Darüber hinaus können die Modalitäten beim VL-Sparen auch per Betriebsvereinbarung oder ganz individuell im Arbeitsvertrag geregelt werden. Übernimmt das Unternehmen nicht die komplette mögliche Sparrate, steht es Ihnen frei, die Einzahlungen aus eigener Tasche aufzustocken.
Bei einem Jobwechsel bereiten die vermögenswirksamen Leistungen keine Probleme. Auch nach der Kündigung beim alten Arbeitgeber gehört das Geld Ihnen – unabhängig davon, ob er sich an den Sparraten beteiligt hat oder nicht. Im neuen Job können Sie dann den Vertrag weiterführen, je nach Angebot des Arbeitgebers mit dessen Unterstützung oder auf eigene Rechnung.
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