Kassenleistungen: Auf die Extras kommt es an
Die Basisleistungen der Krankenkassen in der ambulanten und stationären Behandlung sind einheitlich, weil sie gesetzlich vorgeschrieben sind. Wenn Sie beispielsweise wegen einer Blinddarmentzündung ins Krankenhaus müssen, macht es weder für Sie noch für die Klinik einen Unterschied, ob Sie bei einer günstigen oder einer teureren Krankenkasse versichert sind.
Anders sieht es hingegen mit Extraleistungen aus, die Krankenkassen anbieten dürfen. Hierbei handelt es sich meist um die Kostenübernahme in begrenztem Umfang für Leistungen, die medizinisch sinnvoll, aber oft nicht unbedingt notwendig sind. Häufig sind die Extraleistungen mit dem Abschluss eines sogenannten Wahltarifs verbunden. Für jüngere Leute können insbesondere die folgenden Leistungen interessant sein:
30
SEKUNDEN
FAKTEN
89 %
der Bundesbürgerinnen und
-bürger sind Mitglied der gesetzlichen
Krankenversicherung.
239 MRD. EURO
haben die Krankenkassen im
Jahr 2019 für
die medizinische Versorgung
ausgegeben.
80 MRD. EURO
entfallen davon auf
Krankenhausbehandlungen.
Mit jeweils rund 40 Milliarden
Euro bilden ambulante Behandlungen
und Arzneimittel den
nächstgrößten Kostenblock.
Quelle: GKV Spitzenverband
Die passende Kasse finden
Bei der Suche nach der passenden Krankenkasse hilft Ihnen unser Produktfinder. Sie finden ihn unter test.de/krankenkassen. Gegen ein geringes Entgelt können Sie hier rund 70 Kassen nach Extraleistungen filtern. Mit unserem Beitragsrechner können Sie ermitteln, wie viel Sie mit einem Kassenwechsel sparen. Den Kassenwechsel können Sie ganz einfach in drei Schritten erledigen.
Wann ein Wechsel möglich ist
Wenn Sie mit den Leistungen oder Beiträgen Ihrer Krankenkasse nicht mehr zufrieden sind, können Sie in eine andere Kasse wechseln, sofern Sie mindestens zwölf Monate Mitglied der Krankenkasse waren. Der Kündigungszeitraum beträgt zwei Monate zum Monatsende. Beispiel: Bei einer Kündigung Ende Januar, können Sie ab dem 1. April bei der neuen Krankenkasse versichert werden.
Entscheiden Sie sich für einen Wahltarif, werden Ihre Kündigungsrechte eingeschränkt. Frühestens ein Jahr nach dem Abschluss des Wahltarifs können Sie die Krankenkasse verlassen. Bei Wahltarifen mit Selbstbehalt beträgt die Mindestdauer sogar drei Jahre.
Wenn Ihre Krankenkasse einen Zusatzbeitrag neu erhebt oder erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, auch wenn Sie noch keine zwölf Monate Mitglied sind. Sie können dann bis zum Ende des Monats kündigen, in dem Ihre Krankenkasse erstmals den höheren Beitrag verlangt. Es gilt der reguläre Kündigungszeitraum von zwei Monaten. Das Sonderkündigungsrecht gilt auch, wenn Sie einen Wahltarif haben und die Mindestdauer noch nicht abgelaufen ist. Ausgenommen sind nur Selbstständige, die sich für den Krankengeld-Wahltarif entschieden haben und daran drei Jahre gebunden sind.
Wann lohnt sich die private Krankenversicherung?
Für Angestellte bringt die private Krankenversicherung auch viele Nachteile. Für Beamte hingegen ist die Entscheidung klar.
Die private Krankenversicherung unterscheidet sich in wesentlichen Punkten von der gesetzlichen Krankenversicherung. Während die Leistungen der Krankenkassen