Aus der frühen Geschichte Pommerns - die Pomoranen, Liutizen und Obodriten - der 30kährige Krieg - Stralsund 1678. Johann Ludwig Quandt. Читать онлайн. Newlib. NEWLIB.NET

Автор: Johann Ludwig Quandt
Издательство: Bookwire
Серия: gelbe Buchreihe
Жанр произведения: Документальная литература
Год издания: 0
isbn: 9783752918885
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aus dessen anderem Ende die Moltstow ausgeht; diese hinab bis zu einer Rie (bei Wischenort) aus einer Quelle zwischen Petershagen und Resenekow; dann gerade vor das Bruch Belawe (das am Belowberge) bis zur Landstraße von Belgard nach Roman, quer über sie zum Ursprung der Dambsiz (östlich von Lestin), so dass die Haide stiftisch, der Acker herzoglich; die Dambsiz hinab bis in die Blotnitz (Spiebach), diese bis See Reghe (Campsche) und wo dieser ins Meer geht (U. mit der Bestätigung von 1856 in Schöttgen und Kreysig Pom. dipl. N. 48.). — Diese Grenze bestand, wie wir gesehen, vom Meer bis zur Molstow schon 1175, o. Z. auch längs der Molstow bis zur Rega; aber weiterhin muss das Land Schivelbein mit der Westgrenze von 1337 — sie ist die heutige bis Nuthagen, welches erst 1388 von den Borken verkauft, so Pommern entfremdet ward, endet zwischen Sarranzig und Dramburg (Vgl. Blt. St. 15, 1, 196 ff. Dort habe ich die Identifizierung Nylep = Nelep, Gressen = Grössin verworfen; im zweiten hatte ich Recht (Grössin ist alte Pfarre, Gressen war es nicht), aber nicht im ersten.), — ursprünglich zu Colberg, nicht zu Cammin gehört haben; das ist in der Alternative schon aus der Lage und dem so geraden, sonst stark eingebogenem Grenzzuge zu präsumieren; es lässt ferner die U. von 1291 erschließen, dass wie Stolzenberg (bis ins 17. Jahrh. oppidum), so auch Schivelbein, gewissermaßen identisch, binnen der alten Grenzen des Colbergschen war; daraus allein lässt sich der Anspruch des Camminer Bischofs ans Land Schivelbein erklären, den der Markgraf durch Lehnsempfängnis anerkannte, wie zugleich beides bei dem bis 1276 bischöflichen Lande Lippene stattfand.

      Die Grenze zwischen Belgard und dem (zuerst 1281 und als solches verkommenden) Stiftslande Tarnhusen (Arnhausen waren 1321: die Tepele (Teipel) vom Einflüsse in die Persante bis zu ihrem Anfang im Rorbrugk zwischen den D. Ganscow und Navin; dies Bruch (das bei Teipelskrug und Judsgrund) hinauf zum und über den Fluss Mugellize (Müglitz), zum See Lype (ist nach der Richtung und der späteren Grenze der zwischen Retzin und Lutzig), von da zum Diefberg (Dewsberg), zum Malbaum vor dem Walde Loine (Polzinschen Busch), mitten durch ihn (und dann mit der heutigen Kreisgrenze) bis Cemine (Zemmin) gegenüber, wo ein Fluss ausgeht, bis zu einem Steinhaufen, von da zwischen beiden Dörfern Wrow (Alt und Reu Wurow) bis zum Dorfe Repekow (Reppow) an die Drawe. Und die Grenze zwischen Belgard und dem Stiftslande Cusfalin: die Radduje von, Einfluss in die Persante aufwärts bis zum Fluss Cotle (Kautel), dieser aufwärts bis zu Wendengräbern (wohl bei Gräberhof), dann zur Quelle des Wassers Lubank, dann gerade aus zum See Lositze (Lottsen), der stiftisch, dann entlang zwischen dem herzoglichen See Wirchow (dem Wurchowschen) und stiftischen Virchow (noch so), durch denselben Pfad zu den herzoglichen Seen Schmoltzigk (Schmaunsch) und Sparse (Sparseesche) und den stistischen Plottiz und Kitan (Plötschen, Küter), — bis hierher ist die Scheide die heutige, nur dass einige Dörfer auf beiden Seiten Äcker haben, — dann den Dolgen (noch so) mitten entlang, von da zum Orte Sadiker, dann zum Flusse Sarne (Zahn). — Von der Südgrenze der Castellanei Schlawe war 1310, 1313 das Westende (also das Dreiortmal mit dem Stiftslande) der Einfluss der Salnitz in den Tessentin-See (Blt. St. 15, 1, 175. Der genauer Abdruck der U. bei Cramer Gesch. von Lauenburg etc. 2, 4. 8 gibt statt Lessentin und Rewditz — Cezentzin und Czelditz, dies ist die Salnitz, über welche s. die U. in Benno Gesch. v. Cöslin S. 311.); es ist der ins Ostufer mündende Bach auf der heutigen Scheide der Provinzen. Von da südwärts ging die zwischen dem Bischofe und dem deutschen Orden 1342 so, dass unter jenem noch ein Punkt östlich des Wassers Balde (Ball) auf der Straße von Bublitz nach Schlochau (also wo hernach Baldenburg, und dann der ganze See Belizk (Belzig), von dessen anderen Ende (ohne nähere Bestimmung) zum Flusse Czarne und von ihm zum Orte Czadiker (s. o.). Durch den Grenzvertrag von 1350 ist dort ungefähr die heutige Grenze entstanden, auch die Feldmark Dolgen an den Orden gekommen, diese hernach (c. 1460?) ans Neustettinsche. Die stiftischen Orte an der Radüe, soweit sie die Grenze bildet, kommen als Colbergisch schon früher vor, namentlich 1159 die Brücke über die Radüe mit dem Holzflößzoll auf der Persante (also Cörlin, wegen des Zolls an der Grenze) 1224, 1227 Parsow, Zmogozewic und Chluco (zu Marrin gelegt), Mistiz (zu Schwemmin), Nedlin; andrerseits sind Bulgrin und die Nassowsche Heide 1288 Belgardisch. Aber Lüllevitz, 1299 Nachbarort des Eigentums der Stadt Belgard, wird um 1318 ins Colbergsche Land gesetzt (Die U. des Bischofs Conrad bei Wachsen S. 276 ist ohne Datum; mit Recht hält Wachsen Conrad IV (seit 1318) für den Aussteller (dann ist sie vor dem Grenzrecess von 1321), denn sie legt den Zehnten des Dorfs der Colberger Scholasterei zu, aber 1276 gehört er mit dem von Zimines zu einer der letzten, also jüngsten Präbenden. Er ist später so groß, wie sonst nur von mehreren Dörfern (s. Wachsen 385), also ist Zimines dazu gelegt, vor 1318.); es ist zu unbekannter Zeit vor 1454 an die Stadt Belgard gekommen, ich vermute 1320, und dadurch dem Stift entzogen. Südlich der Radüe lehren uns ältere U. zwar nur, das Bevenhusen (Schlosskämpen), der Virchow-See und die Feldmark Sülkow (Sassenburg) um 1280 im Stift, die Gegend um Persantica 1268, 1289 im Belgardischen lagen; es ist aber an der Ursprünglichkeit der Grenzen nicht zu zweifeln.

      Ostgrenze des seit 1248 bischöflichen Landes Colberg war 1309 urkundlich der ganze Restbach von der Mündung ins Meer bis zur Quelle; er ist sie aber erst durch die Fehden von 1296 ff. geworden. Vorher verfügen die ostpommerschen Herzoge (und die zeitweiligen andern Herren der Castellanei Schlawe) seit 1248 über den ganzen Bukowschen See und die Landenge daneben, die Feldmarken Bukow, Jesitz oder Wiek und Damerow, ebenso über Pankenin und Zirchow, die nebst Kuhz (Cusiz) zu der von Bischof Sigwin (1193—1219) eingerichteten Parochie Nemitz, die 1250 unter Swantopolk stand, gehörten. Dagegen Eventin mit kleiner Fischerei in dem Teil des Bukowschen Sees bis Damke stand 1262 unter dem Bischofe, der es 1278 nebst den Feldmarken Belkow, Glesenowe (Wandhagen) und Karnkewitz an Bukow verkaufte, nachdem diese drei Feldmarken dem Kloster bereits 1265 verliehen waren mit solchen Grenzen, die erschließen lassen, dass sie nicht ganz in seiner Herrschaft (Dreger 454, 486, 501. 557. Oelrichs UB. 9, 10, 92. Die Unsicherheit der Grenze (in Dr. 486) rührt daher, dass das magnum stagnum vergangen ist; entweder war es die Schübbenschen Wiesen am Walde, bis 1704 See oder das Bruch westlich von Neu-Wiek.). Ebenso waren bischöflich 1278 Lase, 1287 Moker, 1278 der v. Cegelyn (Steglin) als Vasall; zum bischöflichen Gorbant gehörte bis 1308 ein Strich östlich des Nestbachs (also die nachmalige Feldmark Zanow). Oberwärts ward zwischen 1308 und 1820 von Peter, Swenzos Sohn (Herrn von Pollnow), Sydow im Lande Pollnow ans Kloster Pölplin vergabt mit den Grenzen: der ganze Pobanzin- (Papenzin-) See einschließlich, der See Geland (Giller) exclusive, der See Sidowe (Nieder-See) zur Hälfte, doch mit dem Werder darin, aus ihm die Mitte der Raduie hinab bis zur Scheide von Chucemin (Gutzmin); was südlich und westlich dieser Grenze (der heutigen des Kreises), besaßen 1357 als bischöfliche Vasallen dreizehn v. Kameke von ihren Vorfahren her seit lange (U. Schöltgen und Krehsig 1. c. N. 81. Das vom See benannte Sydow ist o. Z. die Erbbesitzung Prentwin des Klosters Pölplin, über die Peter und sein Bruder Jasco, Herr von Schlawe, 1320 einen Streit beilegten. Bagemihl 3, 6.). — Nach diesen ersichtlichen Grenzpunkten wird der Arrondierung wegen die Parochie Cösternitz bis 1296 dem Colbergschen Lande beizurechnen sein.

      10. Der Umfang des Landes Belgard ist durch die dargelegten Grenzen der Castellanei Colberg und die Nordgrenze des Gebiets der Czarnken bestimmt, das Land Neustettin ist erst um 1350 davon abgezweigt.

      Die Scheide zwischen den Castellaneien Schlawe und Stolp habe ich früher angegeben, und es sind mir seitdem keine Daten bekannt geworden, wodurch sie bestätigt oder modifiziert würde.

Grafik 21

      Karte vor 1945: Kolberg – Köslin – Bergard

      Der Ostteil der Colberger heißt zuerst 1267 Land Cöslin; damals vereinigten sich seine Pfarrer mit denen des engeren Landes Colberg zu einem hier zu haltenden Kaland. Die Grenzbeschreibung von 1321 nennt als Belgard angrenzende Distrikte nur Arnhausen und Cöslin, scheidet sie durch die Persante, negligiert den dazwischen, auf beiden Seiten des Flusses liegenden Bezirk des Schlosses Cörlin, zu welchem später dienstpflichtig waren die Dörfer des Kirchspiels Marrin, das früher auch Schwemmin begriff. Daran stößt das große desertum, das nach 1260 mit den Dörfern der Parochien Lassehne, Schulzenhagen, Cordeshagen, Varchmin, Sorenbohm, Gr. Möllen, Bast und Gr. Streitz, auch Plumenhagen und Todenhagen im Kirchspiel Tessin bebaut wurde (Damit wird nicht geleugnet, dass einsame Höfe in der Einöde existiert haben können; Barchmin. Bast, Parpart.). Offenbar war dies desertum die Westgrenze des Landes Cöslin; zwischen ihm und dem Grenzfluss Radüe ist auf einer Stelle nur das Dorf Cratzig, dessen Pfarre 1278 dem Cöslinschen Nonnenkloster verliehen