Über die Anerkennung höherer Dan-Grade entscheidet die Mitgliederversammlung des DJJV. Die entsprechenden Vorbereitungs-/Wartezeiten gemäß Ziffer 3.1 bzw. 4.1 dieser Prüfungsordnung müssen erfüllt sein.
11 SONSTIGES
Diese Prüfungsordnung hat die Mitgliederversammlung am 27.03.99 beschlossen. Sie tritt mit Wirkung vom 1.1.2000 in Kraft.
Die Anpassung der Prüfungsordnung durch die Einbeziehung der Prüfungsregularien des Jiu-Jitsu erfolgte mit Beschluss der Außerordentlichen Mitgliederversammlung am 06.11.2004.
Die Änderung der Prüfungsordnung wurde von der TAT 2005 beschlossen. Die Mitgliederversammlung hat den Änderungen zugestimmt und beschlossen, dass diese ab 01.01.2007 gelten.
Die Ordnung wurde entsprechend des Beschlusses der TAT 2006 überarbeitet, von der Mitgliederversammlung 2008 beschlossen und tritt am 01.05.2008 in Kraft.
Die Änderung der Prüfungsordnung im Punkt 9 wurde von der TAT 2008 beschlossen.
Die Änderung der Prüfungsordnung im Punkt 10.2 wurde von der TAT 2009 beschlossen. Die Mitgliederversammlung am 17.04.2010 hat die Änderungen in Kraft gesetzt.
Punkt 5.3.4 wurde durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 28.4.2012 hinzugefügt.
Anhang 1 zur Prüfungsordnung
Anlage 2 zur Prüfungsordnung
Anhang 1 zur Prüfungsordnung
KINDERPRÜFUNGSORDNUNG
1 Allgemein
Die Kinderprüfungsordnung und das darin enthaltene Kinderprüfungsprogramm gelten für alle Ju-Jutsuka bis einschließlich 14 Jahre. Grundsätzlich gilt die normale Prüfungsordnung mit nachstehenden Abweichungen. Die Zwischenprüfungen sollen die Kinder auf die Prüfung zum jeweiligen Vollgurt hinführen und motivieren.
2 Gurtstufen, Altersstufen und Prüfungsanforderungen
In den Zwischenprüfungen werden prinzipiell die gleichen Prüfungsfächer geprüft wie in den Vollprüfungen. Jedoch werden die folgenden Prüfungsfächer zu einem Gesamt-Prüfungsfach „Techniken“ zusammengelegt:
4 | Bodentechniken |
5 | Abwehrtechniken |
6 | Atemitechniken |
7 | Würge- / Nervendrucktechniken |
8 | Sicherungstechniken |
9 | Hebeltechniken |
10 | Wurftechniken |
11 | Stockabwehr / -anwendung |
Für dieses Prüfungsfach „Techniken“ wird in der Prüfungsliste nur eine Gesamtnote eingetragen. Es werden jeweils je nach Zwischenprüfung nur 1/3, 2/3 oder 1/2 der in der Vollprüfung vorgesehenen Aufgaben abverlangt.
Der Vereinstrainer, der die Kinder zur Prüfung vorbereitet hat, gibt dem Prüfer die jeweiligen Aufgaben vor. Ausschlaggebend ist die Anzahl der Aufgaben; es ist unerheblich, ob damit alle im Vollgurt geforderten Prüfungsfächer abgedeckt werden.
Folgende Prüfungsfächer sind als Basis des Ju-Jutsu zu sehen oder so komplex, dass eine kontinuierliche Hinführung zur Zielübung im Vollgurt gefordert ist. Deshalb werden sie, sofern sie bei der entsprechenden Gurtstufe vorhanden sind, auch in den Zwischenprüfungen in vollem Umfang geprüft:
1 | Bewegungsformen |
2 | Falltechniken |
3 | Komplexaufgaben |
13 | Weiterführungstechniken |
14 | Gegentechniken |
15 | Freie Selbstverteidigung |
16 | Freie Anwendungsformen |
18 | Kombinationen / Vielfältigkeit |
19 | Angriffs- / Partnerverhalten |
Kyu-Grad | Gürtel | Mindestalter | Prüfungsinhalt |
6.1 | Weißgurt mit gelbem Aufnäher | 7 Jahre | 5 Aufgaben (entspricht 1/3 von 16) im Prüfungsfach „Techniken“ des 5. Kyu1 |
6.2 | Weiß-Gelb-Gurt | 8 Jahre | 11 Aufgaben (entspricht 2/3 von 16) im Prüfungsfach „Techniken“ des 5. Kyu1 |
5 | Gelbgurt | 9 Jahre | Vollprüfung2 |
5.1 | Gelbgurt mit orangefarbenem Aufnäher | 10 Jahre | 5 Aufgaben (entspricht 1/3 von 15) im Prüfungsfach „Techniken“ des 4. Kyu1 |
5.2 | Gelb-Orange-Gurt | 11 Jahre | 10 Aufgaben (entspricht 2/3 von 15) im Prüfungsfach „Techniken“ des 4. Kyu1 |
4 | Orangegurt | 11 Jahre | Vollprüfung2 |
4.1 | Orange-Grün-Gurt | 12 Jahre | 12 Aufgaben (entspricht 1/2 von 25) im Prüfungsfach „Techniken“ des 3. Kyu1 |
3 | Grüngurt | 13 Jahre | Vollprüfung2 |
3.1 | Grün-Blau-Gurt | 13 Jahre | Stockabwehr in Verbindung mit Störtechniken gegen Stockangriffe 1 bis 8, Verteidigung mit dem Stock gegen 5 Angriffe mit Kontakt sowie 6 weitere Aufgaben (19 Aufgaben entsprechend 1/2 von 37) im Prüfungsfach „Techniken“ des 2. Kyu1 |
2 | Blaugurt | 14 Jahre3 | Vollprüfung2 |
1) zusätzlich werden die nicht im Prüfungsfach „Techniken“ zusammengefassten Prüfungsfächer des nächsten Vollgurtes in vollem Umfang verlangt; das Prüfungsfach „Abwehr / Anwendung sonstiger Waffen“ wird in der Prüfung zum 3.1 Kyu abweichend hiervon nicht geprüft.
2) Vollprüfung nach dem allgemeinen Prüfungsprogramm.
3) Das Alter zum 2. Kyu ist bindend, bei den Kyu-Graden 6.1. bis 3.1 Kyu sind die Altersangaben Empfehlungen.
3 Prüfungsreihenfolge
Die Prüfungsreihenfolge ist grundsätzlich einzuhalten.
Die Vorbereitungszeit beträgt 6 Monate, jedoch sollte das Mindestalter der betreffenden Gurtstufe erreicht sein. Ist das Mindestalter des jeweiligen Vollgurtes bereits erreicht, kann die Prüfung zu dem Vollgurt auch ohne die Zwischenprüfung abgelegt werden, d.h. die Zwischenprüfungen können übersprungen werden.
4 Durchführung
Die Kinderprüfungen sind in kindgerechter Form zu gestalten und durchzuführen. Verletzt sich ein Prüfling während der Prüfung (mit oder ohne Fremdverschulden), so entscheidet der Prüfer, ob der Prüfling die Prüfung zu Ende führt oder nicht. Die Fürsorgepflicht ist hierbei zu beachten.
Prüfungen bis einschließlich 3.1 Kyu können von einem Prüfer alleine abgenommen werden. Die Prüfung zum 2. Kyu wird gemäß Punkt 3.4 der Prüfungsordnung von zwei Prüfern abgenommen.
Für die Zwischenprüfungen sind die speziellen Prüfungsmarken „Jugend“ und Prüfungsurkunden „Jugend“ zu verwenden.
5 Inkrafttreten
Diese Kinderprüfungsordnung wurde von der Jugendvollversammlung des DJJV beschlossen und tritt am 01.01.2000 in Kraft.
Die Ergänzungen wurden von der JVV am 16.03.2002 beschlossen.
Eine redaktionelle Überarbeitung wurde von der JVV am 05.04.2008 verabschiedet.
Die Einführung des 3.1 Kyu wurde von der JVV am 25.02.2012 beschlossen.