Voraussetzungen:
- mindestens 12 Unterrichtseinheiten.
- mindestens folgende Kenntnisse sollen selbstverteidigungsbezogen vermittelt werden: Notwehr; Nothilfe; Distanz herstellen; Abwehr von Schlägen; Befreiungen aus Handgelenkfassen; Befreiung gegen Griff zum Hals/Revers; Fallen; Anwendungsform.
- der Kursleiter überprüft die Kenntnis der Inhalte.
Prüfungsberechtigt sind:
- Ju-Jutsuka mit Prüferlizenz des DJJV.
- Lehrer/Ausbilder/Pädagogen mit Zusatzqualifikation Ju-Jutsu (mindestens ein Semester oder ÜL-Gewaltprävention).
- Kursleiter SV (Kinder oder Frauen) mit mindestens 3. Kyu JJ
- ÜL-Gewaltprävention mit mindestens 4. Kyu JJ
Organisation
- Bezug des Materials über LV/DJJV (Urkunde; Gürtel mit JJ Aufschrift).
- Meldung/Teilnehmerlisten an Landesprüfungsreferenten.
- Die Graduierung ist dem weiss-gelben Gurt vollständig gleichgestellt.
Beispiel für Umsetzung der Inhalte:
1 Notwehr
2 Nothilfe: Opfer aus dem Gewaltmagnetfeld des Angreifers bringen; Körperabbiegen
3 Distanz herstellen: Bewegungslehre; Handballentechnik; Stimme einsetzen
4 Abwehr gegen Schläge: Handabwehr; passive Abwehr
5 Befreiungen aus Handgelenkfassen: Grifflösen; Griffsprengen
6 Befreiung gegen Griff zum Hals/Revers: Griffsprengen; Windmühle
7 Fallen: SV- Fallen; Sturz seitwärts
8 Anwendungsform: Raufen/Ringen; Kampf mit offenen Händen
Ju-Jutsu Prüfungsprogramm
Wie auch in vielen anderen Budodisziplinen wird im Ju-Jutsu ein Graduierungssystem verwendet, welches das Fortschreiten eines Sportlers im Laufe seiner Entwicklung dokumentieren soll. Es wird nach Schülergraden (Kyu) und Meistergraden (Dan) unterschieden. Beginnend mit dem 6. Kyu werden die Schülergrade bis zum 1. Kyu heruntergezählt. Die Dangrade werden vom 1. Dan beginnend in aufsteigender Reihenfolge vergeben.
Um das Graduierungssystem so gerecht und nachvollziehbar wie möglich zu gestalten, werden zur Vergabe der Graduierungen technische Prüfungen abgehalten. In ganz Deutschland gelten dafür die gleichen Regeln (die Prüfungsordnung des DJJV) und Aufgabenstellungen (das Ju-Jutsu-Prüfungsprogramm des DJJV).
Das Ju-Jutsu-Prüfungsprogramm legt fest, welche Anforderungen ein Prüfling mindestens erfüllen muss. Diese Anforderungen werden in Form praktischer Darstellungen abgefragt. Die Ausbildungsinhalte im Training und auf Lehrgängen sollen jedoch über das reine Prüfungsprogramm hinausgehen.
Alle Technikbezeichnungen im Prüfungsprogramm und während der Prüfungen erfolgen in deutscher Sprache. Die Techniken weichen in ihrer Ausführung zum Teil von den traditionellen Ausführungsformen ab. Dennoch sind deren meist japanische Namen im Prüfungsprogramm zusätzlich aufgeführt. Diese Begriffe dienen lediglich der Information und sollen die Teilnahme der Ju-Jutsuka am internationalen Sportverkehr erleichtern. Sie sind nicht Bestandteil der Technikdefinition und sollen die möglichen Ausführungsformen auch nicht auf die dem japanischen Begriff entsprechenden Techniken einschränken.
Die rechtlichen Grundlagen für die Anwendung von Ju-Jutsu werden im Training und auf Lehrgängen eingehend behandelt. Da es sich bei der Prüfung um eine sterile Übungssituation im Dojo handelt, kann und soll bei den in diesem Zusammenhang dargestellten Handlungsalternativen keine rechtliche Bewertung erfolgen.
Alle Angriffe und die Abwehrhandlungen des Verteidigers sind dynamisch und weitgehend realitätsnah auszuführen. Dabei darf die Gesundheit des Partners nicht beeinträchtigt werden. Mit seinem Erscheinen zur Prüfung dokumentiert der Prüfling, dass er gut vorbereitet sowie frei von Verletzungen oder Krankheit ist (Sonderregelungen für Menschen mit Beeinträchtigungen siehe Prüfungsordnung).
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