge/schiffsregistrierung)
Was wird unter Bareboat-Charter verstanden?
Charter: kommt aus dem Englischen und kann mit mieten übersetzt werden und bedeutet nichts anderes, als, dass über einen befristeten Zeitraum ein Schiffseigentümer sein Schiff an einen Nutzer vermietet. Es gibt mehrere Charterarten wie z.b. Reisecharter (Voyage Charter) oder Zeitcharterverträge (time charter).
1. Das unbemannte Schiff wird für eine einzelne Reise oder einen definierten Zeitraum dem Charterer überlassen (Zeiträume bis zu 15 Jahren sind möglich).
2. Der Charterer selbst hat für die Bereederung zu sorgen und trägt während des Nutzungszeitraumes die Kosten für Wartung, Reparaturen und Betriebsstoffe, zusätzlich besteht auch die Möglichkeit durch ihn die Besatzung zu stellen.
3. Bareboat Charter erlaubt nach deutschem Flaggenrecht, im § 7 des Flaggenrechtsgesetzes (FlaggRG) festgeschrieben, die befristete Ausflaggung von Schiffen unter ausländische Flagge für maximal 2 Jahre, ohne das deutsche Schiffsregister verlassen zu müssen.
4. Die Befristung kann auf Antrag der Schiffseigner verlängert werden
5. Bareboat Charter wird international üblich in US$ pro Kalendertag vereinbart und berechnet. Kann das Schiff während dieser Zeit z. B. aufgrund eines technischen Defekts nicht genutzt werden, ist dies das Risiko des Charterers.
6. Bareboat Charter ist nur für Schiffe deutscher Eigentümer erlaubt, die im deutschen Internationalen Schiffsregister geführt sind.
Anmerkung: Eine besondere Form der Bareboat-Charter ist die