Ein weiterer wichtiger Unterschied liegt in der Berechnung der Beiträge. Im Gegensatz zur Krankenkasse, die ihren Beitrag als Prozentsatz des Einkommens festlegt, verlangt die private Krankenversicherung eine fixe monatliche Prämie – egal ob die Versicherten gar kein Einkommen haben oder 100 000 Euro pro Monat aufs Gehaltskonto fließt. Die Höhe des Beitrags legt die Versicherung Jahr für Jahr neu fest. Die langjährige Erfahrung dabei zeigt: Meistens wird es im nächsten Jahr teurer.
Auch bei der Aufnahme neuer Versicherter agieren die privaten Versicherungsunternehmen anders als die Krankenkassen. Die gesetzliche Krankenversicherung ist verpflichtet, alle Antragsteller aufzunehmen, auch wenn sie chronisch krank oder schwer behindert sind. Wer sich privat krankenversichern will, muss vor der Aufnahme zuerst einen umfangreichen Katalog an Gesundheitsfragen ausfüllen. Schwerere Vorerkrankungen oder Allergien können dazu führen, dass die Versicherung entweder einen Prämienaufschlag verlangt oder den Aufnahmeantrag gänzlich ablehnt.
Wenn Sie eine private Krankenversicherung abschließen wollen, sollten Sie die Fragen nach Vorerkrankungen und Ihrem Gesundheitszustand unbedingt wahrheitsgemäß beantworten. Wer schummelt, setzt im schlimmsten Fall seinen Versicherungsschutz aufs Spiel: Der Vertrag wird dann nichtig, und die bereits eingezahlten Prämien sind weg.
PKV für Angestellte: Eine Entscheidung fürs Leben
Vor allem junge Angestellte, deren Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt, werden von den privaten Krankenversicherern mit günstigen Einstiegstarifen gelockt. Bessere Leistungen zu niedrigeren Beiträgen als in der gesetzlichen Krankenkasse – das ist das schlagkräftigste Verkaufsargument der Privaten.
Allerdings sollten Sie bedenken, dass die langfristige Rechnung ganz anders aussehen kann. Wenn sich Nachwuchs einstellt, sind die Kinder nicht wie in der gesetzlichen Krankenkasse kostenlos mitversichert, sondern benötigen ihren eigenen kostenpflichtigen Vertrag bei einer privaten Krankenversicherung. Ist Ihr Lebenspartner oder die Partnerin gesetzlich versichert und legt dann eine längere berufliche Erziehungspause über die Elternzeit hinaus ein, werden weitere Kosten für seine oder ihre Krankenversicherung fällig.
Wird die private Krankenversicherung im Lauf der Jahre zu teuer, dann gestaltet sich die Rückkehr zur gesetzlichen Krankenkasse schwierig bis unmöglich. Nur wenn das Einkommen wieder unter die Versicherungspflichtgrenze sinkt oder Versicherte arbeitslos werden, tritt wieder die gesetzliche Krankenversicherungspflicht ein. Wer 55 Jahre oder älter ist, kommt nur in wenigen Ausnahmefällen aus der privaten Versicherung raus, selbst wenn er oder sie Hartz IV bezieht. Die einzige Möglichkeit der Kostenreduzierung ist dann der Verzicht auf die Extras und der Wechsel in einen günstigen Tarif, dessen Leistungen in etwa denen der Krankenkassen entsprechen.
Vor diesem Hintergrund sollten Sie sich gut überlegen, ob Sie sich aus dem gesetzlichen Krankenversicherungssystem verabschieden wollen, selbst wenn Sie so gut verdienen, dass Sie die Möglichkeit dazu hätten. Vor allem dann, wenn Sie später einmal eine Familie gründen wollen, kann die private Krankenversicherung zur teuren Kostenfalle werden.
Checkliste
Private Krankenversicherung
Billige PKV-Verträge können teuer werden – nämlich dann, wenn die Leistungen lückenhaft sind und Versicherte im schlimmsten Fall auf nicht mit eingeschlossenen Behandlungskosten sitzen bleiben. In ihren Vergleichen achtet die Stiftung Warentest darauf, dass die privaten Krankenversicherungen für Angestellte und Selbstständige die folgenden Mindestleistungen bieten:
Die Versicherten haben freie Arzt- und Krankenhauswahl, und das Versicherungsunternehmen erstattet mindestens:
Sonderregelung für Beamte
Für Beamte und Beamtenanwärter gelten in der Krankenversicherung andere Spielregeln als für Angestellte. Der Staat – also die Kommune, das Land oder der Bund – übernimmt bei medizinischen Behandlungen einen Teil der Kosten. Dieser Anteil, der meist zwischen 50 und 70 Prozent liegt, wird auch als „Beihilfe“ bezeichnet. Diese Regelung gilt übrigens auch für kindergeldberechtigte Kinder und für Lebenspartner mit keinem oder geringem eigenen Einkommen.
Für die Finanzierung des Anteils, den die Beihilfe im Behandlungsfall nicht übernimmt, benötigen Beamte und Beamtinnen eine Krankenversicherung. Dabei haben sie die Wahl zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung. Hier haben jedoch gesetzlich Versicherte einen Nachteil: Sie müssen den regulären Beitragssatz der Krankenkasse komplett aus eigener Tasche zahlen, einen Arbeitgeberanteil gibt es für sie nicht. Die privaten Krankenversicherer bieten hingegen Verträge