BGB-Schuldrecht Besonderer Teil. Volker Emmerich. Читать онлайн. Newlib. NEWLIB.NET

Автор: Volker Emmerich
Издательство: Bookwire
Серия: Schwerpunkte Pflichtfach
Жанр произведения: Языкознание
Год издания: 0
isbn: 9783811495555
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Die Fristsetzung ist nur unter den Voraussetzungen des § 281 Abs. 2 entbehrlich, insbesondere also im Falle der Erfüllungsverweigerung seitens des Mieters, wobei die Gerichte häufig bereits in dem bloßen Auszug des Mieters ohne Durchführung der geschuldeten Schönheitsreparaturen eine derartige Erfüllungsverweigerung sehen[57].

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      Teil II Gebrauchsüberlassungsverträge§ 7 Miete › VII. Mängel der Mietsache

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      In Fall 10 drohten dem Mieter bereits bei Vertragsabschluss dadurch erhebliche Gefahren, dass eine Rauchrohröffnung in seinen Räumen nicht verschlossen war. Deshalb stellt sich hier die Frage, welche Rechte der Mieter hat, wenn sich die Mietsache nicht in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand befindet. Die Antwort auf diese Frage findet sich in den Vorschriften der §§ 536 bis 536d, die durchweg das Bestreben erkennen lassen, den Mieter möglichst umfassend zu schützen.

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      Die Gewährleistungsrechte des Mieters sind ausgeschlossen, wenn er den Mangel bei Vertragsabschluss kennt oder nur infolge grober Fahrlässigkeit verkennt (§ 536b), wenn er gegen seine Anzeigepflicht verstößt (§ 536c Abs. 2), wenn die Mängel vom Mieter zu vertreten sind (§ 326 Abs. 2) oder wenn die Parteien, soweit zulässig, etwas anderes vereinbart haben (§§ 536 Abs. 4, 536d). Für eine Minderung der Miete ist darüber hinaus kein Raum, wenn die Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch lediglich unerheblich herabgesetzt ist (§ 536 Abs. 1 S. 3), sowie unter den Voraussetzungen des neuen Abs. 1a des § 536. Danach bleibt eine Minderung der Tauglichkeit für die Dauer von drei Monaten ferner außer Betracht, soweit sie die Folge einer Maßnahme ist, die einer energetischen Modernisierung im Sinne des § 555b Nr. 1 dient.

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