Die Regulierung innovativer Finanzinstrumente. Thomas Weck. Читать онлайн. Newlib. NEWLIB.NET

Автор: Thomas Weck
Издательство: Bookwire
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Год издания: 0
isbn: 9783800593309
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börslich oder außerbörslich handelbar (Sekundärmarktgeschäft).422 Zu unterscheiden sind so genannte Geldmarktzertifikate (Certificates of Deposit – CD). Hierbei handelt es sich überhaupt nicht um Zertifikate im oben genannten Sinn, sondern um Geldmarkt-Inhaberpapiere (verbriefte Termineinlagen). Diese können entweder mit festem Zinssatz oder als strukturierte Anleihen mit variabler Verzinsung ausgestattet sein (dann: Floating Rate Certificate of Deposit – FRCD). Die Laufzeit ist bei Geldmarktzertifikaten standardisiert (anders bei Commercial Papers).

       3. Asset-Swaps

       II. Wirtschaftliche Funktionen

      Wandelanleihen und (andere) strukturierte Anleihen dienen – ebenso wie sonstige Anleihen – Finanzierungszwecken auf Emittenten- und Anlagezwecken auf Kapitalgeberseite. Asset swaps werden vor allem im Interbankenhandel und durch institutionelle Investoren kontrahiert. Sie sind entwickelt worden, weil Anleihen üblicherweise eine feste Verzinsung und damit ein entsprechend hohes Zinsrisiko in sich bergen. Die hauptsächliche Funktion von Asset-Swaps ist es, den Kauf des Kreditrisikos aus einer Anleihe ohne das zu dieser gehörige Zinsrisiko zu ermöglichen.

       III. Risiken beim Einsatz

      Die Risiken, die mit den genannten Kombinationsprodukten im bilateralen Verhältnis einhergehen, unterscheiden sich je nachdem, ob man den Emittenten oder den Investor betrachtet, und sind im Übrigen vom jeweiligen Produkt abhängig. Dies hat auch Auswirkungen auf einen möglichen Beitrag zu den über das bilaterale Verhältnis hinausgehenden Risiken.

       1. Wandelanleihen und strukturierte Anleihen

      Allerdings dürfte die Wahrscheinlichkeit grundsätzlich niedrig sein, dass Wandelanleihen und strukturierte Anleihen zu makroökonomischen Risiken beitragen. Die Wahrscheinlichkeit eines solchen Beitrags wird dadurch begrenzt, dass es sich typischerweise um Produkte zur Deckung eines individuellen Finanzierungsbedarfs handelt. Das Risiko der Investoren beschränkt sich grundsätzlich auf den eingesetzten oder einen geringeren Betrag. Dies gilt auch bei Hebelprodukten, da diese grundsätzlich keine Nachschusspflicht vorsehen. Soweit die Möglichkeit einer Risikoexternalisierung besteht, ist die Wahrscheinlichkeit des Entstehens moralischer Risiken zumindest im Vergleich mit Finanzinstrumenten, die zu Absicherungszwecken eingesetzt werden, geringer, da es dem Emittenten beim Einsatz von Wandelanleihen und strukturierten Anleihen nur um die Abdeckung seines Finanzierungsbedarfs und nicht um ein darüber hinausgehendes Geschäft geht. Wandelanleihen und strukturierte Anleihen werden häufig zudem – anders als etwa Kredit- oder Kapitalausfallderivate – am Markt gehandelt, wobei keine Einstandspflichten des Veräußerers des jeweiligen Instruments gegenüber einem Sicherungsnehmer fortbestehen. Aus diesen Gründen dürfte ihr Beitrag zur Ausbildung von Risikoketten in der Regel gering sein. Die Risikoverkettung im Verhältnis zum Emittenten besteht zwar bis zur vollständigen Abwicklung, ist aber auf den Anleihenennbetrag begrenzt.

       2. Asset-Swaps

      Der Beitrag von Asset-Swaps zu über das bilaterale Verhältnis hinausgehenden Risiken dürfte ebenfalls begrenzt sein. Mit dem hineinstrukturierten synthetischen Vermögenswert ist, wenn es sich um ein Fremdkapitalinstrument handelt, zwar ein Ausfallrisiko verbunden. Im Übrigen handelt es sich bei einem Asset-Swap aber häufig um einen Zinsswap, sodass sich das derivative Risiko auf eine Zinsdifferenz beschränkt. Bei isoliert vereinbarten Asset-Swaps erscheinen auch die Risiken für Kapitalgeber aufgrund einer Risikoverkettung niedrig.

      410 Siehe oben Abschn. F.I.1, IV.1 und V.1 (S. 82, 97 und 102; zu Kreditderivaten), G.I (S. 107; zu Kapitalausfallderivaten), H.I (S. 111; zu Fondsderivaten), I.I. (S. 115; zu Volatilitätsderivaten), K.I.2 (S. 119; zu exotischen Optionen). 411 Wandelanleihen sind aufgrund der hineinstrukturierten Option eine Art strukturierter Anleihen. Die Begrifflichkeit ist allerdings uneinheitlich. Zur Übersichtlichkeit wird hier zwischen Wandelanleihen und (sonstigen) strukturierten Anleihen unterschieden. 412 Siehe ausführlich Röhring/Wendel, ZfgK 2018, 94; Golland u.a., BB Beilage 2005, Nr. 14, 1 (insb. S. 3ff.); Wiese/Dammer, DStR 1999, 867ff. Bei non-equity kickers kann es sich um strukturierte Anleihen handeln, die im folgenden Abschnitt besprochen werden. Mezzaninefinanzierungen waren insb. in den Jahren vor der Finanzkrise beliebt. 413 Monopolkommission, XX. Hauptgutachten (Fn. 64), Tz. 1598; ausführlich auch Björk/Krohn, ZfgK, 2018, 561. 414 Dazu Danielski, ZfgK 2017, 386; MorganStanley, Basiswissen Strukturierte Anleihen, ZJ Magazin 17ff./2007 und http://www.morganstanleyiq.de/DE/straccept/Basiswissen_Strukturierte_Anleihen.html?true (dort nicht mehr abrufbar). 415 Beispiel: Seawell Ltd./Danske Bank u.a., Multicurrency Term And Revolving Facilities Agreement vom 11. November 2010,SEC Exhibit 10.4; abrufbar: http://www.sec.gov/Archives/edgar/data/1498927/000119312511008332/dex104.htm.