Berliner Kriminalpolizei von 1945 bis zur Gegenwart. Polizeihistorische Sammlung. Читать онлайн. Newlib. NEWLIB.NET

Автор: Polizeihistorische Sammlung
Издательство: Bookwire
Серия:
Жанр произведения: Социология
Год издания: 0
isbn: 9788726410488
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die Frau, die den Sprengstoff ab- und den Zünder eingestellt hatte, zwölf Jahre die anderen Terroristen, die für die Beschaffung des Sprengstoffes und für das Unglück von Menschen verantwortlich gewesen sind.

      „Mykonos“-Prozess

      Ganz anders war die Situation im „Mykonos“-Prozess, einer Gerichtsverhandlung, in der der Generalbundesanwalt unter anderen drei arabische Terroristen anklagte, „gemeinschaftlich durch dieselbe Handlung vier Menschen heimtückisch und aus niederen Beweggründen getötet sowie aus denselben Motiven einen weiteren versucht hatten zu töten“. Das Gericht verurteilte die Angeklagten auch wegen dieser Verbrechen.

      Ein Agent des iranischen Nachrichtendienstes, der enge Verbindungen zur Hizbollah hatte, erhielt im Sommer 1992 den nachrichtendienstlichen Auftrag, die Führer der Demokratischen Partei Kurdistans-Iran (DPK-I) während ihres Berlinaufenthaltes zu liquidieren. Zur Erfüllung dieses Auftrages nahm er Kontakt zu den ihm seit langem persönlich bekannten Hizbollah-Kämpfern auf, um mit ihnen die Tat vorzubereiten.

      Im September 1992 trafen sie sich in Berlin in einer Wohnung, von wo aus sie Erkundungs- und Beschaffungsfahrten zur Tatvorbereitung unternahmen. Am 17. September 1992 fuhren sie zum Speiselokal „Mykonos“ in Berlin-Wilmersdorf, Prager Straße 2, um das „DPK-I-Delegationstreffen durch ein Attentat zu beenden.

      Als die Mitglieder der Delegation gerade beim Essen waren, betraten zwei der Täter das Lokal, während ein weiterer Terrorist Gäste beziehungsweise andere Besucher daran hinderte, das Lokal zu verlassen oder einzutreten, und eröffneten auf die völlig ahnungslosen Opfer das Feuer aus ihren mitgebrachten Maschinenpistolen beziehungsweise einer halbautomatischen Selbstladepistole.

      Tödlich getroffen brachen vier Angehörige der Delegation zusammen, während der Gastwirt, der in das Schussfeld geraten war, lebensgefährlich verletzt wurde. Anschließend flüchteten die Täter zunächst zu Fuß bis zu einem fluchtbereit geparkten Pkw und setzten mit diesem Wagen ihre Flucht fort. Die Täter konnten wenige Wochen später festgenommen und jeweils zu lebenslänglicher Haft verurteilt werden.

      Anders als im „La Belle“-Prozess, der erst im Dezember 2001 sein vorläufiges Ende fand, unterstrich der Vorsitzende des Gerichts die Schuld der politischen Führung des Irans an diesen Verbrechen und sprach dabei ausdrücklich vom „iranischen Staatsterrorismus“.

      Kalif Halil Ibrahim Sofu erschossen

      Am 8. Mai 1997, gegen 00:50 Uhr, brachen drei Männer in der Oudenarder Straße im Wedding die Eingangstür der Wohnung des Medizinstudenten Sofu auf, drangen über den Flur bis zum Schlafzimmer vor und schossen auf den 29-Jährigen, der zwischen seiner Ehefrau und seiner jüngsten Tochter im Ehebett lag.

      Drei Geschosse trafen den schlafenden Sofu im Gesicht, sieben weitere seinen Körper. Während der Medizinstudent sofort tot war, blieben Frau und Tochter unverletzt.

      Nach der Tat flüchteten die Täter; einen Kalifen Sofu gab es in Deutschland nicht mehr, dafür aber einen anderen Kalifen, nämlich Metin Kaplan, dessen Name für die Kombination von religiösem Fanatismus und krimineller Energie steht. Bis zum Vereinsverbot Anfang Mai 1997 führte Kaplan die türkische Islamistenorganisation „Der Kalifenstaat“, die in der Bundesrepublik über insgesamt 1100 und in Berlin über 50 Mitglieder verfügt.

      Die Täter wurden in Berlin nicht ermittelt. Es reichte dem Gericht in Düsseldorf aber aus, Kaplan zu vier Jahren Haft zu verurteilen, weil er Sofu mit TodesFatwas (eine Art islamischer Richterspruch) belegt und durch seine öffentliche Aufforderung zu Straftaten gegen ihn seinen Tod gewollt haben dürfte.

      Gewalttätigkeiten gegen das Israelische Generalkonsulat

      Am 12. November 1998 wurde der Führer der in Deutschland verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) Abdullah Öcalan in Rom festgenommen. In fast allen Städten Europas kam es daraufhin zu demonstrativen Aktionen. Über den TV-Sender „Med TV“ wurde eine Erklärung der PKK-Führung veröffentlicht, in der man androhte, dass es zu unkontrollierbaren Entwicklungen kommen könne, sollte Öcalan nicht freigelassen werden.

      Deutschland, das einen Haftbefehl gegen Öcalan vorzuliegen hatte, verzichtete auf einen Auslieferungsantrag, und sämtliche internationale Fahndungsausschreibungen gegen ihn wurden auf Weisung des Generalbundesanwaltes zurückgenommen, lediglich nationale Ausschreibungen blieben bestehen.

      Italien, das keine Notwendigkeit sah, sich selbst zu engagieren, entließ Öcalan, der daraufhin untertauchte. Überraschend wurde Öcalan dann am 15. Februar 1999 in der griechischen Botschaft in Nairobi/Kenia festgenommen.

      Noch bevor diese Meldung die Öffentlichkeit erreichte, besetzten zahlreiche Kurden in deutschen Städten griechische Einrichtungen und zerstörten in Berlin die griechische Botschaft völlig.

      Im weiteren Verlauf berichtete das türkische Fernsehen auf einer eilends einberufenen Pressekonferenz, dass sich Öcalan nunmehr in der Türkei befinde.

      Medien spekulierten über die Art und Weise der Festnahme in Nairobi, brachten die Israelis ins Spiel und gingen in ihren Meldungen davon aus, dass der israelische Geheimdienst für die Entführung verantwortlich sein könnte.

      Gegen Abend des 16. Februar 1999 verließen die Kurden das demolierte griechische Botschaftsgebäude, ohne dass es zu entscheidenden Festnahmen gekommen war.

      Am 17. Februar 1999 kam es ab 13:25 Uhr in der näheren Umgebung des Israelischen Generalkonsulats in der Schinkelstraße 10 zu Angriffen auf Polizeibeamte durch eine Vielzahl türkischer Staatsangehöriger kurdischer Abstammung.

      Im weiteren Verlauf schlossen sich dann mehrere kurdische Personengruppen unvermittelt zusammen und gingen massiv gegen die zu diesem Zeitpunkt zahlenmäßig völlig unterlegenen Polizeibeamten vor.

      Trotz des Versuchs, Absperrgitter aufzubauen und die Angreifer bis zum Eintreffen unterstützender Kräfte abzuwehren, gelang es einem Teil der Angreifer, mit brutaler Gewalt die Polizeikette zu durchbrechen und zum Gebäude des Konsulats vorzudringen. Hier überkletterte ein Teil von ihnen den Absperrzaun, gelangte bis zum Personaleingang des Gebäudes, brach dort die Tür auf und drang bis ins zweite Obergeschoss vor.

      Die inzwischen aktivierten Sicherheitskräfte des Konsulats gaben mehrere Schüsse auf die Eindringlinge ab. Dabei wurden drei der PKK-Angehörigen tödlich getroffen, ein weiterer schwer verletzt. Er verstarb später im Krankenhaus.

      Durch diese Schüsse zurückgedrängt, flohen die PKK-Anhänger, und die Angriffe in der Schinkelstraße hörten auf.

      Gleichzeitig aber kam es in der Nähe von nachrückenden Gruppen türkischer Staatsangehöriger zu weiteren Ausschreitungen gegen Polizeibeamte.

      Dabei wurden 69 Personen unter anderem wegen begangener Straftaten festgenommen.

      Die Weibliche Kriminalpolizei

      von Jörg-Michael Klös und Friedrich Sander

      Der Begriff „Weibliche Kriminalpolizei“ (WKP) ist heute nur noch historisch zu sehen. Geschaffen 1927, wurde sie 1974 aufgelöst. Heute arbeiten Kriminalbeamtinnen in den unterschiedlichsten Ressorts der Kriminalpolizei.

      Hier soll der Versuch unternommen werden, einen Einblick in die historische Entwicklung und Arbeit dieser Dienststelle zu geben und auch auf Umstände hinzuweisen, die, sicherlich zeitbedingt, zu Unverständnis und Spannungen führte.

      Erst im 19. Jahrhundert wurden Frauen in der Männerdomäne Polizei tätig. Zunächst in Hannover, dann in Stuttgart wurden Frauen durch den Frauenbund oder ähnliche Organisationen für eine Mitarbeit bei der Polizei gewonnen. In Stuttgart gab es immerhin schon eine Polizeiassistentin, welche sich um hilfsbedürftige Personen, die sich bei der Polizei anfanden, kümmerte. In Berlin war es dann eine „Schwester“ des Frauenbundes, die Prostituierten half, sich wieder in einen normalen Arbeitskreislauf einzugliedern.

      Eine Fürsorgedame der Deutschen Zentrale für Jugendfürsorge befasste sich