Dem Tribut waren natürlich auch die Güter der Swantiboritzen unterworfen; ist er die moneta, so ist die Beziehung gefunden, nach welcher dieselben dem Bischofe 1240 untergeben werden konnten. Ich schließe mit der Bemerkung, dass der Bischof, war die moneta nicht die Münte, ein schlechtes Tauschgeschäft gemacht hätte, da die Güter Swantibors, der Abtei Colbatz, der Johanniter frei von sonstigen Abgaben und Leistungen waren, ebenso o. Z. das zu Stargard gesessene Herrengeschlecht (21); ein Teil war schon alter Besitz des Stifts, der Rest meist wüste (Ist moneta, Münte = Geldabgabe, speziell die durch die Münzstätten vereinnahmte, so kann sie in andern Ländern einen ganz anderen Ursprung, mit der in Pommern, Mecklenburg etc. nur den Namen gemein haben.).
Karte vor 1945: Swinemünde – Wollin
7. Zum Wolliner Tempelgau gehörte selbstverständlich die Insel Wollin, auf ihr zunächst das castrum Lebbin. Es stand 1124 unter Stettin, S. Otto predigte dort, machte den Anfang einer Kirche, stellte Geistliche an; Kasemir I verlieh es mit Zubehör der Kirche S. Nicolai im Schloss, Boguslaw I legte diese damit Ende 1186 der Dompropstei bei, es gehörten dazu [zu Kasemirs Vergabung] (Alles angeführte pertinent ad locum, auch Lauen, Brietzig in Pyritz, Vitense in Gützkow, das konnte erst nach der Vergabung gesagt werden.): die Wiek vor dem Schlosse, die Dörfer Trestingowe (Stengow , Soramtzt [bei Viezig?] (2) Lasca (Lazig), Kampenze (Werder), Szulomino (Soldemin), Selaszo [Karzig?] (zrambiz = Aushau (im Walde), zlasu = aus dem Walde sind zufolge der Reihenfolge, die local, für die angegebenen Propsteidörfer genommen; wy‘zke = hoch belegnes, karszke = ausgerodeles.), die Schiffe und Krüge [d. h. Fischereistätten, Bitten, stationes] zwischen Swina und Swantuntz [dem ehemaligen Ausfluss bei Swantust d. h. heilige Mündung], die Wehre in diesem (Notwendig in ipso mit dem zweiten Transsumt, da „alle in der Swine“ folgen.), Uszt [d. h. Mündung], die Lauensche Becke] mit dem [zugehörigen Fischer-] Dorfe Lewen (Lauen, c. 1600 Lowen), eine Hufe im Dorf Szolbino [Swantust) (Keinenfalls Scholvin, sondern, weil es von den Dörfern und Zehntnern ganz getrennt steht, gleichfalls Zubehör von Uszt und Schwantuntz.) mit dem Zehntbauern Szolbitz, alle in der Swina befindlichen Wehre, die ganze Wüste, die sich erstreckt von der Swina bis jenseits des Sees Gardino [Jordan auf der G. St. K., aber Gordan bei den Umwohnern] (Wie töricht daher, dass jemand hier des Tacitus See der Hertha [Nerthus richtig] gesucht hat, weil Erde = nordisch Jord.) und des Dorfs Charnetiz [vgl. den Berg Granick, N. von Wolmerstädt] mit Beutnerei und Jagd, die Zehntbauern Pletsenitz (C. P. 142 mit der Anm. dort und 991; wo ich hier abweiche, habe ich scharfe Klammern.) [bei Plötzin, vermutlich zu Soldemin geschlagen] (Plötzin selbst war 1288 adlig, kam hernach ans Wolliner Nonnenenkloster. Die Zehntner heißen vom Dorf, wie der Szolbitz von Szolbino. Zwischen vematione und decime ist ein Punkt zu setzen, denn was sollte in der so ausgedehnten Wildnis Honig- und Jagdrecht eines Bauern bedeuten?). — Die Lauensche Beck und Swantust erscheinen später als Grenze des Camminschen, gehörten offenbar auch 1180 dazu mit den Zubehörungen Lauen und Szolbino, der Zehntbauer nach unserer Auffassung, zur Camminschen Tempelfeste, wie die Pletsenitz zur Wollinschen.
Zur Burg Wollin gehörte denn der Rest der Insel, aber 1121 auch Landung jenseits der Divenowbrücke, 1194 das D. Drammin (Ksp. Zebbin). Die Kirchen zu Latzke, Sabin (Zebbin) und Marentin (Martentin) erscheinen 1288 als Filiale der Kirche S. Georgen in Wollin (Vgl. Steinbrück Klöster 161 mit Oelrichs U. V. 18 über das Wolliner Nonnenkloster.), der von S. Otto gestifteten S. Adalberts Kirche, wie es die erste geblieben ist, aber Kirchspiele und Distrikte sind in der ersten christlichen Zeit in Pommern identisch. Conow ist um 1290 im Besitz eines Edeln, der den Wollinern beizuzählen ist, Hohenbrück erscheint in der Teilungs-U. von 1295 als ein Grenzpunkt. Da Jomsburg eine dänische Anlage war, deren Vikinger natürlich zu ihrer Sicherheit auch etwas östlich der Divenow in Besitz nahmen, da Wollin hernach nur Burgherrschaft (11), Cammin aber eine herzogliche Hauptburg war, deren Edle die pomoranischen Besitzungen der Demminer Linie repräsentieren: (Vgl. besonders C. P. 445: quam plures Caminensis et Diminensis provinciarum nobiles.) so wird man das Wolliner Gebiet nicht über jene Kirchspiele und Hohenbrück hinaus setzen dürfen.
8. Im Jahre 1273 verglich sich Barnim mit den Capiteln zu Cammin und Colberg über die Abgaben, die statt der Zehnten in den Ländern Cammin und Colberg von den in den Wüstungen anzulegenden Dörfern entrichtet werden sollten, von den Hufen der Deutschen einen Schilling an den Bischof, zwei an das betreffende Capitel, von den Haken der Wenden resp, einen halben und einen Schilling (Extrakt der U. bei Wachsen Altstadt Colberg S. 458 und C. P. S. 814 n.). Es sollte also das Domcapitel solche von der Camminer Castellanei beziehen, hatte sie zufolge der Verträge 1318, 1338 im Lande Quarkenburg (dessen südlichste Orte im 15. Jahrhundert Wolchow, Kykker und [ein kleiner Antheil von] Schönhagen), 1277 im Lande Daber, 1338 in den dazu gehörigen Dörfern der v. Wedel zu Mellen, Schwerin etc. (also im Lande Neu-Schwerin), 1297 in den Gütern der Loden zu Trieglaff, 1315 der Manteuffel zu Cölpin (2). Die drei ersten stoßen unmittelbar an die ermittelte Grenze des Stargarder Tempelgaues, die letzten ein wenig ans Colbergsche. Zum castrum Camin gehörte 1159 die Provinz Sliwin (von Schleffin mit dem D. Pustichow am Meer (3). Im Caminschen districtus lagen 1261 Klötikow, 1255 Carow, mit diesem also auch das schon existirende und den Borken gehörende Land Labes, mit jenem das Land Treptow, worin es 1221 lag. Dies nun, wie es damals zum Treptowschen Nonnenkloster und unter den Abt von Belbuck gegeben ward, enthielt alle Dörfer ausdrücklich bis zum Grenzbach Dambsniz (Zarbensche Bach) mit Einschluss von Lestin, Roman und Reselkow, ein Teil jedoch mit anderen, auch Zarben war schon 1177 und 1208 an Belbuk vereignet (C. P. 70, 205. 987. Papenhagen ist 1802, Lestin c. 1580 zum Fürstentum Lammin geschlagen.). Und 1201 machten die Pröbste von Camin und Colberg über die Scheide ihrer Amtsbezirke den Vergleich, dass jenseits des Flusses Dampsne, welcher das Colbergsche Land scheidet gegen Trebetowe und Grisenberge, die Parochien Czarben, Guslaveshagen und Ghoravin mit allen ihren Dörfern zur Colbergschen Präpositur gehören sollen, damit sie mehr Mittel habe die dem Colbergschen Capitel in ihnen zustehenden Zehnten einzutreiben, von Ghoravin aber (wovon also die Parochien Drosedow und Reselkow erst später abgezweigt sind) gegen Schivelbein oder seu (Nie ist seu als rein = et zu fassen, zeigt vielmehr an, dass die verbundenen in irgendwelcher Hinsicht identisch sind, für einander gesetzt werden können.) Stoltenberg sollen die Grenzen sein, wie sich die wahren Grenzen des Colbergschen Landes erstrecken; wobei zu bemerken, dass die Parochien Zarben und Drosedow noch heute von der Dambsnitz durchschnitten sind, und nur die Orte östlich derselben Zehnten ans Colberger Capitel entrichten konnten, weil von den westlichen sie Belbuk hatte. Aus dieser U. und der obigen von 1273 erhellt, dass die Amtsbezirke der Pröpste und die Zehntdistricte ihrer Capitel bis dahin grundsätzlich identisch waren mit den beiden Castellaneien, darnach die Scheide zwischen beiden schon so bestand, als beide Propsteien gestiftet wurden; beide Pröpste aber erscheinen zuerst 1175.
9. Die Westgrenze des Landes Colberg wird nun 1321 also beschrieben: Die Drawe von Reppow hinab bis zum Einfluss des (Küchen-) Fließes, das aus dem (Bornschen) See (bei) Wusterwitz ausgeht, das Fließ hinauf bis in diesen See, bis wo in ihn geht ein Fließ, das (durch den Gr. Netzin- und den Gellin-See geht, und als Rie) aus dem See Clantse (Klanzig) kommt, und aus diesem