A.Bedeutung für interne Untersuchungen in der Praxis
B.Typische gemeinsame Regelungsfelder von Kooperations- und Amnestievereinbarungen
I.Kooperationspflicht des Mitarbeiters
2.Herausgabe- und Vorlagepflichten
3.Verhältnis zu strafprozessualen Aussagepflichten vor Ermittlungsbehörden
II.Erstattung von Rechtsanwaltskosten durch das Unternehmen
C.Besonderheiten bei Amnestievereinbarungen
I.Amnestieprogramme als Entscheidung der Unternehmensleitung
II.Amnestieprogramme als Entscheidung der Mitarbeiter
III.Ausgestaltung der Amnestie als einseitige Zusage oder als Vertrag
IV.Einzelne Regelungsgegenstände
1.Absehen von verhaltensbedingter Beendigungskündigung
2.Keine Geltendmachung von Schadensersatz
3.Übernahme von Geldauflagen oder Geldstrafen
4.Verzicht auf Strafanzeige und Strafantrag
5.Information der Strafverfolgungsbehörden über Kooperation des Mitarbeiters
D.Beteiligung des Betriebsrates
30. KapitelKooperation mit Ermittlungsbehörden
B.Gesetzliche Grundlagen
I.Nationales Recht
1.Grundsätzlich keine gesetzliche Pflicht zur Offenlegung oder Kooperation
2.Gesetzlich geregelte Sonderfälle
3.Koalitionsvertrag 2018 und (Gesetzes-)Entwürfe
II.Kooperation oder Offenlegung im internationalem Kontext
I.Mögliche Vorteile von Kooperation und Offenlegung
1.Vermeidung oder Einstellung von Ermittlungsverfahren
2.Vermeidung von strafprozessualen Zwangsmaßnahmen
3.Beschleunigung von Ermittlungsverfahren und -maßnahmen
4.Positive Auswirkung auf Rechtsfolgen
5.Reduzierung von Reputationsrisiken
6.Erkenntnisgewinn für interne Untersuchung
7.Handlungsfreiheit für zukünftige Maßnahmen