2.1.2 Dan-Prüfungen
Die Dan-Prüfungen werden vom jeweiligen Landesverband festgesetzt und ausgeschrieben, bundesoffene Dan-Prüfungen vom DJJV. Die Art der Anmeldung der Prüfungsteilnehmer, die Anmeldefristen, die einzureichenden Unterlagen usw. sind in der Ausschreibung angegeben.
2.2 DJJV-Pass
Alle Kyu- und Dan-Prüfungsanwärter müssen im Besitz eines gültigen DJJV-Passes sein. Ausgenommen hiervon sind Prüfungsanwärter zu Kyu-Prüfungen bei Schulen, Hochschulen, Universitäten, Fachhochschulen usw., bei Polizei, Zoll, Justiz usw. bis einschließlich 2. Kyu.
2.3 Prüfungsgebühren
Die Prüfungsgebühren für Kyu-Prüfungen und für Dan-Prüfungen werden vom jeweiligen Landesverband festgesetzt (Beschluss durch die MV), für bundesoffene Dan-Prüfungen vom DJJV. Die Prüfungsgebühren sind von den Prüfungsteilnehmern vor der Prüfung zu entrichten.
2.4 Prüfungsmaterialien
Die Landesverbände beziehen die Prüfungsmate-rialien (Prüfungsmarken, Urkunden, Prüfungslisten usw.) beim DJJV, die eine Prüfung ausrichtenden Vereine bei ihrem Landesverband.
2.5 Vorbereitung der Prüfungslisten usw.
Bei Kyu-Prüfungen bereitet der ausrichtende Verein, bei Landes-Kyu- und bei Dan-Prüfungen der Landesprüfungsreferent, bei bundesoffenen Kyu- bzw. Dan-Prüfungen der DJJV die Prüfungslisten vor. Dazu füllt er die Vorderseiten entsprechend aus und trägt auf den Innenseiten die Prüfungsteilnehmer/innen mit den jeweiligen Angaben ein.
3 VORAUSSETZUNGEN FÜR KYU-PRÜFUNGEN
3.1 Vorbereitungszeiten
Die Vorbereitungszeiten für die Kyu-Prüfungen betragen zum
a) 5. bis 2. Kyu
- 1/2 Jahr oder
- 1 JJ-Kursus von mindestens 50 Unterrichtsstunden (diese Möglichkeit darf nur einmal und nur bei Prüfungen zum 5. oder 4. Kyu in Anspruch genommen werden). Der Kurs darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen.
b) 1. Kyu
- 1 Jahr,
- Mindestalter = 16 Jahre.
3.2 Pflichtlehrgänge
Die Landesverbände regeln in eigener Zuständigkeit, ob und ggf. welche Pflichtlehrgänge während der Vorbereitungszeit zu besuchen sind (aktive Teilnahme).
3.3 Kyu-Prüfungen auf Landesebene
Die Landesverbände regeln für ihren Zuständigkeitsbereich, ab welchem Kyu-Grad die Prüfungen auf Landesebene durchgeführt werden.
3.4 Prüfungskommissionen
Prüfungen zum 5. bis 3. Kyu können von 1 prüfungsberechtigten Dan-Träger abgenommen werden. Prüfungen ab 2. Kyu müssen von 2 prüfungsberechtigten Dan-Trägern abgenommen werden. Die Prüfungskommission ist so zusammenzusetzen, dass höchstens ein Prüfer dem Verein eines Prüflings bzw. der Prüflinge angehört.
3.5 Einsatz der Prüfer
Der Einsatz der Prüfer für Kyu-Prüfungen erfolgt durch den zuständigen Landesprüfungsreferenten bzw. den DJJV.
3.6 Mindest- bzw. Höchstteilnehmerzahl
Die Ju-Jutsu-Kyu-Prüfungen sind bezüglich der Mindestteilnehmerzahl so zu gestalten, dass die nach der Prüfungsordnung geforderten Partnerwechsel möglich sind. Die Höchstteilnehmerzahl für eine Prüfungskommission beträgt pro Tag maximal 20 Teilnehmer, Ausnahme bei Polizei, Zoll, Justiz usw. maximal 25 Teilnehmer.
4 VORAUSSETZUNGEN FÜR DAN-PRÜFUNGEN
4.1 Vorbereitungs-/Wartezeiten, Lizenzstufen, Mindestalter
Die Vorbereitungs- bzw. Wartezeiten, die erforderlichen Lizenzstufen und die Mindestalter für Dan-Prüfungen bzw. -Verleihungen betragen:
Vorbereitungs-/Wartezeit | Mindestalter | Lizenz | |
1. Dan | 1 Jahr | 18 | LE / SA |
2. Dan | 2 Jahre | LE / SA | |
3. Dan | 3 Jahre | LE / SA | |
4. Dan | 4 Jahre | I*) | |
5. Dan | 5 Jahre | II*) | |
6. Dan | 6 Jahre | ||
7. Dan | 6 Jahre | ||
8. Dan | 6 Jahre | ||
9. Dan | 6 Jahre | ||
10. Dan | 6 Jahre |
*) Bei Nichtvorliegen der entsprechenden Lizenz verlängert sich die Vorbereitungszeit um 1 Jahr. Eine gültige Lehreinweisung/Sportassistentenlizenz muss aber auch in diesem Fall vorgelegt werden.
4.2 Verkürzung der Vorbereitungszeit
Die Vorbereitungszeit (nicht die Wartezeit) eines Prüflings kann verkürzt werden um
- 6 Monate, wenn der Prüfling im Besitz einer gültigen JJ Trainer C-Lizenz (Breiten- oder Leistungssport) ist,
- 12 Monate, wenn der Prüfling im Besitz einer gültigen JJ Trainer B- oder Trainer A-Lizenz (Breiten- oder Leistungssport) ist.
Die Verkürzung der Vorbereitungszeit ist insgesamt nur einmal zulässig und gilt nur für die Grade, bei denen die betreffende Lizenz nicht als Voraussetzung verlangt wird.
4.3 Pflichtlehrgänge
Während der Vorbereitungszeit muss der Dan-Prüfungsanwärter pro Jahr an 2 Technik-Lehrgängen auf Landes- oder Bundesebene oder an einem Bundesseminar aktiv teilgenommen haben. Ist die Teilnahme an den o. g. Maßnahmen in einem Jahr nicht möglich, so verlängert sich die Vorbereitungszeit entsprechend.
Außerdem muss der Anwärter zum 1. bzw. 2. Dan an einem Notwehr-/Nothilfe-Lehrgang aktiv teilgenommen haben (Pass-Eintrag). Näheres regeln die Landesverbände.
4.4 Erste-Hilfe-Nachweis
Bei der Prüfung zum 1. Dan muss der Prüfling nachweisen, dass er einen Erste-Hilfe-Lehrgang (8 Doppelstunden, nicht Sofortmaßnahmen am Unfallort) besucht hat, der nicht länger als 3 Jahre zurückliegen darf. Für alle weiteren Dan-Prüfungen genügt der Besuch eines Lehrgangs Erste-Hilfe-Training (4 Doppelstunden), der ebenfalls nicht länger als 3 Jahre zurückliegen darf.
4.5 Lizenzen-Nachweis
Teilnehmer an Dan-Prüfungen müssen mindestens im Besitz folgender Lizenzen sein:
- 1. Dan = Lehreinweisung (15 UE) / Sportassistent