Die gesetzliche Krankenversicherung ist für Verbeamtete nur dann günstiger, wenn sie eine hohe Anzahl kostenlos mitversichertere Kinder haben und in eine niedrige Besoldungsgruppe eingestuft sind, in der der Kassenbeitrag entsprechend niedriger ist. Hinzu kommt, dass es für Beamte kein Mindesteinkommen gibt, wenn sie sich privat krankenversichern wollen.
Folglich ist die Entscheidung für Beamte und Beamtinnen in den allermeisten Fällen klar: Sinnvoll ist es, einen der vergleichsweise günstigen Beamtentarife in der privaten Krankenversicherung abzuschließen und damit automatisch auch noch komfortabler versichert zu sein als ein Mitglied der Krankenkasse. In einigen Bundesländern können neu Verbeamtete inzwischen aber auch eine pauschale Beihilfe erhalten und so kostengünstig in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben.
Einkommensteuererklärung: Das rechnet sich!
Mit der Steuererklärung können Sie sich unter Umständen mit wenig Aufwand ordentlich Geld vom Staat zurückholen.
Eigentlich haben Sie Ihre Pflicht gegenüber den Steuerbehörden erfüllt, wenn Ihr Arbeitgeber die Lohnsteuer an das Finanzamt abführt. Sofern Sie keine anderweitigen Einkünfte haben, sind Sie nicht extra noch zur jährlichen Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Eine Einkommensteuererklärung müssen Sie nur abgeben, wenn Sie
Trotzdem ist es häufig sinnvoll, auf freiwilliger Basis eine Einkommensteuererklärung zu erstellen. Der Lohnsteuerabzug ist nämlich – auch in Bezug auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld – so ausgelegt, dass er der Steuerbelastung entspricht, die bei einem konstanten Einkommen und keinen steuerlich zu berücksichtigenden Ausgaben anfallen würde.
Wann lohnt die Steuererklärung?
Immer dann, wenn Ihr Einkommensverlauf vom Standard abweicht oder Sie besonders steuerwirksame Ausgaben hatten, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Sie von einer Steuerrückzahlung profitieren, wenn Sie die Einkommensteuererklärung freiwillig abgeben. Bei jungen Leuten machen vor allem die folgenden Konstellationen die Steuererklärung lohnenswert:
Gegenüber denjenigen, die zur jährlichen Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind, können die „Freiwilligen“ von einem wichtigen Vorteil profitieren: Während bei Abgabepflicht die Erklärung bis Ende Juli des Folgejahres beim Finanzamt eingehen muss, kann auf freiwilliger Basis die Abgabe noch bis zu vier Jahre nach dem Ende des betreffenden Steuerjahres erfolgen, Sie können also die Erklärung für das Jahr 2021 noch bis Ende 2025 abgeben.
Durchblick im Formularwust
Die Einkommensteuererklärung besteht aus verschiedenen Formularen, die je nach angefallenen Einkünften und Aufwendungen im Baukastensystem zusammengefügt werden. Die einzelnen Formulare bezeichnet man im Beamtendeutsch als „Anlage“. Gut zu wissen: Als Berufsstarterin oder -starter können Sie sich dabei auf die für Sie relevanten Anlagen konzentrieren. Der weniger wichtige Teil wird hier nur der Vollständigkeit halber erwähnt.
Zunächst einmal müssen Sie den Hauptvordruck ausfüllen, der Angaben zu Ihrer Person wie Name, Geburtsdatum, Adresse und Steuernummer enthält. Diesen Kernbestandteil reichern Sie dann nach und nach mit den „Anlagen“ an.
Auf der Einkommensseite ist für Angestellte die Anlage N maßgebend. Hier tragen Sie Ihr Bruttogehalt ein sowie die Werbungskosten, die in direktem Zusammenhang mit Ihrer Arbeit angefallen sind. Dazu kommt noch die Anlage VL, wenn Sie vermögenswirksame Leistungen (VL) bekommen und dafür Arbeitnehmersparzulage erhalten wollen. Zwar gibt es noch einige weitere Anlagen für Einkünfte, etwa die Anlage G für Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder die Anlage KAP für Kapitaleinkünfte, aber die können die allermeisten Berufseinsteiger erst mal links liegen lassen.
Wichtig ist auf der Ausgabenseite die Anlage Vorsorgeaufwand. Hier tragen Sie Ihre Beiträge zur Sozialversicherung ein. Auch private Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen sowie Lebens-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen (inklusive Kfz-Haftpflicht) können Sie hier geltend machen. Wenn Sie einen Riester-Sparplan besitzen, tragen Sie die darin eingezahlten Beiträge in die Anlage AV ein. Dann erhalten Sie unter Umständen zusätzlich zur Riester-Zulage noch eine Steuerrückzahlung. In der Anlage Sonderausgaben können Sie unter anderem Ausbildungskosten, Spenden an politische, kirchliche oder gemeinnützige Organisationen sowie die Kirchensteuer geltend machen.
Weitere Anlagen wie die Anlage Kind, die Anlage Außergewöhnliche Belastungen bei hohen Krankheitskosten oder die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen für Haushaltshilfen und Handwerkerleistungen