6.6 Prüfungen für Kinder bis 14 Jahre
7 DURCHFÜHRUNG VON JIU-JITSUPRÜFUNGEN
7.1 Prüfungs- und Ausbildungsprogramme
7.2 Auswahl der Techniken und der Partner
7.4 Rechts- und linksseitige Angriffe
7.9 Prüfungen für Kinder bis 14 Jahre
8 BEWERTEN, BESTEHEN UND DOKUMENTATION VON PRÜFUNGEN
8.1 Bewertung der einzelnen Prüfungsgebiete
8.3 Eintrag in den DJJV-Pass, Urkunden usw.
9 VERLEIHUNG VON KYU- BZW. DAN-GRADEN
9.1 Verleihung von Kyu- bzw. Dan-Graden
10 ANERKENNUNG VON KYU- BZW. DAN-GRADEN
1 ALLGEMEINES
1.1 Geltungsbereich
Die Prüfungsordnung des DJJV gilt im gesamten Zuständigkeitsbereich des DJJV (Bundesrepublik Deutschland) und ist dort sowohl von den Landesverbänden als auch vom DJJV einheitlich anzuwenden.
Die Prüfungsordnung ist kein Ausbildungsprogramm.
1.2 Kyu- und Dan-Grade im DJJV
Der Deutsche Ju-Jutsu-Verband e.V. vergibt aufgrund von Prüfungen oder verleiht aufgrund von Meisterschaftserfolgen oder Verdiensten folgende Kyu- und Dan-Grade mit der Verpflichtung, den erreichten bzw. verliehenen Gürtel in der jeweiligen Farbe zu tragen:
6. Kyu | weißer Gürtel (für Anfänger) |
5. Kyu | gelber Gürtel |
4. Kyu | orangefarbener Gürtel |
3. Kyu | grüner Gürtel |
2. Kyu | blauer Gürtel |
1. Kyu | brauner Gürtel |
1.-5. Dan | schwarzer Gürtel |
6.-8. Dan | rot-weißer (wahlweise schwarzer oder rot-schwarzer) Gürtel |
9. und 10. Dan | roter Gürtel |
Bei den Dan-Graden können an einem Gürtelende Streifen zur Unterscheidung der Dan-Grade getragen werden. Der 1. Dan wird nicht verliehen. Er muss durch Prüfung erreicht werden. Die Anerkennung von Kyu- bzw. Dan-Graden artverwandter Selbstverteidigungssysteme ist im Abschnitt 10 geregelt.
1.3 Zuständigkeiten für die Durchführung von Prüfungen
Für die Durchführung und Abrechnung der Kyu- und Dan-Prüfungen sind die Landesverbände zuständig, für bundesoffene Prüfungen der DJJV. Für die Durchführung von Kyu- und Dan-Prüfungen bei Institutionen, z. B. Polizei, Zoll, Justiz, Schulen oder Hochschulen ist der Landesverband zuständig, in dessen Einzugsbereich sich die Dienststelle befindet, bei der die Prüfung stattfindet, für die Prüfungen der Bundespolizei-Akademie Lübeck der DJJV.
1.4 Bundesoffene Kyu-/Dan-Prüfungen
Der DJJV kann bundesoffene Kyu- und Dan-Prüfungen durchführen (z. B. bei Bundesseminaren, Polizei, o. Ä.).
1.5 Prüfungen außerhalb des Vereins bzw. des Landesverbandes
Prüfungen dürfen nur innerhalb des im DJJV-Pass eingetragenen Vereins bzw. innerhalb des für den eingetragenen Verein zuständigen Landesverbandes abgelegt werden (hierbei ist § 4 der Passordnung zu beachten, nach dem jedes Mitglied grundsätzlich nur einen DJJV-Pass haben darf). Prüfungen außerhalb des Vereins bedürfen der Zustimmung des Vereins des Prüflings. Prüfungen außerhalb des Landesverbandes bedürfen der Zustimmung des Landesverbandes des Prüflings. Im Streitfall entscheidet der zuständige Landesverband.
1.6 Verantwortlichkeit
Die Landesprüfungsreferenten sind für ihren Zuständigkeitsbereich für die Einhaltung der Prüfungsordnung verantwortlich. Bei bundesoffenen Kyu-/Dan-Prüfungen ist der DJJV-Vizepräsident Breitensport für die Einhaltung der Prüfungsordnung zuständig.
1.7 Überprüfung durch den DJJV
Der DJJV hat das Recht, die korrekte Durchführung der Prüfungen, insbesondere die Einhaltung der Prüfungsordnung, zu überprüfen. Bei festgestellten Verstößen kann er die Prüfungen für ungültig erklären und ggf. die Prüferlizenzen aberkennen.
2 VORBEREITUNG VON PRÜFUNGEN
2.1 Anmeldung der Prüfungen
2.1.1 Kyu-Prüfungen
Alle Kyu-Prüfungen müssen beim zuständigen Landesprüfungsreferenten angemeldet werden, bundesoffene Kyu-Prüfungen